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News-Archiv: Februar 2019

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Guide - Aussetzer bei Kingstons SSD A400 beheben

reported by doelf, Dienstag der 26.02.2019, 13:21:15

Kingstons SSD-Baureihe A400 gehört zu den günstigsten am Markt. 480 GB kosten weniger als 60 Euro und 960 GB gibt es schon für rund 110 Euro, das klingt verlockend. Mit einer sequentiellen Leserate von bis zu 500 MB/s und einer Schreibrate von 450 MB/s liefern die Datenträger zudem alltagstaugliche Werte.

Aussetzer bei Kingstons SSD A400 beheben

Es gibt aber leider auch einen Haken: Nach den schnellen Sprints geht den Solid-State-Drives immer wieder mal die Luft aus und sie gönnen sich eine längere Pause. Dabei hängt der Rechner, denn er muss auf das Laufwerk warten. Abhilfe gibt es zwar, doch diese zu finden, hat Kingston alles andere als leicht gemacht.

 
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Au-Ja.de: Noch bis zum 7. Mai 2019 ohne Google-Werbung

reported by doelf, Dienstag der 26.02.2019, 09:16:48

Liebe Leser, wir arbeiten hart daran, Googles Umsatz und Daten-Sammelwut auszubremsen. Dank Eurer Unterstützung konnten wir die Google-Werbung auf Au-Ja.de und in unserem Forum am 17. Mai 2018 abschalten. Die Finanzierung ist bis zum 7. Mai 2019 gesichert, doch um auch im restlichen Jahr 2019 auf Google-Werbung verzichten zu können, benötigen wir Eure Hilfe.

Die Gründe für die weitere Abschaltung liegen auf der Hand: Wir haben nur bedingt Einfluss darauf, welche Werbung Google über sein Werbenetzwerk AdSense ausliefert. Sensible Themen, interaktive Videos, personalisierte Anzeigen und die Verwendung von Zielgruppenangaben für Drittanbieteranzeigen hatten wir in der Vergangenheit bereits deaktiviert. Dennoch besteht bei Werbung, welche von Dritten zugeliefert wird, immer das Risiko einer missbräuchlichen Nutzung. Nicht gefährlich, aber ärgerlich: Zuweilen blockiert Google zwar einen Anzeigenplatz, liefert dann aber doch keine Werbung aus, so dass leere Flächen unsere Inhalte zerreißen. Wird indes Werbung ausgeliefert, verursacht diese beim Zugriff auf Au-Ja.de einen Großteil des Datenvolumens und bremst die Seite aus. Ich denke, die vergangenen Monate haben uns allen sehr deutlich gezeigt, wie schnell Au-Ja.de ohne Google-Werbung geladen wird - auch bei langsamer Internetanbindung. Von Googles PageSpeed Insights erhält Au-Ja.de inzwischen eine Wertung von 100 - mehr geht nicht!

Ein letzter aber keinesfalls unbedeutender Grund: Google sammelt über seine Werbeanzeigen Daten. Wer nun meint, solche Tracking-Daten würden sowieso über Dienste wie Google Analytics anfallen, irrt, denn dieser Dienst kommt auf Au-Ja.de schon lange nicht mehr zum Einsatz. Selbst die Suche auf Au-Ja.de haben wir mittlerweile Googles Händen entrissen. Mit unseren übrigen Partnern wie MSI, Amazon und ebay haben wir inzwischen Werbeformen gefunden, die als reine Links funktionieren. Selbst die Banner-Grafiken liegen lokal auf dem Server von Au-Ja.de, damit sie schnell laden und kein unkontrollierter Datenabfluss geschieht. Abgesehen von Googles Werbeanzeigen sind YouTube-Videos die einzigen Inhalte, welche auf Au-Ja.de extern nachgeladen werden - und auch bei diesen verwenden wir den erweiterten Datenschutz.

Pro: Mehr Sicherheit, weniger Datenverkehr, viel kürzere Ladezeiten, kein Tracking.

Kontra: Weniger Einnahmen.

Der Plan
Lange Zeit hatte uns das liebe Geld davon abgehalten, auf die Google-Werbung zu verzichten. Doch dann fassten wir einen Plan: Je 2,50 Euro, welche wir einsammeln, werden wir Googles Werbung für einen Tag deaktivieren - auch im Forum. Wir hatten diesen Wert, von dem noch die PayPal-Gebühren und die Umsatzsteuer abgehen, bewusst niedrig angesetzt, damit möglichst viele Tage zusammenkommen. Zudem hatten wir versprochen, die Zahl der werbefreien Tage zu verdoppeln. Ihr liebe Leser, habt bisher 178 werbefreie Tage finanziert, die wir auf 356 werbefreie Tage verdoppelt haben. Das reicht noch bis zum 7. Mai 2019, doch wir würden dieses Konzept gerne auch im Jahr 2019 fortsetzen und dazu brauchen wir Eure Unterstützung.

Die Sammlung läuft erst einmal bis zu 31. März 2019 und wir werden die Zahl der werbefreien Tage wie gewohnt verdoppeln. Und wir werden, wie bisher, regelmäßige Updates zur Aktion im Forum posten. Dort findet sich auch die Liste unserer Unterstützer, welche wir aus Datenschutzgründen nur in Form ihrer Initialen aufführen. Anhand des Betrags und des Datums können unsere Unterstützer transparent nachvollziehen, dass ihre Zahlung eingegangen ist und berücksichtigt wurde. Also dann, liebe Leser, wir zählen auf Euch!

 
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Datenschutzrichtlinie: vzbv gewinnt gegen Apple

reported by doelf, Montag der 25.02.2019, 17:00:01

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vor dem Kammergericht Berlin einen Sieg gegen Apple errungen: Sieben Klauseln aus Apples Datenschutzrichtlinie sind rechtswidrig. Das Beispiel zeigt aber auch, dass die Gerichtsbarkeit für das digitale Zeitalter viel zu langsam ist, denn es ging um die Fassung aus dem Jahr 2011. Zudem ist auch dieses Urteil noch nicht rechtskräftig.

Mit seiner Entscheidung (Az. 23 U 196/13) bestätigte das Kammergericht die Einschätzung der Vorinstanz in weiten Teilen, denn vor fast sechs Jahren, am 30. April 2013, hatte das Landgericht Berlin acht Klauseln kassiert. Interessanterweise begründete das Kammergericht sein Urteil mit der erst im Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Richter stellten klar, dass die DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten uneingeschränkt gültig ist und somit auch für in der Vergangenheit verwendete Datenschutzklauseln beachtet werden muss. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Unterlassungsklage des vzbv auf das künftige Verhalten des Unternehmens gerichtet war.

Beanstandet wurden jene Einwilligungen, mit denen der Kunde die Nutzung seiner Daten pauschal erlaubt, ohne dass ein konkreter Verwendungszweck benannt wird. So wollte Apple personenbezogene Daten zur Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen aber auch für "interne Zwecke" und Werbung auswerten. Neben Apple erhielten auch "strategische Partner" Zugriff für Werbezwecke, während Apple und "verbundenen Unternehmen" das Recht eingeräumt wurde, Daten aus unterschiedlichen Quellen zusammenzuführen. Dies umfasste auch die Standortdaten der Kunden. Den Zugriff auf die Adressbücher und somit auf die Kontaktdaten Dritter hatte das Amtsgericht ebenfalls als rechtswidrig angesehen. Dies sieht das Kammergericht anders, sofern diese Daten für die Verarbeitung eines konkreten Kundenauftrags benötigt werden.

Da Apple zumindest einige der umstrittenen Klauseln noch in einer ähnlichen Form verwendet, könnte sich dieser Rechtsstreit noch weiter in die Länge ziehen. Wenn dann irgendwann ein letztinstanzliches Urteil über zehn Jahre alte Vertragsklauseln gefällt wird, dürfte wirklich jedem bewusst sein, dass es dringend neuer Ansätze zur Durchsetzung des Datenschutzes im Internet bedarf. Die DSGVO ist ein Anfang, doch es muss sich erst noch zeigen, ob diese Verordnung auch milliardenschwere Technologie- und Internetriesen in ihre Grenzen weisen kann.

Quelle: www.vzbv.de
 
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Geschwätzige Apps: Facebook kennt deinen Blutdruck und dein Gewicht

reported by doelf, Montag der 25.02.2019, 14:40:13

Facebook kennt Millionen Nutzer weit besser als deren Familien, Freunde und Kollegen, da Dutzende Apps hochsensible Daten an das soziale Netzwerk übermitteln - ohne Nachfrage und ohne Zustimmung! Selbst die Daten von App-Nutzern ohne Facebook-Konto wurden übertragen und gespeichert. Facebook weist derweil jegliche Verantwortung von sich.

Nein, diesmal geht es nicht um Namen, Adressen oder Telefonnummern. Diesmal geht es um medizinische Daten wie das Gewicht oder den Blutdruck. Wann hat frau ihre Tage, will sie schwanger werden oder ist sie es bereits? Hat man sich eine Immobilie angesehen oder Termine für weitere Besichtigungen geplant? Wer versucht, seinen Alltag mit Hilfe von Apps zu optimieren, verliert die Kontrolle über die intimsten Details. Untersuchungen des Wall Street Journal haben ergeben, dass etliche App-Entwickler eine Software von Facebook verwenden, um die erfassten Daten an den US-Konzern zu übermitteln. Hierzu werden frei definierbare Ereignisse (Custom Events) genutzt, welche die Übermittlung auslösen und die Daten zusammen mit einer eindeutigen Kennung übertragen.

Facebook verwendet die gesammelten Daten, um dem App-Nutzer optimal auf ihn zugeschnittene Werbung anzuzeigen. Dazu ist es nicht erforderlich, dass das Werbeziel überhaupt ein Benutzerkonto bei Facebook besitzt, denn Facebook sammelt Daten über jeden. Obwohl Facebook die Daten speichert und nutzt, lehnt das Unternehmen jede Verantwortung ab. App-Entwicklern sei es nicht erlaubt, sensible Daten an Facebook zu übermitteln. Zudem hätten die App-Entwickler sicherzustellen, dass die Benutzer über alle mit Facebook geteilten Daten informiert werden. Diese Einwände mögen gerechtfertigt sein. Dennoch stellt sich die Frage, wie Facebook solche Daten für Werbezwecke verarbeiten kann, ohne dass diese als hochsensibel erkannt werden.

Quelle: www.wsj.com
 
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Analyse - Probleme mit SMB3-Freigaben bei Fritz!OS Labor

reported by doelf, Freitag der 22.02.2019, 19:54:14

Im Januar hatte AVM eine neue Testversion seines FRITZ!OS für die beiden Router FRITZ!Box 7590 und FRITZ!Box 7490 sowie für den FRITZ!Repeater 1750E und den FRITZ!Powerline 1260E zum Download bereitgestellt. AVM spricht hierbei von Labor-Versionen, tatsächlich handelt es sich um einen offenen Beta-Test. Geboten werden neue Funktionen für die DECT-Telefone der FRITZ!Fon-Familie, AP-Steering im MESH und das optionale Abschalten aller LEDs.

Bild

Die wohl wichtigste Änderung betrifft die NAS-Funktion der FRITZ!Box, die endlich auf SMB3 umgestellt wird. Es ist sowieso verwunderlich, warum der renommierte deutsche Hersteller bis dato an der völlig veralteten, langsamen und unsicheren ersten Generation des SMB-Protokolls festgehalten hat. Wer FRITZ!NAS mit einem aktuellen Windows 10 nutzen möchte, muss das unsichere Protokoll manuell nachinstallieren - unserer Meinung nach ein unhaltbarer Zustand. Doch noch läuft am USB-Anschluss nicht alles rund.

 
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Tipp: Microsoft Office 365 Home im Tagesangebot

reported by doelf, Freitag der 22.02.2019, 13:18:34

Bei unserem Partner Amazon gibt es am heutigen Freitag das Jahresabonnement von Microsoft Office 365 Home für sechs Nutzer im Tagesangebot für 54,99 Euro inklusive Mehrwertsteuer und Versandkosten. Die Software selbst wird bei Microsoft heruntergeladen. Den dazugehörigen Aktivierungscode gibt es wahlweise per E-Mail oder per Post.

