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Digitalisierung in Deutschland - Dilettantismus bei der Grundsteuererklärung ‐ Seite 2/3

veröffentlicht von doelf am 12.07.2022

Verspätet und unfertig: Die Grundsteuererklärung für Privateigentum

Neben ELSTER und Papierformularen gibt es eine dritte Alternative, die kurioserweise nur selten Erwähnung findet: Die Grundsteuererklärung für Privateigentum. Diese wurde mit dreitägiger Verspätung am 4. Juli 2022 freigeschaltet und ermöglicht die Abgabe der Grundsteuererklärung für Privateigentum ganz ohne ELSTER-Konto. Es handelt sich um ein stark vereinfachtes und nutzerfreundliches Online-Formular, welches sich ausschließlich an private Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken richtet. Die erhobenen Daten werden dabei direkt über die offizielle ELSTER-Schnittstelle an die Finanzverwaltung übermittelt. Das Portal selbst wird von der DigitalService GmbH des Bundes im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen bereitgestellt.

Die Grundsteuererklärung für Privateigentum

Das klingt vielversprechend, doch es gibt auch hier den bekannten Haken: Das Portal ist ein Bundesmodell, doch die Umsetzung ist Ländersache. Nur elf Bundesländer, nämlich Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, machen mit. Niedersachsen, Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern kochen derweil ihre eigenen Süppchen bzw. setzen ausschließlich auf ELSTER. Hinzu kommt ein Kuriosum: Man benötigt zwar kein ELSTER-Konto, um die Grundsteuererklärung für Privateigentum nutzen zu können, doch wenn man bereits ein ELSTER-Konto hat, kann man den Dienst vorerst nicht verwenden. Bis September soll es ein Update geben, welches die Verwendung der Grundsteuererklärung für Privateigentum auch für ELSTER-Nutzer ermöglicht.

Noch nicht fertig

Nach der Freischaltung zeigte sich ein weiteres Problem: Weit verbreitete Sonderfälle wie gemeinschaftliche Garagengrundstücke oder Tiefgaragenstellplätze, die zum Grundstück gehören, können bisher nicht erfasst werden. Ein Update ist auch hier für September geplant. Man kann es natürlich auch anders formulieren und sagen, dass die Fertigstellung der Grundsteuererklärung für Privateigentum voraussichtlich im September stattfinden wird. Dann ist allerdings auch die Abgabefrist schon zur Hälfte abgelaufen.

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