Microsoft setzt immer stärker auf das Abo-Modell Office 365, bei dem der Kunde eine Jahreslizenz erwirbt. Besonders attraktiv ist die Variante für sechs Nutzer, mit der man sozusagen die ganze Familie abdecken kann - pro Person gibt es nämlich 1 TB Cloud-Speicher auf OneDrive. Office 365 Home läuft nicht nur auf Windows 7, 8, 8.1 und 10, sondern auch auf macOS, iOS und Android. Word, Excel, PowerPoint, OneNote und Outlook können also auch auf Macs und Tablets installiert und verwendet werden, lediglich Publisher und Access sind der PC-Plattform vorbehalten. Wer Office 365 Home bereits nutzt, kann sein laufendes Abonnement mit dem Kauf eines Lizenzschlüssels um zwölf Monate verlängern. Dazu gibt man beim Kauf einfach die Daten seines Microsoft-Kontos an.

Zum Tagesangebot: Microsoft Office 365 für sechs Nutzer im Tagesangebot für 54,99 Euro

Hinweis: Durch den Einkauf über obige Links unterstützt ihr www.Au-Ja.de. Herzlichen Dank!

 
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Das klappt: Samsung Galaxy Fold

reported by doelf, Donnerstag der 21.02.2019, 20:42:47

Zehn Jahre hat Samsung am faltbaren Display gebastelt, nun ist es marktreif. Seine Premiere wird das "Dynamic AMOLED Infinity Flex Display" im Mai 2019 beim Smartphone Galaxy Fold feiern, doch das ist mit einem Preis von 1.999 Euro nicht gerade ein Massenprodukt. Doch zumindest ist das Gerät im Gegensatz zum Galaxy S10 innovativ.

Galaxy Fold geschlossen

Das Foldable, wie Samsung diese neue Gerätekategorie nennt, sieht zunächst wie kompaktes, aber ziemlich dickes Smartphone aus. Es besitzt ein OLED-Display mit einer Bilddiagonalen von 4,6 Zoll, das HDR10 beherrscht und eine Auflösung von 1.960 x 840 Bildpunkten bietet. Erst wenn man das Gerät aufklappt, offenbart es sein Geheimnis: Einen zweiten Bildschirm, der 7,3 Zoll misst und darauf 2.152 x 1.536 Pixel unterbringt. Dieser zweite OLED-Bildschirm verwandelt das handliche Smartphone in ein kompaktes Tablet. Eine neuartige Polymerschicht ermöglichte die im Vergleich zu herkömmlichen Displays um 50 Prozent flachere Bauweise, zugleich ist das Material laut Hersteller "flexibel, widerstandsfähig und ermöglicht eine lange Lebensdauer".

Galaxy Fold entfaltet

Damit sich das Galaxy Fold wie ein Buch schließt und am Ende einrastet, verbaut Samsung ein spezielles Scharnier aus mehreren ineinandergreifenden Zahnrädern. Dennoch ist dieses Scharnier recht dominant, weshalb die Designer es mit einem Samsung-Logo verziert haben. Im Gegensatz zum Galaxy S10 und S10+ befindet sich der Fingerabdruckscanner nicht hinter dem Display, sondern wurde in die Seite integriert. Die Südkoreaner nutzen die beiden Hälften des Foldables, um zwei Akkus unterzubringen. Dazu gibt es sechs Kameras - drei auf der Rückseite, zwei auf der Innenseite und eine auf der Front - und 12 GiB Arbeitsspeicher. Das reicht, um drei Apps gleichzeitig verwenden zu können.

In Deutschland ist die Markteinführung des Galaxy Fold für das zweite Quartal 2019 geplant, wobei man sich auf Mai einstellen darf. Verkauft werden soll der Pionier über Samsungs Online Shop. Zudem werden alle deutschen Netzbetreiber, also die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica, das Foldable anbieten. Schade, dass der Preis mit knapp 2.000 Euro derart gesalzen ausfällt.

 
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Urheberrecht auf YouTube: BGH ruft EuGH an

reported by doelf, Donnerstag der 21.02.2019, 17:59:14

Der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs sollte heute entscheiden, inwieweit die Videoplattform YouTube verpflichtet ist, Nutzerdaten im Rahmen von Urheberrechtsverletzungen an den Inhaber dieser Rechte herauszugeben. Doch der BGH hat das Verfahren ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) angerufen.

Der EuGH soll nun klären, wie genau die Europäische Richtlinie 2004/48/EG zum "Schutz der Rechte an geistigem Eigentum" auszulegen ist. Diese Richtlinie sieht eine Auskunftspflicht vor, sofern der Verdacht auf eine Verletzung des Immaterialgüterrechts besteht. Die Auskunftspflicht muss von einem Gericht angeordnet werden und soll den Ursprung der Güter sowie die genutzten Vertriebswege offenlegen. Auf das heutige Internet lässt sich die am 29. April 2004 in Kraft getretene Richtlinie nur schwer anwenden. Sie ist älter als YouTube, das erst am 15. Februar 2005 online ging.

Dass es in dem Streitfall, der nunmehr seit drei Jahren diverse Instanzen beschäftigt, um glasklare Urheberrechtsverletzungen geht, steht außer Frage. Drei YouTube-Nutzer hatten zwischen 2013 und 2014 die Filme "Parker" und "Scary Movie 5" auf die Videoplattform geladen und damit die Rechte des Filmvermarkters verletzt. Dieser verlangte von YouTube die Herausgabe der E-Mail-Adressen und Telefonnummern der verantwortlichen Benutzerkonten. Zudem wollte der Filmvermarkter Auskunft über die genutzten IP-Adressen zum Zeitpunkt des Uploads sowie beim letzten Kontenzugriff haben.

Das Landgericht Frankfurt a.M. hatte die Klage am 3. Mai 2016 abgewiesen (2-03 O 476/13), während das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. am 22. August 2017 eine Auskunft über die E-Mail-Adressen der mutmaßlichen Urheberrechtsverletzer verlangte. Im Übrigen wurde die Klage wieder abgewiesen, aber eine Revision zugelassen. Damit landete der Fall in Karlsruhe. Da hierbei eine Europäische Richtlinie auszulegen ist, muss allerdings zunächst der EuGH den Umfang der Auskunftspflicht klären. Betrifft diese überhaupt E-Mail- und IP-Adressen sowie die bei YouTube hinterlegten Telefonnummern? Eine zweite Vorlagefrage bezieht sich auf die IP-Adresse, welche beim letzten Kontozugriff, also nicht bei der Rechteverletzung, zum Einsatz kam.

 
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Samsung Galaxy S10: Noch Schneller, noch größer, noch teurer

reported by doelf, Donnerstag der 21.02.2019, 12:21:31

Was Apple kann, kann Marktführer Samsung mindestens genauso gut. Die neuen Topmodelle der Südkoreaner sind wieder einmal schneller, größer und auch deutlich teurer geworden. Mehr Speicher, mehr Kameras, mehr Display. Das ist zwar beeindruckend, erinnert aber auch an die Blütezeit der Dinosaurier. Echte Innovation gab es auch, allerdings nur beim faltbaren Galaxy Fold.

Größere Displays
Aber zunächst müssen wir eines festhalten: Die hässliche Einkerbung (Notch), welche sich die Mitbewerber bei Apple abgeguckt hatten, ist so was von 2018 und damit vom Tisch. Die Vorderseite der neuen Smartphones besteht nur noch aus dem Display, einzig für die Kamera gibt es einen kleinen Ausschnitt. Auch der Fingerabdruckscanner wurde ins Display integriert (Galaxy S10 und 10+: per Ultraschall) oder an die Seitenkante (Galaxy S10e: in der Power-Taste) verfrachtet. Die 14,61 cm (5,8 Zoll) Bilddiagonale des Galaxy S9 wurden zur neuen Einstiegsklasse Galaxy S10e degradiert. Das reguläre Galaxy S10 bringt es derweil auf 15,51 cm (6,1 Zoll) und rückt damit auf die Position der vorherigen Plus-Variante. Darüber findet sich das Galaxy S10+, das mit 16,35 cm (6,4 Zoll) Bilddiagonale, fast schon ein Tablet ist. Die Auflösung des Bildschirms hat Samsung minimal von 2.960 x 1.440 auf 3.040 x 1.440 Pixel angehoben, lediglich das Galaxy S10e muss sich mit 2.280 x 1.080 Bildpunkten begnügen. Alle drei Varianten bieten dank AMOLED eine hohe Helligkeit und dank HDR10 einen starken Kontrast. Das Gorilla-Glas wurde auf die sechste Generation aktualisiert, nur beim Galaxy S10e kommt weiterhin Gorilla-Glas 5 zum Einsatz.

Galaxy S10 in 3 Varianten

Acht Rechenkerne und bis zu 12 GiB RAM
Beim SoC gibt es keinen Unterschied: Alle drei Varianten treten mit einem Samsung Exynos 9 Octa 9820 an, der über acht 64-Bit-Kerne (2 x Mongoose M4 @ 2,73 GHz + 2 x Cortex-A75 @ 2,30 GHz + 4 x Cortex-A55 @ 1,70 GHz) verfügt. Dazu kommt eine Grafikeinheit des Typs Mali-G76 MP12. Waren 6 GiB Arbeitsspeicher im Jahr 2018 noch der Plus-Variante vorbehalten, kommt diese Menge 2019 nur noch beim Einstiegsmodell zum Einsatz. Galaxy S10 und S10+ bekommen 8 GiB und es gibt sogar eine Plus-Variante mit 12 GiB RAM sowie 1 TB Flash-Speicher. Auch sonst hat Samsung beim Flash-Speicher noch einmal nachgelegt: Beim Galaxy S10e und S10 gibt es 128 GB, letzteres kann man auch mit 512 GB bekommen. Das Galaxy S10+ tritt standardmäßig mit 512 GB an und falls das nicht ausreichen sollte, gibt es ja noch die 1-TB-Option. Und wenn auch das nicht genug sein sollte, kommt eine Micro-SD-Karte mit bis zu 512 GB in den entsprechenden Einschub. Allerdings muss man wählen, ob man eine zweite SIM-Karte oder lieber mehr Speicher nutzen möchte. Viele Notebooks und Desktop-PCs sind im Vergleich magerer ausgestattet, kosten dann aber auch weniger.

Bis zu fünf Kameras und fest verbaute Akkus
Bleiben noch die Kameras als weiterer Hochrüstschauplatz: Das Galaxy S10e hat nur drei davon, nämlich eine mit 10,0 MPixel (Weitwinkel; Blende: f/1.9) vorne und zwei mit 16,0 MPixel (Ultraweitwinkel; Blende: f/2.2) und 12,0 MPixel (Weitwinkel; Blende: f/1.5 und f/2.4) hinten. Beim Galaxy S10 gibt es auf der Rückseite zusätzlich eine Telekamera mit 12,0 MPixel und Blende f2.4. Mit fünf Kameras setzt das Galaxy S10+ noch eine drauf, es handelt sich um eine Tiefenkamera mit 8 MPixel (Blende: f2.2), die bei Selfies für einen Bokeh-Effekt wie bei Profikameras sorgen soll. In Anbetracht von so viel Power erscheinen die Akkus (Galaxy S10e: 3.100 mAh; Galaxy S10: 3.400 mAh; Galaxy S10+: 4.100 mAh) fast schon unterdimensioniert. Wie bei Samsung üblich, ist die Batterie fest verbaut und kann nicht einfach gewechselt werden. Dadurch sind die Telefone nicht nur staubdicht, sondern auch gegen dauerndes Untertauchen (IP68) geschützt. Sollte ein Galaxy S10 versehentlich ins Klo fallen, nimmt es keinen Schaden - es sei denn man versucht, es im Anschluss mit einem Hochdruckreiniger zu säubern. Geladen wird natürlich kabellos.

Die Preise und Ausblick auf 5G und Fold
Die Vorbestellungen sind bereits angelaufen, mit der Auslieferung der ersten Smartphones darf man ab dem 8. März 2019 rechnen. Für das Galaxy 10Se veranschlagt Samsung 749 Euro, das Galaxy S10 mit 128 GB ist 150 Euro teurer. Wer 512 GB Speicherplatz benötigt, zahlt beim Galaxy S10 stolze 1.149 Euro und bei der Plus-Variante sogar 1.249 Euro. Das Flaggschiff Galaxy S10+ mit 12 GiB RAM und 1 TB Flash-Speicher geht allerdings erst für 1.599 Euro über die Ladentheke. Der Haken an der Sache: Keines der Telefone beherrscht den kommenden Mobilfunkstandard 5G. Da erste Smartphones mit 5G-Unterstützung im Laufe dieses Jahres in den Handel kommen sollen, empfiehlt es sich, Ruhe zu bewahren und nicht gleich zuzuschlagen. Dann erspart man sich die üblichen Kinderkrankheiten und kann vom deutlichen Preisverfall in der Smartphone-Oberklasse profitieren. Das Galaxy S10 5G hat Samsung schon jetzt für den Sommer angekündigt und eventuell erweist sich ja auch das Galaxy Fold mit faltbarem 7,3-Zoll-Display als bessere Alternative. Dieses soll im Mai für 1.999 Euro in den Handel kommen.

 
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Digitalpolitischer Sprecher von CDU/CSU kritisiert EU-Urheberrecht

reported by doelf, Mittwoch der 20.02.2019, 19:12:44

"Leistungschutzrecht und eventuelle Upload-Filter sind keine guten Nachrichten für den Digitalstandort Europa", sagt Tankred Schipanski. Und der ist nicht irgendwer, sondern der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Faktion. Kurioserweise hatte ausgerechnet ein Europaabgeordneter der CDU, Axel Voss, für die Aufnahme dieser beiden Punkte in die EU-Urheberrechtsreform gekämpft.

Schipanski bewertet den von den Verhandlungsführern aus Kommission, Parlament und Rat gefundenen Kompromiss indes als "enttäuschend". Den Bedenken der Digitalwirtschaft wurde "nur unzureichend Rechnung getragen", meint der digitalpolitische Sprecher, insbesondere in Hinblick auf "die Regelungen zur Plattformverantwortlichkeit". Die höchst umstrittenen Upload-Filter würden "zwar nicht ausdrücklich erwähnt", seien "aber eine naheliegende technische Lösung". Für Schipanski ist es unverständlich, "warum das Bundesjustizministerium dies entgegen dem Koalitionsvertrag mitgetragen hat". Dem stimmen wir zu: Es macht einfach keinen Sinn, dort eine Maßnahme für Deutschland auszuschließen, nur um sie hintenherum über Europa doch einzuführen.

Weiterhin kritisiert der digitalpolitische Sprecher, dass das deutsche Leistungsschutzrecht "ohne vorherige Evaluation" für eine gleichartige europäische Regulierung durchgeboxt wurde. Das Leistungsschutzrecht wurde hierzulande im Jahr 2013 eingeführt und sollte längst auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden. Dies ist aber noch nicht geschehen. "Es wird sich zeigen, ob dadurch Nachteile für den Digitalstandort Europa entstehen", schließt Schipanski seine Stellungnahme und scheint genau diese zu erwarten. Offenbar hatte die CDU/CSU-Fraktion lieber auf die Lobbyisten aus der Medienbranche gehört, statt ihren eigenen Experten um seine Einschätzung zu bitten. Und so ist es auch kein Wunder, dass das Internet für die CDU/CSU auf absehbare Zeit ein "Neuland" bleiben wird.

 
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CDex 2.15 ist fertig

reported by doelf, Mittwoch der 20.02.2019, 14:37:03

CDex ist unserer Ansicht nach der beste CD-Ripper für Windows. Das ursprünglich von Georgy Berdyshev entwickelte Programm steht unter der GNU General Public License (GPL). Aber Obacht, es gibt zwei Varianten: Verwendet man den Installer, muss man unerwünschte Zusatzprogramme aktiv abwählen! Bei unserer Probeinstallation von CDex 2.15 wurde beispielsweise die Marketing-Software PremierOpionion, welche Kritiker als nervige Adware bezeichnen, zur Installation angeboten.

CDex 2.15 behebt mehrere Fehler, wobei die Entwickler auf deren Natur nicht weiter eingehen. Wer noch CDex 2.00 oder älter verwendet, sollte diese unbedingt aktualisieren, denn das Update auf die Version 2.01 hatte neue Versionen der Codec-Pakete Ogg und Vorbis gebracht. Während Ogg 1.3.3 einen Fehler beim Umgang mit beschädigten Paketen korrigiert, kümmert sich Vorbis 1.3.6 um drei Sicherheitslücken (CVE-2018-5146, CVE-2017-14632 und CVE-2017-14633).

Ein Problem besteht weiterhin: Wenn man zuerst CDex startet und dann eine Audio-CD einlegt, kann es passieren, dass Windows 10 den Dialog "Datenträger einlegen" anzeigt und die CD gleich wieder auswirft. Dies geschieht nicht, wenn man zuerst die Audio-CD einlegt und erst danach CDex aufruft. Wurde die erste CD sauber geladen, kann man im Anschluss auch weitere CDs einlegen, ohne dass Windows dazwischenfunkt.

Download: CDex 2.15

 
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Au-Ja.de: Noch bis zum 13. April 2019 ohne Google-Werbung

reported by doelf, Mittwoch der 20.02.2019, 14:29:32

Liebe Leser, wir arbeiten hart daran, Googles Umsatz und Daten-Sammelwut auszubremsen. Dank Eurer Unterstützung konnten wir die Google-Werbung auf Au-Ja.de und in unserem Forum am 17. Mai 2018 abschalten. Die Finanzierung ist bis zum 13. April 2019 gesichert, doch um auch im restlichen Jahr 2019 auf Google-Werbung verzichten zu können, benötigen wir Eure Hilfe.

Die Gründe für die weitere Abschaltung liegen auf der Hand: Wir haben nur bedingt Einfluss darauf, welche Werbung Google über sein Werbenetzwerk AdSense ausliefert. Sensible Themen, interaktive Videos, personalisierte Anzeigen und die Verwendung von Zielgruppenangaben für Drittanbieteranzeigen hatten wir in der Vergangenheit bereits deaktiviert. Dennoch besteht bei Werbung, welche von Dritten zugeliefert wird, immer das Risiko einer missbräuchlichen Nutzung. Nicht gefährlich, aber ärgerlich: Zuweilen blockiert Google zwar einen Anzeigenplatz, liefert dann aber doch keine Werbung aus, so dass leere Flächen unsere Inhalte zerreißen. Wird indes Werbung ausgeliefert, verursacht diese beim Zugriff auf Au-Ja.de einen Großteil des Datenvolumens und bremst die Seite aus. Ich denke, die vergangenen Monate haben uns allen sehr deutlich gezeigt, wie schnell Au-Ja.de ohne Google-Werbung geladen wird - auch bei langsamer Internetanbindung. Von Googles PageSpeed Insights erhält Au-Ja.de inzwischen eine Wertung von 100 - mehr geht nicht!

Ein letzter aber keinesfalls unbedeutender Grund: Google sammelt über seine Werbeanzeigen Daten. Wer nun meint, solche Tracking-Daten würden sowieso über Dienste wie Google Analytics anfallen, irrt, denn dieser Dienst kommt auf Au-Ja.de schon lange nicht mehr zum Einsatz. Selbst die Suche auf Au-Ja.de haben wir mittlerweile Googles Händen entrissen. Mit unseren übrigen Partnern wie MSI, Amazon und ebay haben wir inzwischen Werbeformen gefunden, die als reine Links funktionieren. Selbst die Banner-Grafiken liegen lokal auf dem Server von Au-Ja.de, damit sie schnell laden und kein unkontrollierter Datenabfluss geschieht. Abgesehen von Googles Werbeanzeigen sind YouTube-Videos die einzigen Inhalte, welche auf Au-Ja.de extern nachgeladen werden - und auch bei diesen verwenden wir den erweiterten Datenschutz.

Pro: Mehr Sicherheit, weniger Datenverkehr, viel kürzere Ladezeiten, kein Tracking.

Kontra: Weniger Einnahmen.

Der Plan
Lange Zeit hatte uns das liebe Geld davon abgehalten, auf die Google-Werbung zu verzichten. Doch dann fassten wir einen Plan: Je 2,50 Euro, welche wir einsammeln, werden wir Googles Werbung für einen Tag deaktivieren - auch im Forum. Wir hatten diesen Wert, von dem noch die PayPal-Gebühren und die Umsatzsteuer abgehen, bewusst niedrig angesetzt, damit möglichst viele Tage zusammenkommen. Zudem hatten wir versprochen, die Zahl der werbefreien Tage zu verdoppeln. Ihr liebe Leser, habt bisher 166 werbefreie Tage finanziert, die wir auf 332 werbefreie Tage verdoppelt haben. Das reicht noch bis zum 13. April 2019, doch wir würden dieses Konzept gerne auch im Jahr 2019 fortsetzen und dazu brauchen wir Eure Unterstützung.

Die Sammlung läuft erst einmal bis zu 31. März 2019 und wir werden die Zahl der werbefreien Tage wie gewohnt verdoppeln. Und wir werden, wie bisher, regelmäßige Updates zur Aktion im Forum posten. Dort findet sich auch die Liste unserer Unterstützer, welche wir aus Datenschutzgründen nur in Form ihrer Initialen aufführen. Anhand des Betrags und des Datums können unsere Unterstützer transparent nachvollziehen, dass ihre Zahlung eingegangen ist und berücksichtigt wurde. Also dann, liebe Leser, wir zählen auf Euch!

 
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NVIDIA: Treiber-Optimierungen für "Battlefield V" und "Metro Exodus"

reported by doelf, Mittwoch der 20.02.2019, 11:10:31

NVIDIA hat seinen Grafiktreiber GeForce Game Ready auf die WHQL-zertifizierte Version 418.91 aktualisiert, welche den Einsatz von "Deep Learning Super Sampling" (DLSS) und Ray Tracing mit den Spielen "Battlefield V" und "Metro Exodus" verbessert. Es gibt keine neuen Profile und von den Komponenten wurde lediglich GeForce Experience auf die Version 3.17.0.126 aktualisiert.

Behobene Fehler
NVIDIA hat zwei Fehler behoben: Wenn die anisotrope Filterung über NVIDIAs Control Panel geändert wird, kommt es nicht mehr zu störenden Linien in der Geländedarstellung von "Battlefield 1", und Grafikkarten der Baureihe GeForce RTX 2xxx verursachen bei Änderungen der "Digital Vibrance Control" (DVC) keinen Fehler (Event ID 14) in der Ereignisanzeige, was bisher der Fall war.

Bekannte Probleme
Wird ein G-SYNC-Bildschirm mit G-SYNC-kompatiblen Monitoren im Klonmodus verwendet, flackern Spiele auf dem G-SYNC-Bildschirm. Abhilfe schafft das Abschalten von G-SYNC. "Apex Legends" verabschiedet sich mit der Fehlermeldung "DXGI_ERROR_DEVICE_HUNG" und "Hitman 2" leidet unter Grafikfehlern, die sich in Form einer verpixelten Darstellung zeigen. NVIDIAs Iray-GPU-Beschleunigung stürzt unter Windows 10 und 7 ab, so dass die Berechnungen auf dem Prozessor durchgeführt werden. Zudem kommt es unter Windows 7 gelegentlich zu TDR-Fehlern (Timeout Detection and Recovery).

Die restlichen Probleme sind bereits bekannt: Sind mehrere Anzeigegräte mit dem PC verbunden, kommt es gelegentlich zu einem Flackern des Windows-Desktops. Beim Firefox kann es weiterhin zu Anzeigefehlern beim Mauszeiger kommen, wenn dieser über bestimmten Links schwebt, und die "Dynamic Super Resolution" (DSR) steht nach wie vor nicht für 4k2k-Bildschirme zur Verfügung. Bei "Batman: Arkham Origins" scheitert PhysX an der Darstellung des Nebels, "ARK Survival" stolpert über Fehler, die letztendlich in einem Bluescreen münden, und "Ni no Kuni 2" stürzt ab, wenn HDR aktiviert wird.

Hard- und Software-Kompatibilität
Seit April 2018 entwickelt NVIDIA keine 32-Bit-Treiber mehr, unterstützt werden daher nur noch die 64-Bit-Varianten von Windows 7, 8, 8.1 und 10. Auch die Unterstützung für die Fermi-Generation wurde eingestellt - oder zumindest weitgehend, denn während die Baureihen GeForce 800, 500 und 400 komplett verschwunden sind, werden einige Fermi-Modelle weiterhin bedient. Zu nennen wären die Modelle GeForce GT 630 (= GeForce GT 430 oder GT 440), GeForce GT 640 (= GeForce GT 545) und GeForce GT 730 (= GeForce GT 430).

Download: NVIDIA GeForce Game Ready Driver 418.91 WHQL

 
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Kodi 18.1 (Leia) ist fertig

reported by doelf, Dienstag der 19.02.2019, 14:26:29

Die Macher der quelloffenen und kostenlosen Media-Center-Software Kodi haben das erste Bug-Fix-Update für die im Januar freigegebene Version 18 (Leia) veröffentlicht. Kodi 18.1 umfasst 29 Korrekturen und Verbesserungen. Dabei wurden auch drei Abstürze (leere Vertex-Puffer in GUIFontTTFGL, PCSX ReARMed, Crash beim Öffnen auf Android) behoben.

Wird ein Stream vorzeitig abgebrochen, soll MediaCodec unter Android nicht mehr einfrieren. Das Abspielen von DVDs und BluRays friert ebenfalls nicht mehr ein und ein korrigierter Wert für den PTS-Decoder verbessert die MPEG2-Wiedergabe unter Android. Bei der Windows-Version wurde die erweiterte Option "dxvaallowhqscaling" in Vorbereitung auf zukünftige DXVA-Verbesserungen entfernt und unter Windows 10 wurde die Reaktion auf Änderungen der Auflösung überarbeitet. Für macOS wurde eine Korrektur zurückgezogen, da diese die Erkennung von DVDs verhindert, und für Linux wurde ein Problem mit X11 beim Zugriff auf benötigte Konfigurationswerte gelöst.

Player und Playlisten wurden per JSON-RPC beschleunigt, das Überspringen von DVD-Intros verkürzt und die Benutzeroberfläche "Estuary" hat einige Optimierungen erhalten. Für die erweiterte Option "updateemptytagsinterval" wurde ein sinnvoller Standardwert definiert und in der Log-Datei wird nun auch das Datum vermerkt. In der GUI-Engine wurden ListitemAbsolute und ListItemPosition sowie eine fehlerhafte Oder-Abfrage repariert. Ebenfalls behoben wurden eine Regression bei den "Top 100 Alben", Fehler beim Aufzeichnen von Videostreams (PVR) und bei der Wiedergabe von VP9-Streams sowie Ausnahmesituation beim Lesen und Schreiben von Dateien. Auch die SSL-Zertifizierungsstellen (Certificate Authority, CA) wurden aktualisiert. Im PVR-Betrieb kann man das OSD nach einem Kanalwechsel automatisch schließen lassen.

Kodi überprüft nun die tatsächliche Systemkonfiguration, bevor Energiesparzustände wie S1 bis S4 angeboten werden. Die Sichtbarkeit (Okklusion) wird nur noch für OpenGL unterhalb der Version 1.5 abgefragt. Die erste Rückmeldung, dass ein PVR-Server nicht erreichbar sei, wird ab sofort ignoriert, und bei der Verarbeitung von smarten Playlisten wird das Laden von Musikinformationen unterdrückt. Für SQLite werden neuerdings die erweiterten Ergebniscodes genutzt. Weiterhin gleicht Kodi 18.1 die aktiven Bildschirmeinstellungen mit der Whitelist des Anzeigegerätes ab und ergreift Maßnahmen, falls diese nicht übereinstimmen sollten.

Download: Kodi 18.1 (Leia) (nach Auswahl der Plattform unter "Recommended")

 
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Vergessen: AMD rüstet Radeon VII für Secure Boot nach

reported by doelf, Montag der 18.02.2019, 19:21:53

AMD hat die Firmware seines neuen Grafik-Flaggschiffs Radeon VII aktualisiert. Mit dem ersten 7-nm-Grafikchip für Gamer, satten 16 GiB HBM2-Speicher und einer Speicherbandbreite von 1.024 GB/s setzt diese Grafikkarte neue Maßstäbe. Allerdings fehlte in der Firmware die Unterstützung für UEFI Secure Boot, welche AMD nun nachreicht.

Hintergrund: UEFI, GOP und Secure Boot
Das "Unified Extensible Firmware Interface" (UEFI) betrifft als BIOS-Nachfolger (Basic Input/Output System) nicht nur Hauptplatinen, sondern auch Grafikkarten. Moderne Grafikadapter bieten über ihre Firmware Unterstützung für das UEFI "Graphics Output Protocol" (GOP), welches das klassische VGA BIOS ablöst und damit den Zugriff über Unterbrechungen (Interrupts) und das VGA/VBE-Interface durch standardisierte Aufrufe aus dem UEFI-Protokoll ersetzt. Zudem ermöglicht GOP einen sicheren Systemstart, den sogenannten "Secure Boot". Der Secure Boot soll die Integrität des Rechners sicherstellen, indem er das Laden unsignierter Treiber und Betriebssysteme unterbindet. Dazu muss sich die Firmware der Grafikkarte als UEFI-kompatibel ausweisen und eine digitale Signatur für ihre Firmware vorlegen. Fehlt der Grafiklösung dieses UEFI GOP, verweigert der Rechner den Start. Einziger Ausweg: Man muss auf Secure Boot verzichten. Tatsächlich ist die Firmware aktueller Grafikkarten hybrid ausgelegt, denn sie enthält zusätzlich ein traditionelles VGA-BIOS für ältere Mainboards und Betriebssysteme ohne UEFI-Unterstützung.

AMDs Radeon VII und die GOP-Panne
Obwohl AMD erste Grafikkarten schon seit dem Jahreswechsel 2011/2012 mit GOP-Unterstützung ausliefert, fehlte das Protokoll ausgerechnet dem neuen Flaggschiff Radeon VII, so dass mit diesem Modell bisher kein Secure Boot möglich war. Die Grafikkarte funktioniert allerdings einwandfrei, solange man UEFI ohne Secure Boot oder den BIOS-Kompatibilitätsmodus (Compatibility Service Module, CSM) nutzt. Ein Firmware-Update mit der Versionsnummer 105 behebt dieses Problem und liefert die fehlende GOP-Unterstützung nach. Dieses kommt in Form eines ZIP-Archivs, in dem sich eine ausführbare Datei (.exe) für Windows befindet. Warum die Update-Dateien im Archiv auf den 19. Juli 2006 datieren, müsste uns AMD allerdings mal erklären. Interessanterweise hatte der AMD-Partner ASRock bereits am 1. Februar 2019 ein entsprechendes Firmware-Update (vBIOS Version 1902201) für die Grafikkarte Phantom Gaming X Radeon VII 16G auf seine Server geladen. Die Dateien von AMD und ASRock scheinen identisch zu sein.

Mögliche Fallstricke
Eigentlich dauert das Update nur einen kurzen Augenblick, doch der Wechsel zu Secure Boot ist mitunter deutlich aufwändiger. Zumindest wenn das System im CSM-Modus aufgesetzt wurde, nutzt die Startpartition einen "Master Boot Record" (MBR) statt des von Secure Boot geforderten "GUID Partition Table" (GPT). Mit MBR2GPT.EXE bietet Microsoft zwar ein Tool zur Festplattenkonvertierung an, doch in den meisten Fällen ist eine Neuinstallation des Betriebssystems sinnvoller und auch schneller. Andererseits muss man Secure Boot ja nicht zwingend aktivieren - auch nach dem Firmware-Update bleibt die Nutzung dieser Sicherheitserweiterung freiwillig.

 
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Praxistipp: Kingston SSD A400 - Aussetzer beheben

reported by doelf, Montag der 18.02.2019, 10:36:22

Kingstons SSD-Baureihe A400 gehört zu den günstigsten am Markt. 480 GB kosten weniger als 60 Euro und 960 GB gibt es schon für rund 110 Euro. Mit einer sequentiellen Leserate von bis zu 500 MB/s und einer Schreibrate von 450 MB/s liefern die Datenträger alltagstaugliche Werte, doch leider gönnen sie sich zwischendurch immer mal wieder eine Pause.

Preiswerte Bauteile mit kleinen Macken
Um den Preis so niedrig zu halten, setzt Kingston auf TLC-NAND-Chips (Triple-Level Cell), welche 3 Bits pro Zelle speichern. Soll eines dieser Bits geändert werden, müssen immer alle drei gelöscht und neu geschrieben werden, was TLC-Chips bei Schreibzugriffen deutlich langsamer als MLC (2 Bit pro Zelle) oder SLC (1 Bit pro Zelle) macht. Auch der Controller vom Typ Phison PS3111-S11 ist mit nur zwei Kanälen kein Überflieger. Damit so ein SSD im Alltag flüssig arbeitet, muss seine Firmware die Nachteile gut ausbalancieren, doch das ist im Auslieferungszustand der Laufwerke leider nicht der Fall. Regelmäßig nimmt sich das SSD eine Auszeit und der Rechner friert praktisch ein. Ein paar Sekunden später geht dann wieder alles gewohnt flott voran.

Unzureichende Dokumentation seitens Kingston
Leider dokumentiert Kingston dieses Verhalten, das etliche Käufer beklagen, nicht im Rahmen der FAQs. Schlimmer noch: Bei Kingston gibt es nicht einmal eine Übersicht der verfügbaren Firmware-Updates und der darin enthaltenen Änderungen. Solche Updates nebst der dazugehörigen Hinweise gibt es nur über die Windows-Software Kingston SSD Manager, was Nutzern abseits von Windows erst einmal gar nichts nutzt. Aber auch unter Windows erweist sich das Programm als wenig hilfreich, da es die SSD A400 nicht erkennt und somit auch keine Updates anbieten kann. Laut Kingston benötigen wir lediglich ein Kingston-SSD im AHCI-Betrieb (erfüllt), Windows 10, 8.x oder 7 (erfüllt) sowie administrative Rechte (erfüllt).

Letzter Ausweg: Kundendienst
Kingstons Kundendienst empfiehlt uns glatt, einfach die neue Firmware aufzuspielen. Das würden wir gerne, doch das SSD wird ja nicht gefunden! Dann wird das Laufwerk als Systemdatenträger verwendet, vermutet der Support-Mitarbeiter. Wird es, schließlich steckt das SSD A400 als einziges Laufwerk in einem Notebook. Das geht nicht, werden wir aufgeklärt, denn beim Firmware-Update kann es zu Datenverlusten kommen. Somit muss das SSD als sekundäres Laufwerk aktualisiert werden. Das macht für uns nur bedingt Sinn, schließlich sind die Daten in beiden Fällen weg, aber wir probieren es aus. Und siehe da: Als sekundäres Laufwerk in einer unserer Workstations erkennt der Kingston SSD Manager nicht nur das SSD A400, sondern bietet auch noch ein Update an.

Ein Fazit
Seit dem Aufspielen des Updates hatte das SSD A400 keine Aussetzer mehr, das Problem ist somit bekannt und behoben. Davon werden viele Käufer allerdings nie etwas erfahren, da Kingston diese Korrektur nirgendwo dokumentiert und der Kingston SSD Manager auf ihren Rechnern einen völlig nutzlosen Eindruck hinterlassen wird. SSDs spielen ihre Vorteile nun einmal primär als Systemlaufwerk aus, doch bei einem solchen Einsatz werden sie von Kingstons Software einfach ignoriert. Warum meldet das Programm nicht, dass es einen kompatiblen Datenträger gefunden hat, diesen aber nicht aktualisieren kann, da er als Systemlaufwerk genutzt wird? Und warum findet sich kein entsprechender Hinweis in der Beschreibung des Programms? Letztendlich schadet sich Kingston mit seiner ungenügenden Informationspolitik selbst, denn im Auslieferungszustand provoziert das SSD A400 zu Recht erboste Kundenrezensionen.

 
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AMD: Grafiktreiber für Radeon VII und "Far Cry New Dawn"

reported by doelf, Freitag der 15.02.2019, 16:34:04

AMD hat einen optionalen Grafiktreiber mit der Versionsnummer 19.2.2 veröffentlicht. Dieser unterstützt nicht nur das neue Flaggschiff Radeon VII, sondern auch die Spiele "Far Cry New Dawn", "Metro Exodus" und "Sid Meier's Civilization VI: Gathering Storm". "Crackdown 3" wurde derweil um bis zu fünf Prozent beschleunigt.

AMD hat diese Leistungssteigerung mit einer Radeon RX 590 8GB, Full-HD-Auflösung und der Detailstufe "Ultra" ermittelt, die Treiberversion 19.2.1 lieferte den Vergleichswert. Abseits der Radeon VII unterstützt der neue Treiber ausschließlich diskrete GPUs ab der Baureihe Radeon HD 7700 (Desktop) bzw. Radeon HD 7700M (Mobil). Wer eine APU bzw. einen Ryzen-Prozessor mit integrierter Vega-Grafik (derzeit nur die Desktop-Varianten) verwendet, muss zur Radeon Software Adrenalin Edition 19.1.1 greifen. Und wer einen 32-Bit-Treiber benötigt, muss sich mit der Radeon Software Adrenalin Edition 18.9.3 vom 5. November 2018 begnügen.

Behobene Fehler
Fünf Korrekturen kümmern sich um die Kinderkrankheiten der Radeon VII, beispielsweise um Instabilitäten auf X399-Mainboards und Systemhänger bei der Timeout-Erkennung in den Systemeinstellungen von Windows 7. Bei "Apex Legends" wurden störende Linien beseitigt und der Radeon WattMan setzt Änderungen des Speichertaktes tatsächlich um. Zudem zeigt der Radeon Wattman nun die korrekten Werte für die maximale Lüfterdrehzahl und Temperatur der Radeon VII an. Doch auch ohne Radeon VII wies der Radeon WattMan einige Probleme auf, die nun behoben wurden. So fehlten im Radeon Overlay die Schaltflächen zum Anwenden oder Verwerfen von Übertaktungseinstellungen und selbst wenn man Änderungen speichern konnte, wurden nicht immer alle angewendet, sofern man gleich mehrere vorgenommen hatte.

Änderungen an der Bildnachbearbeitung bringen "Player Unknown's Battlegrounds" nicht mehr zum Absturz und die Radeon Einstellungen bleiben nicht mehr hängen, wenn man das Leistungshistogramm eines Spieleprofils über den Game Manager lädt. Ist der Bildschirm über einen DisplayPort mit der Grafikkarte verbunden, soll das Blättern mit der Tastenkombination Alt+Tab ebenso flink funktionieren wie an den anderen Anschlüssen. Dies war bisher nicht der Fall. Bleiben noch die ärgerlichen Meldungen über die angebliche Verfügbarkeit neuer Treiber, die AMD schon mehrfach behoben haben wollte. Ältere Treiber wurden tatsächlich nicht mehr als Update gemeldet, der bereits installierte aber schon. Nun will AMD auch dies abgestellt haben.

Bekannte Probleme
Zwei Probleme betreffen die Radeon VII: Werden benutzerdefinierte Einstellungen verwendet, stimmen die Anzeigen im Radeon WattMan nicht immer, und beim automatischen Übertakten werden die Lüfterdrehzahlen erst spät abgesenkt. Dies lässt sich mit Hilfe manueller Lüftereinstellungen umgehen. Die restlichen Fehler treten auch abseits des neuen Flaggschiffs auf: Bei "Battlefield V" (DirectX 12) bleiben die Umrisse des Spielers mal wieder erhalten, nachdem dieser wiederbelebt wurde. Sind mehrere Bildschirme angeschlossen, aber nicht alle davon eingeschaltet, reagiert die Maus nur zögerlich. Nach einem Upgrade der Radeon-Software verschwindet zuweilen die "Frame Rate Target Control" (FRTC) aus den Radeon Einstellungen. Werden Änderungen im Radeon WattMan über das Radeon Overlay vorgenommen, gehen diese beim Schließen des Radeon Overlay manchmal verloren.

Download: AMD Radeon Software Adrenalin 2019 Edition 19.2.2 (optional)

 
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Kodi 18.1 (Leia) RC 1 ist aufgetaucht

reported by doelf, Freitag der 15.02.2019, 14:50:42

Der im Download-Bereich der offiziellen Kodi-Webseite zwar schon seit Ende Januar angekündigte, bisher aber noch nicht verfügbare Veröffentlichungskandidat der Version 18.1, liegt jetzt tatsächlich zum Download bereit. Kodi 18.1 verspricht 29 Korrekturen und Verbesserungen.

Der erste Release Candidate kümmert sich um drei Abstürze (leere Vertex-Puffer in GUIFontTTFGL, PCSX ReARMed, Crash beim Öffnen auf Android). Wird ein Stream vorzeitig abgebrochen, soll MediaCodec unter Android nicht mehr einfrieren. Das Abspielen von DVDs und BluRays friert ebenfalls nicht mehr ein und ein korrigierter Wert für den PTS-Decoder verbessert die MPEG2-Wiedergabe unter Android. Bei der Windows-Version wurde die erweiterte Option "dxvaallowhqscaling" in Vorbereitung auf zukünftige DXVA-Verbesserungen entfernt und unter Windows 10 wurde die Reaktion auf Änderungen der Auflösung überarbeitet. Für macOS wurde eine Korrektur zurückgezogen, da diese die Erkennung von DVDs verhindert, und für Linux wurde ein Problem mit X11 beim Zugriff auf benötigte Konfigurationswerte gelöst.

Player und Playlisten wurden per JSON-RPC beschleunigt, das Überspringen von DVD-Intros verkürzt und die Benutzeroberfläche "Estuary" hat einige Optimierungen erhalten. Für die erweiterte Option "updateemptytagsinterval" wurde ein sinnvoller Standardwert definiert und in der Log-Datei wird nun auch das Datum vermerkt. In der GUI-Engine wurden ListitemAbsolute und ListItemPosition sowie eine fehlerhafte Oder-Abfrage repariert. Ebenfalls behoben wurden eine Regression bei den "Top 100 Alben", Fehler beim Aufzeichnen von Videostreams (PVR) und bei der Wiedergabe von VP9-Streams sowie Ausnahmesituation beim Lesen und Schreiben von Dateien. Auch die SSL-Zertifizierungsstellen (Certificate Authority, CA) wurden aktualisiert. Im PVR-Betrieb kann man das OSD nach einem Kanalwechsel automatisch schließen lassen.

Kodi überprüft nun die tatsächliche Systemkonfiguration, bevor Energiesparzustände wie S1 bis S4 angeboten werden. Die Sichtbarkeit (Okklusion) wird nur noch für OpenGL unterhalb der Version 1.5 abgefragt. Die erste Rückmeldung, dass ein PVR-Server nicht erreichbar sei, wird ab sofort ignoriert, und bei der Verarbeitung von smarten Playlisten wird das Laden von Musikinformationen unterdrückt. Für SQLite werden neuerdings die erweiterten Ergebniscodes genutzt. Weiterhin gleicht Kodi 18.1 die aktiven Bildschirmeinstellungen mit der Whitelist des Anzeigegerätes ab und ergreift Maßnahmen, falls diese nicht übereinstimmen sollten.

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Kolumne: Lobbyisten setzten EU-Urheberrechtsreform durch

reported by doelf, Donnerstag der 14.02.2019, 20:54:59

Abermals unterstreicht die Europäische Union, dass sie das Internet nicht verstanden hat und nur seinen kommerziellen Wert sieht. Statt Freiheit, Offenheit und Kreativität zu fördern, unterwirft sie sich den Vorstellungen der Lobbyisten, die nur die finanziellen Interessen der Rechteverwerter vertreten. Die Urheber spielen dabei keine Rolle und den Nutzern stößt man einmal mehr vor den Kopf.

Die Urheber stehen nicht im FokusKurioserweise stellen die politischen Sprachorgane der Wirtschaftsinteressen die Urheberrechtsreform als großen Sieg der Urheber über die mächtigen Internetfirmen dar. Tatsächlich wurden aber Passagen, welche die Urheber vor einer unangemessenen Ausbeutung durch Verlage schützen sollten, ersatzlos gestrichen. Nicht einmal eine angemessene Vergütung waren die Urheber den Verhandlungsführern wert, was überdeutlich zeigt, welche Handschrift diese Urheberrechtsreform trägt. Die große Koalition in Deutschland, die zuletzt mit blumigen Gesetzestiteln auf sich aufmerksam gemacht hatte, hätte es vermutlich das "Schön-viel-Geld-für-Medienverlage-Gesetz" genannt. Oder das "Urheber-Entrechtung-festzementier-Gesetz". Wie man es auch dreht und wendet, aus Sicht der eigentlichen Urheber ist dieses Gesetz eine freche Mogelpackung.

Artikel 11: Deutsches Leistungsschutzrecht bald EU-weit, nur mit weniger AusnahmenStattdessen exportiert Deutschland seinen Mitte 2013 eingeführten Rohrkrepierer namens "Leistungsschutzrecht für Presseverleger" per Artikel 11 nach ganz Europa. Dieses besagt, dass man nur noch sehr eingeschränkt aus Presseartikeln zitieren darf, ohne zuvor eine Lizenz erwerben zu müssen. Nur einzelne Worte oder sehr kurze Auszüge bleiben vom Entgelt verschont, wobei die Auslegung der Formulierung "sehr kurze Auszüge" rechtlich umstritten ist und hierzulande regelmäßig die Gerichte beschäftigt. Die Art und Weise, wie man eine Lizenz erwerben kann, wie lange dieser Prozess dauert und wie viel das kostet, legt der jeweilige Verlag fest. Die EU erwartet nun ein ähnliches Chaos, nur größer, da es hier keine Beschränkung auf Suchmaschinen und Nachrichtenübersichten gibt. Selbst der private Gebrauch von Zitaten ist nicht mehr erlaubt, wenn sich auf der genutzten Seite Werbung befindet und somit ein kommerzielles Interesse unterstellt werden kann. Das europäische Leistungsschutzrecht soll zwar keine Hyperlinks betreffen, doch wenn die URL ganze Worte oder gar einen Satz enthält, gerät selbst diese Ausnahme ins wanken. Da helfen dann nur noch undurchsichtige Kurz-URLs.

Artikel 13: So gut wie alle Plattformbetreiber haften für ihre NutzerBisher müssen Plattformbetreiber nutzergenerierte Inhalte entfernen, wenn diese eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Eine Schadensersatzforderung war hingegen an den Urheberrechtsverletzer, also den Nutzer, zu richten. Nun schiebt die EU die ganze Verantwortung auf die Plattformanbieter, die zukünftig dafür Sorge tragen müssen, dass alle Inhalte auf ihren Plattformen lizenziert sind. Ausgenommen sind nur junge Firmen, deren Angebot weniger als drei Jahre alt ist, sofern ihr Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro bleibt und nicht mehr als 5 Millionen Besucher pro Monat auf ihre Seite zugreifen. Memes, also Verfremdungen und Parodien, sollen wie auch Zitate erlaubt bleiben, es sei denn, es wird das Leistungsschutzrecht für Presseartikel verletzt. Kurzum: Es wird nur wenige Ausnahmen geben und selbst kleine Anbieter sind betroffen. Diesen eröffnen sich zwei Auswege: Entweder besorgen sie sich prophylaktisch umfassende Lizenzpakete von allen möglichen Verlegern oder sie setzen auf Filtertechnologien der großen Internetfirmen, welche die EU mit ihrer Urheberrechtsreform angeblich zur Kasse bitten will. Die Verhandlungsführer der EU wollen hierin keinerlei Zensur erkennen und die Wahrheit ist noch viel finsterer: Wie lassen zukünftig privatwirtschaftliche Unternehmen und automatisierte Logarithmen darüber entscheiden, was EU-Bürger im Internet veröffentlichen dürfen.

Der weitere FahrplanAm Mittwoch wurde die EU-Urheberrechtsreform von den Verhandlungsführern aus Kommission, Parlament und Rat durchgewunken. Das erzielte Verhandlungsergebnis wird noch dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt. Insbesondere im Parlament könnte das vorliegende Papier noch auf massiven Widerstand stoßen, weshalb Internetaktivisten und Bürgerrechtler noch einmal versuchen, die EU-Bürger zu mobilisieren. Eventuell sollten wir unsere Webseiten mit gelben Westen versehen und sämtliche Links auf Medienverlage und deren Produkte offline nehmen. Was niemand konsumiert, hat auch keinen kommerziellen Wert. Und im Internet gibt es schon viel zu viel Kommerz.

Quelle: juliareda.eu
 
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Firefox 65.0.1 und ESR 60.5.1 schließen drei Sicherheitslücken

reported by doelf, Donnerstag der 14.02.2019, 15:13:05

Mozilla hat seinen Webbrowser Firefox auf die Version 65.0.1 aktualisiert und zugleich den "Extended Support Release" 60.5.1 freigegeben. Die Updates schließen drei als hohe Gefahr eingestufte Sicherheitslücken (nur zwei der Schwachstellen betreffen die ESR-Ausgabe) und beheben zugleich mehrere Fehler.

Die geschlossenen Sicherheitslücken
Zwei der gefährlichen Sicherheitslücken stecken in der von Google entwickelten "Skia Graphics Engine", es handelt sich um einen Ganzzahlenüberlauf (CVE-2019-5785) und einen Zugriff auf bereits gelöschte Objekte (CVE-2018-18356). Die Fehler lassen den Firefox abstürzen und bergen die Möglichkeit, dass Angreifer einen Weg finden, um im Rahmen dieser Abstürze eigenen Code auszuführen. Dazu kommt ein Same-Origin-Verstoß in ImageBitmapRenderingContext, da sich Bilder über transferFromImageBitmap vom Canvas-Element lesen lassen. Diese Schwachstelle, die ebenfalls eine hohe Gefahr darstellt, betrifft ausschließlich den Firefox 65.0.

Die übrigen Korrekturen
Kommen wir nun zu den nicht sicherheitsrelevaten Korrekturen: Das Farbmanagement unter macOS wurde repariert und die Passworteingabe bei bestimmten Linux-Distributionen lässt sich wieder mit der Enter-Taste abschließen. Bei WebRTC-Anrufen wurden Ton- und Bildverzögerungen behoben und auch die Videogröße bereitet keine Probleme mehr. Auch das Fenster zum Löschen des kürzlichen Verlaufs soll nun die korrekte Größe aufweisen. Die Wiedergabe interaktiver Netflix-Videos wurde verbessert, überflüssige Anfragen bei addons.mozilla.org wurden gestrichen und Verbindungsanfragen mit WebSockets über HTTP/2 hinter einem Proxy-Server führen nicht mehr zu einer Schleife.

Download:

 
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Fritz!OS Labor: Probleme mit SMB3-Freigaben

reported by doelf, Donnerstag der 14.02.2019, 13:32:21

Die seit Januar erhältliche Beta-Firmware für FRITZ!Boxen (FRITZ! Labor) von AVM aktualisiert endlich das Netzwerkprotokoll SMB (Server Message Block) auf die Version 3. Diese verspricht mehr Sicherheit und Leistung, doch noch gibt es einige Probleme - insbesondere mit dem FRITZ!NAS. So reicht ein falscher Dateiname aus, um über die FRITZ!Box verwirklichte Netzlaufwerke lahmzulegen.

Endlich SMB 3
Bisher beherrschten FRITZ!Boxen ausschließlich SMB 1, also die erste Version des Protokolls. Diese wurde von Microsoft zusammen mit Windows 2000 als Nachfolger von CIFS eingeführt und trotz massiver Sicherheitsprobleme über Jahre mitgeschleppt. In Redmond erfolgte das Umdenken im Mai 2017 nach einer Welle von Verschlüsselungsangriffen durch die Ransomeware WannaCry, in dessen Folge SMB 1 bei Microsoft ausgemustert wurde. Auch Linux-Distributionen, Router und Netzwerkspeicher verzichten seither auf das veraltete Protokoll, lediglich bei AVM tat sich herzlich wenig. Zumindest bis jetzt, denn AVM bereitet derzeit den Umstieg auf SMB 3 vor.

Die ersten Tests
Wir haben die Labor-Firmware auf zwei Routern der Baureihe FRITZ!Box 7490 installiert und experimentieren seit einigen Wochen mit den SMB3-Freigaben. An beiden Routern sind jeweils ein Speicher-Stick (USB 2.0) sowie eine externe Festplatte (USB 3.0) angeschlossen und für das lokale Netzwerk als NAS (Network Attached Storage) freigegeben. Mit der ersten Version 07.08-64610 Beta funktionierte alles wie gewohnt, doch die folgenden Updates erwiesen sich als problematisch: Zunächst wurden die Freigaben gar nicht mehr gefunden und wir mussten sie auf den Routern löschen und anschließend neu anlegen. Danach waren sie eine Zeitlang erreichbar, verschwanden dann aber wieder.

Sobald die Klienten das FRITZ!NAS nicht mehr finden konnten, half nur noch die Anmeldung auf der FRITZ!Box: Unter "Heimnetzfreigabe", "Zugriff über ein Netzlaufwerk (SMB) aktiv" das Häkchen entfernen und die Änderung übernehmen. Im Anschluss das Häkchen wieder setzen und abermals übernehmen. Und siehe da: Das Fritz!NAS war wieder erreichbar. Eine Zeitlang. AVMs Vorschlag, doch mal in die Logs des Routers zu schauen, brachten uns leider nicht weiter, denn die FRITZ!Boxen hatten die vergeblichen Zugriffsversuche überhaupt nicht bemerkt. Dies ist ein klarer Hinweis darauf, dass sich der NAS-Dienst bzw. die SMB-Freigabe komplett verabschiedet hatte.

Fallstrick: Sehr lange Dateinamen
Eine deutliche Verbesserung brachte die aktuelle Beta-Version 07.08-65441, doch auch hier kam es sporadisch zu Ausfällen. In einer Nachtschicht gingen wir auf die Suche und konnten die Ausfälle gezielt provozieren: Einfach im Windows Explorer einen bestimmten Ordner auf dem FRITZ!NAS anklicken und dessen Eigenschaften aufrufen. Auch der Versuch, diesen Ordner von LibreELEC aus anzusteuern, setzte die SMB3-Freigabe unverzüglich schachmatt. Schuld waren zwei Dateien mit sehr langen Namen (153 bzw. 163 Zeichen zuzüglich der Endung ".flac") und entsprechend langen Pfaden (249 bzw. 259 Zeichen). Seit einer Kürzung der Dateinamen läuft das FRITZ!NAS wieder stabil.

Dieser DOS-Angriff setzt voraus, dass entsprechende Dateien bereits auf dem NAS existieren, zudem benötigt der Angreifer Zugriffsrechte für das Netzlaufwerk. Wir haben diese Erkenntnisse bereits an AVM weitergeleitet und zusätzliche 24 Stunden getestet, ohne auf weitere Probleme zu stoßen. Bleibt noch anzumerken, dass die beiden Dateien mit der offiziellen Version von FRITZ!OS stets funktioniert hatten. Auf den Festplatten sind nämlich die Daten für einen Mediaserver gespeichert, der seine Bibliothek einmal täglich aktualisiert. Und der Zugriff während dieser Aktualisierung hatte zu den sporadischen Ausfällen des FRITZ!NAS geführt.

WICHTIGER HINWEIS: Bei den Labor-Ausgaben von FRITZ!OS handelt es sich um unfertige sowie unzureichend getestete Beta-Versionen, die wahrscheinlich noch Fehler aufweisen und daher nicht für den Alltagseinsatz empfohlen werden!

Download: FRITZ!OS Labor für FRITZ!Box 7590, FRITZ!Box 7490, FRITZ!Repeater 1750E und FRITZ!Powerline 1260E

 
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Sicherheits-Updates für zahlreiche Programme von Adobe

reported by doelf, Mittwoch der 13.02.2019, 16:45:32

Nicht nur bei Microsoft, sondern auch bei Adobe mussten am gestrigen Dienstag zahlreiche Programme abgesichert werden. In Acrobat, Reader und ColdFusion wurden kritische Schwachstellen beseitigt, während es für den Flash Player und die Creative Cloud Desktop-Applikation zumindest wichtige Flicken (Gefahrenstufe: hoch) gibt.

Acrobat und Reader: 43 kritische Lücken
Mit 71 Sicherheitslücken waren Acrobat und Reader die größten Baustellen. Zwanzig Zugriffe auf bereits gelöschte Objekte (CVE-2019-7018, CVE-2019-7025, CVE-2019-7026, CVE-2019-7029, CVE-2019-7031, CVE-2019-7040, CVE-2019-7043, CVE-2019-7044, CVE-2019-7048, CVE-2019-7050, CVE-2019-7062, CVE-2019-7068, CVE-2019-7070, CVE-2019-7072, CVE-2019-7075, CVE-2019-7077, CVE-2019-7078, CVE-2019-7082, CVE-2019-7083 und CVE-2019-7084), sieben unkontrollierte Schreibzugriffe (CVE-2019-7019, CVE-2019-7027, CVE-2019-7037, CVE-2019-7039, CVE-2019-7052, CVE-2019-7060 und CVE-2019-7079), sechs nicht vertrauenswürdige Zeigerdereferenzen (CVE-2019-7042, CVE-2019-7046, CVE-2019-7051, CVE-2019-7054, CVE-2019-7066 und CVE-2019-7076), drei Typenverwechslungen (CVE-2019-7069, CVE-2019-7086 und CVE-2019-7087), zwei Pufferfehler (CVE-2019-7020 und CVE-2019-7085), eine doppelte Freigabe (CVE-2019-7080) und ein Ganzzahlenüberlauf (CVE-2019-7030) wurden als kritisch eingestuft und ermöglichen das Einschleusen von Schad-Code. Ebenfalls kritisch sind ein riskantes Datenleck (CVE-2019-7089) und zwei Rechteausweitungen (CVE-2018-19725 und CVE-2019-7041).

Über 28 unkontrollierte Lesezugriffe (CVE-2019-7021, CVE-2019-7022, CVE-2019-7023, CVE-2019-7024, CVE-2019-7028, CVE-2019-7032, CVE-2019-7033, CVE-2019-7034, CVE-2019-7035, CVE-2019-7036, CVE-2019-7038, CVE-2019-7045, CVE-2019-7047, CVE-2019-7049, CVE-2019-7053, CVE-2019-7055, CVE-2019-7056, CVE-2019-7057, CVE-2019-7058, CVE-2019-7059, CVE-2019-7063, CVE-2019-7064, CVE-2019-7065, CVE-2019-7067, CVE-2019-7071, CVE-2019-7073, CVE-2019-7074 und CVE-2019-7081) können Angreifer Daten stehlen. Dies bewertet Adobe allerdings nur als hochgradig gefährlich und sieht auch für das Einspielen der neuen Versionen - zur Auswahl stehen 2019.010.20091, 2017.011.30120 und 2015.006.30475 - keine Eile geboten: Die verhängte Prioritätsstufe 2 bedeutet eine empfohlene Aktualisierung binnen 30 Tagen. Weitere Informationen gibt es bei Adobe.

ColdFusion: Eine kritische Lücke
In ColdFusion 11, 2016 und 2018 wurden zwei Sicherheitslücken entdeckt: Eine Deserialisierung nicht vertrauenswürdiger Daten (CVE-2019-7091) ermöglicht das Einschleusen von Schad-Code und wurde als kritisch bewertet, während Angreifer durch Cross-Site-Scripting (CVE-2019-7092) an Informationen gelangen können. Letzteres betrachtet Adobe als hohes Risiko und verhängt in der Summe die Prioritätsstufe 2, also das Einspielen des Patches - ColdFusion 2018 Update 2, ColdFusion 2016 Update 8 oder ColdFusion 11 Update 16 - binnen 30 Tagen. Weitere Informationen gibt es bei Adobe.

Flash Player: Eine wichtige Korrektur
Adobes Flash Player, sonst kein Kind von Traurigkeit, gibt sich diesmal bescheiden: Lediglich einen als hohes Risiko eingestuften Lesezugriff der unkontrollierten Art (CVE-2019-7090) gibt es hier zu vermelden. Beseitigt wurde der Fehler in der Version 32.0.0.142 (Edge/Internet Explorer 11: Version 32.0.0.144) und auch hier dürfen sich Nutzer mit der Aktualisierung der Software 30 Tage Zeit lassen (Prioritätsstufe 2). Wer Linux abseits von Googles Chrome nutzt, hat sogar alle Zeit der Welt (Prioritätsstufe 3). Weitere Informationen gibt es bei Adobe.

Creative Cloud Desktop-Applikation: Eine wichtige Korrektur
Bleibt noch die Creative Cloud Desktop-Applikation, der man manipulierte Bibliotheken (DLL-Dateien) unterschieben kann (CVE-2019-7093). Adobe sieht hierin ein hohes Risiko für eine Rechteausweitung, verhängt zugleich aber nur die legere Prioritätsstufe 3 (wenn's halt mal passt). Die fehlerbereinigte Installationsdatei trägt die Versionsnummer 4.8.0.410. Weitere Informationen gibt es bei Adobe.

 
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Microsoft hat im Februar 69 Sicherheitslücken gestopft

reported by doelf, Mittwoch der 13.02.2019, 13:55:51

Microsoft hat am gestrigen Februar-Patch-Day 69 Sicherheitslücken in Windows, Edge nebst ChakraCore, dem Internet Explorer, Office (inklusive der Office Services und Web Apps), dem .NET-Framework, dem Exchange Server, Visual Studio, dem Azure IoT SDK, Dynamics, dem Team Foundation Server und Visual Studio Code geschlossen. Auch Adobes Flash Player wurde wieder einmal aktualisiert. 20 der behobenen Fehler stellen eine kritische Gefahr dar, weitere 46 wurden als hochgefährlich klassifiziert und drei sind von mittlerer Schwere.

Wer heutzutage erfahren will, welche Sicherheitslücken Microsoft geschlossen hat, muss bei Talos, den Sicherheitsspezialisten von Cisco Systems vorbeischauen. Microsofts eigener Security Update Guide liefert nämlich auch weiterhin eine völlig unübersichtliche Auflistung und taugt nur zur gezielten Suche nach Informationen über spezielle Updates oder Produkte. Es ist nicht einmal möglich, jene Sicherheitslücken, welche bereits aktiv angegriffen werden, herauszufiltern.

15 kritische Speichermanipulationen in den Webbrowsern
Elf kritische Speicherfehler (CVE-2019-0590, CVE-2019-0591, CVE-2019-0593, CVE-2019-0605, CVE-2019-0607, CVE-2019-0640, CVE-2019-0642, CVE-2019-0644, CVE-2019-0651, CVE-2019-0652 und CVE-2019-0655) wurden in der Scripting Engine des Webbrowser Edge und der quell-offenen Scripting-Engine ChakraCore repariert. Alle Schwachstellen eignen sich als Einfallstor für Schad-Software, lassen sich über speziell präparierte Webseiten ansteuern und wurden von Microsoft als wahrscheinliche Angriffsziele eingestuft. Gleiches gilt für vier weitere kritische Speichermanipulationen in Edge (CVE-2019-0634, CVE-2019-0645 und CVE-2019-0650) und dem Internet Explorer 11 (CVE-2019-0606). Einzige Ausnahme: Attacken auf CVE-2019-0605 sollen weniger wahrscheinlich sein.

GDI, SharePoint und DHCP
Ebenfalls als weniger wahrscheinlich erachtet Microsoft Angriffe auf zwei kritische Schachstellen (CVE-2019-0618 und CVE-2019-0662) im Windows Graphics Device Interface (GDI). Diese lassen sich wahlweise über präparierte Dateien oder speziell gestaltete Webseiten auslösen und schieben dem Nutzer Schad-Code unter. Derweil können nur angemeldete Nutzer SharePoint zum Ausführen manipulierter Applikationspakete bringen (CVE-2019-0594 und CVE-2019-0604). Bleibt noch eine kritische Sicherheitslücke im DHCP-Server, zu der Microsoft anscheinend noch keine Details liefern will: Die Art des Fehlers, der Schweregrad und die Wahrscheinlichkeit baldiger Angriffe bleiben erst einmal ungewiss. Fest steht nur, dass der DHCP-Server über manipulierte Pakete stolpert und Schad-Code ausführt.

Wieder Verwirrung um Flash
Wie schon im Januar gibt es widersprüchliche Angaben bezüglich Adobes Flash Player: Talos erwähnt ein "critical security advisory regarding a security update to Adobe Flash Player", während Adobe selbst nur einen wichtigen Fehler - dies entspricht der Gefahrenstufe "hoch" - dokumentiert. Es handelt sich demnach um einen unkontrollierten Lesezugriff (CVE-2019-7090), über den Angreifer Informationen abgreifen können.

 
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Windows: Die 2019er Microcode-Updates gegen Spectre 2, 3a, 4 und L1TF

reported by doelf, Dienstag der 12.02.2019, 15:43:28

Spectre, Spectre? Da war doch was... Vor gut einem Jahr wurden zahlreiche Angriffe auf Schwachstellen in CPU-Designs vorgestellt und das ganze Jahr 2018 war von neuen Varianten und Updates für Betriebssysteme, UEFI-Firmware und CPU-Microcode geprägt. Zuletzt hätte man den Eindruck gewinnen können, dass dieses Thema so langsam durch sei, doch Microsoft hat 2019 bereits zweimal neue Microcode-Updates für Intel-Prozessoren veröffentlicht - erstmals auch für CPUs aus den Jahren 2009 und 2010!

Spectre 2
Für Windows 10 RTM bis Windows 10 Version 1803 gibt es seit Januar 2019 neue Microcode-Updates, welche Angriffe der Spectre-Variante 2 (CVE 2017-5715 - "Branch Target Injection") unterbinden sollen. Wie bisher handelt es sich um optionale Updates, welche der Benutzer selbst installieren und auf dem aktuellen Stand halten muss. Hatte Microsoft zuvor nur die CPU-Generationen Sandy Bridge, Ivy Bridge, Haswell, Broadwell, Skylake, Kaby Lake, Coffee Lake, Knights Landing und Knights Mill bedient, liegen ein Jahr nach Bekanntwerden der Sicherheitslücken auch Updates für die älteren Architekturen Nehalem (Nehalem EP/WS, Lynnfield) und Westmere (Arrandale, Clarkdale, Westmere EP/WS) vor.

Spectre 3a, 4 und L1TF
Am 5. Februar 2019 folgten frische Microcode-Updates zum Schutz vor den Spectre-Varianten 3a (CVE-2018-3640 - "Rogue System Register Read") und 4 (CVE-2018-3639 - "Speculative Store Bypass"). Mit abgedeckt wird auch die L1TF-Schwachstelle (CVE-2018-3620, CVE-2018-3646 - "L1 Terminal Fault"). Microsoft bietet dieses Update für Windows 10 RTM bis Windows 10 Version 1809 an. Nachdem die erste Version nur die CPU-Generationen Broadwell (nur Server), Skylake, Kaby Lake und Coffee Lake abgesichert hatte, schützt die neue auch Nehalem, Westmere, Sandy Bridge und Gladden, Ivy Bridge, Haswell, die übrigen Broadwell-Varianten sowie die Atom-Baureihen Apollo Lake, Broxton und Denverton.

Warum das Update für Windows 10 RTM auf Skylake beschränkt ist, bleibt Microsofts Geheimnis. Dass auch dieses Microcode-Paket nur optional erhältlich ist, begründen die Redmonder mit Leistungsdefiziten. Diese sind allerdings stark von der Art der Last, die auf dem betroffenen Rechner gefahren wird, abhängig. Letztendlich muss jeder für sich selbst entscheiden, ob man Sicherheit oder Geschwindigkeit priorisiert.

 
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Alternative zur GeForce RTX 2080: AMDs Radeon VII ist da

reported by doelf, Freitag der 08.02.2019, 16:27:39

AMD hat sein neues Grafikflaggschiff Radeon VII mit dem 7-nm-Chip Vega20 und satten 16 GiB HBM2-Speicher auf den Markt gebracht. Die neue Grafikkarte positioniert sich als Herausforderer für NVIDIAs GeForce RTX 2080 und setzt dabei auf extrem schnellen Speicher und brachiale Rechenkraft.

Die Radeon VII tritt mit 60 Compute-Einheiten, 3.840 Stream-Prozessoren und einer Taktrate von bis zu 1.800 MHz (Peak) an. Dies entspricht den Spezifikationen der Radeon Instinct MI50, die allerdings auf maximal 1.746 MHz beschränkt ist. Weiterhin nennt AMD einen Boost-Takt von 1.750 MHz, der Basistakt liegt bei 1.400 MHz. Bei Berechnungen mit einfacher Genauigkeit zieht die Radeon VII dank ihres höheren Chiptakts mit 13,8 TFLOPs an der Radeon Instinct MI50 (13,4 TFLOPs) vorbei, doch bei doppelter Genauigkeit zieht AMD bei der Gamerkarte die Handbremse an: Statt 6,7 TFLOPs werden nur 3,46 TFLOPs geboten.

MSI Radeon-VII Verpackung

Und es gibt weitere Einschränkungen: Im Gegensatz zur Radeon Instinct MI50 muss die Radeon VII auf eine xGMI-Anbindung, auch als "Infinity Fabric Link" bekannt, verzichten. xGMI ermöglicht eine direkte Kommunikation zwischen mehreren GPUs, wobei pro Anbindung Datenraten von bis zu 100 GB/s möglich sind. Überraschend wurde zudem die PCIe-4.0-Unterstützung gestrichen, welche die dritte Generation der Ryzen-CPUs bieten wird. PCIe 4.0 verdoppelt die theoretische Bandbreite auf 2 GB/s pro Lane und Richtung, so dass ein mit 16 Lanes angebundener Steckplatz in der Spitze auf 64 GB/s kommt.

MSI Radeon-VII Karte

Hinsichtlich des Grafikspeichers zieht die Radeon VII mit der Profi-Karte gleich: Satte 16 GiB HBM2-Speicher sind über ein 4.096 Bit breites Interface angebunden. Die Speicherstapel takten mit 1.000 MHz, woraus sich eine maximale Speicherbandbreite von 1.024 GB/s ergibt. Auch AMDs bisheriges Topmodell Radeon RX Vega 64 nutzt bereits HBM2, allerdings nur 8 GiB. Mit einer Taktrate von 945 MHz und einer halb so breiten Anbindung (2.048 Bit) bewegt diese Karte aber nur 483,8 GB/s. NVIDIAs Konkurrent, die GeForce RTX 2080, setzt auf 8 GiB GDDR6-Speicher, der einen Durchsatz von maximal 448 GB/s schafft.

MSI Radeon-VII Anschlüsse

In Hinblick auf Speicherausbau und Bandbreite ist die Radeon VII somit klar im Vorteil, bietet aber keine speziellen Recheneinheiten für das Raytracing. Und obwohl AMD dieses Monster bereits mit Strukturgrößen von 7 nm fertigt, liegt die typische Leistungsaufnahme der Grafikkarte mit 300 Watt weit über den 215 bis 225 Watt, welche NVIDIA für die GeForce RTX 2080 spezifiziert. Bei Spielen positioniert sich die Radeon VII auf Augenhöhe mit der GeForce RTX 2080 und bei Anwendungen greift sie sogar die GeForce RTX 2080 Ti an. Hierfür verbrät die Karte aber reichlich Strom und muss entsprechend lautstark gekühlt werden.

Als Preis veranschlagt AMD für die Radeon VII 729 Euro. NVIDIA hatte für die GeForce RTX 2080 "Founders Edition" stolze 849 Euro verlangt, im Handel findet man Partnerkarten auf Basis des GeForce RTX 2080 allerdings schon für rund 650 Euro. Und diese sind im Gegensatz zur Radeon VII gut verfügbar, was den Preis für lieferbare Exemplare derzeit deutlich über 800 Euro treibt. Da heißt es abwarten, wie sich der Markt in den kommenden Wochen entwickeln wird. Sobald die Radeon VII unter 700 Euro rutscht, stellt sie eine interessante Alternative zu NVIDIAs Platzhirsch dar. Zumal AMD gleich drei aktuelle Spiele - "Tom Clancy's The Division 2", "Resident Evil 2" und "Devil May Cry 5" - beilegt (wobei zwei der Spiele erst im März veröffentlicht werden).

Erste Testberichte:

Quelle: www.amd.com
 
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LibreOffice 6.1.5 ist ebenfalls fertig

reported by doelf, Freitag der 08.02.2019, 14:11:52

Neben dem finalen LibreOffice 6.2.0 ist auch LibreOffice 6.1.5 fertig und liegt offiziell zum Download bereit. Dabei handelt es sich um die vorletzte Version der Generation 6.1, ein letztes Update ist für Ende April geplant. LibreOffice 6.1.5 bringt zwar keine neuen Funktionen, korrigiert aber 78 Fehler, darunter 24 potentielle Absturzursachen.

Beispielsweise stürzt Base nicht mehr kommentarlos ab, wenn die eingebettete Datenbank von HDBSQL nach FIREBIRD migriert werden soll. Gelegentlich fror Calc ein und lastete die CPU zu 100 Prozent aus, während Impress am Speichern einer .PPTX-Präsentation ins strikte ODF-1.2-Format scheiterte, sofern diese benutzerdefinierte Formen enthielt. Auch beim Schließen von LibreOffice konnte es zum Crash kommen, wenn zu diesem Zeitpunkt noch Warnungen oder Dialogfenster offen waren. Der Writer blieb hängen, wenn man versuchte eine Grafik aus der Galerie als Aufzählungszeichen einzufügen. Auch Erweiterungen sollen nun weniger Probleme bereiten.

Bei den Übersetzungen ist Weißrussisch hinzugekommen. Hinsichtlich des .DOCX-Imports wurde der Umgang mit hoch- oder tiefgestellter Schrift in gruppierten Formen repariert und beim DOCX-Export von ODT-Dokumenten wird der Titel der Inhaltsangabe kompatibler erstellt. Auch einige andere Unstimmigkeiten rund um das .DOCX-Format wurden behoben. Mit Excel erzeugte Diagramme in .XLSX-Dateien werden sauberer importiert und beim mehrfachen Duplex-Druck wird die erste Seite des folgenden Ausdrucks nicht mehr auf dem Rücken der letzten Seite des ersten Ausdrucks platziert. Grafische Aufzählungszeichen wurden zuweilen als leere Quadrate angezeigt. Dieses Problem wurde ebenso repariert wie die Anwendung des Textmarkers durch einen Doppelklick.

Download: LibreOffice 6.1.5

 
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LibreOffice 6.2.0 ist fertig

reported by doelf, Donnerstag der 07.02.2019, 17:52:16

Die finale Fassung von LibreOffice 6.2.0 liegt zum Download bereit. Sie entspricht dem dritten Veröffentlichungskandidaten und wer diesen bereits verwendet, muss die Installationspakete nicht erneut herunterladen. LibreOffice 6.2.0 bringt neue Funktionen, zahlreiche Verbesserungen und umfasst 1.229 Korrekturen.

Writer
Die Leistungseinbrüche beim "Änderungen verfolgen" wurden behoben, so dass der entsprechende Warnhinweis entfernt werden konnte. Tabellen aus Calc werden nicht mehr als OLE-Objekt eingebettet, sondern nativ kopiert und eingefügt. Der funktionslose Befehl "Bild kopieren", der ausschließlich für schreibgeschützte Dateien angeboten wird, wurde aus dem Kontextmenü entfernt. Für die automatische Größenanpassung von Tabellenzeilen und -spalten gibt es neue Optionen und die Menüs zum Modifizieren von Kopf- und Fußzeile, welche sich öffnen, wenn man über oder unter eine Seite klickt, lassen sich nun abschalten. Beim Speichern von Text-Dateien mit dem Dateityp "Text - Textkodierung wählen" samt der Option "Filtereinstellungen bearbeiten" gibt es jetzt die Möglichkeit, die Textkodierungen UTF-8 und UTF-16 auch ohne BOM (Byte Order Mark) zu verwenden. Für die "Unterschriftzeile" kann man ein Bild seiner eingescannten Unterschrift hinterlegen.

Calc
Das Laden und Anzeigen der Tabellen wurde beschleunigt. Nach Writer kann nun auch Calc über "Einfügen" eine "Unterschriftzeile" hinzufügen. Die Kopfzeile mit dem Namen der Tabelle und die Fußzeile mit der Bezeichnung der Seite waren bisher immer vorhanden, werden aber nur selten gebraucht. Daher sind sie ab sofort standardmäßig deaktiviert. Über das Menü "Daten", Unterpunkt "Statistiken", kann man unter "Regression" eine multivariate Regressionsanalyse durchführen. Hierzu wurde der Dialog erweitert. Eine benutzerdefinierte Datenüberprüfung auf Zellen, wie Excel sie bietet, wurde ebenfalls ergänzt, und über die Funktion "REGEX" lässt sich Text mit einem regulären Ausdruck abgleichen sowie Textteile ersetzen.

Impress, Draw und Base
Für Impress gibt es Fehlerbereinigungen und Optimierungen rund um die Bearbeitung von Animationen. Es wurden Zeichenstile für Textinhalte ergänzt und wenn man die letzte Folie erreicht hat, ist "Weiter" im Kontextmenü deaktiviert. In Draw hat das Menü "Format" ein neues Untermenü für "Tabellen" erhalten, dazu gibt es die bereits für Writer aufgeführten Optionen zur automatischen Größenanpassung von Tabellenzeilen und -spalten. Für Base ist die Nutzung der eingebetteten Datenbank Firebird nun nicht mehr experimentell. Mit Hilfe des Firebird-Migrationsassistenten lassen sich existierende Base-Dateien nach Firebird übertragen, doch zuvor wird eine Kopie der Datei content.xml angelegt.

Allgemeines
Mit "Tabbed UI" und "Groupedbar Compact UI" sind zwei neue Benutzeroberflächen verfügbar. Bei der klassischen Benutzeroberfläche gibt es kleinere Änderungen hinsichtlich der Werkzeugleisten sowie ein großes Update für das Icon-Thema "Elementary". Bisher wurden Icons mit Abmessungen von 16 und 24 Pixeln geboten, neu hinzugekommen ist das 32-Pixel-Format. Neu ist auch die Unterstützung für Qt5 und KDE Plasma 5, wobei das KDE5-Plug-in auf der Qt5-Version aufbaut. Auf Seiten der Schriftarten wurde Source Serif Pro hinzugefügt und die Beigabe der Bibliothek Access2Basic ermöglicht volle Unterstützung für das Datenbankmanagementsystem Firebird. Wie gewohnt gibt es etliche Korrekturen für den Im- und Export von .PPTX- und .PPT-Präsentationen.

Im Bereich der Dokumentenverschlüsselung hat LibreOffice die OOXML-Agile-Encryption erlernt, welche den AES-256-CBC-Algorithmus mit der SHA512-Hash-Funktion kombiniert. Diese Kombination, welche auch von Microsoft Office unterstützt wird, ist ab sofort Standard für OOXML-Dokumente. Neu ist auch die HMAC-Verifizierung mit der überprüft wird, ob ein verschlüsseltes Dokument nach dem Speichern manipuliert wurde. Obwohl die 32-Bit-Builds für Linux herabgestuft wurden, liegt LibreOffice 6.2.0 auch als 32-Bit-Variante für Linux und Windows zum Download bereit. Für macOS gibt es seit geraumer Zeit nur noch 64-Bit-Ausgaben.

Download: LibreOffice 6.2.0

 
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Facebook: Bundeskartellamt schränkt Verarbeitung von Nutzerdaten ein

reported by doelf, Donnerstag der 07.02.2019, 17:17:43

Das Bundeskartellamt geht gegen den Facebook-Konzern, zu dem neben dem weltgrößten sozialen Netzwerk (2,32 Milliarden aktive Nutzer im Dezember 2018) auch der größte Instant-Messaging-Dienst WhatsApp (mehr als 1,50 Milliarden aktive Nutzer) und der Foto-/Video-Blog Instagram (mehr als 1,00 Milliarden aktive Nutzer) gehören, vor und verbietet diesem die Zusammenführung der gesammelten Daten deutscher Benutzer.

Wer sich bei Facebook anmeldet, muss gemäß der Nutzungsbedingungen zustimmen, dass Facebook seine Nutzerdaten auch über die konzerneigenen Dienste WhatsApp und Instagram, über Apps sowie über Drittanbieter-Seiten sammelt. Alle gesammelten Daten werden von Facebook zu einem Benutzerkonto zusammengeführt, welches tiefe Rückschlüsse auf das Leben, die gesellschaftlichen, politischen und religiösen Überzeugungen sowie auf die beruflichen und privaten Aktivitäten des Nutzers ermöglicht. Facebook nutzt diese Informationen, um dem Nutzer thematische Vorschläge sowie gezielte Werbung zu unterbreiten. Für den Benutzer besteht keine Möglichkeit, diese Datenverarbeitung zu beschränken oder zu unterbinden.

Diese Datenallmacht will das Bundeskartellamt nun brechen, da es Facebook angesichts der extrem hohen Benutzerzahlen in einer marktbeherrschenden Position sieht, welche der US-Konzern nach Ansicht der Wettbewerbshüter für seine Zwecke missbraucht. Dies gilt umso mehr, da mit Google+ ein wichtiger Mitbewerber zum April 2019 eingestellt wird. Bei Diensten wie LinkedIn, Snapchat, Twitter, Xing oder YouTube sieht das Bundeskartellamt eine andere Ausrichtung, da sie sich auf bestimmte Teilbereiche spezialisiert haben. Facebook treibe mit seiner "faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten" derweil einen Monopolisierungsprozess voran, aus dem sich besondere kartellrechtliche Pflichten ergeben.

Wenn Interessenten vor die Wahl gestellt werden, entweder einer generellen Datenerfassung und Verarbeitung zuzustimmen oder komplett auf die Dienste des Unternehmens verzichten zu müssen, ergebe sich eine Zwangssituation, aufgrund der man nicht mehr von einer freiwilligen Einwilligung sprechen könne. Das Bundeskartellamt fordert daher eine Auftrennung der Daten auf die einzelnen Dienste, also Facebook, WhatsApp und Instagram, welche der Benutzer optional aufheben kann. Auch eine Zuordnung von auf Drittseiten gesammelten Daten soll nur noch dann erlaubt sein, wenn der Benutzer dieser Praxis zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Die Wettbewerbshüter erwarten, dass Facebook entsprechende Lösungsvorschläge erarbeitet und vorlegt.

Das Bundeskartellamt hatte im Vorfeld intensiv mit führenden Datenschutzbehörden zusammengearbeitet und sieht bei Facebook einen klaren Verstoß gegen europäische Datenschutzvorschriften. Insofern ist die deutsche Vorlage auch für andere EU-Länder interessant, die mit einer vergleichbaren Datenkonzentration zu kämpfen haben. Bisher ist die Entscheidung des Bundeskartellamtes noch nicht rechtskräftig. Facebook kann innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen, womit der Fall an das Oberlandesgericht Düsseldorf ginge. In einer ersten Stellungnahme fühlt sich Facebook missverstanden: Man halte sich sehr wohl an die europäischen Datenschutzvorschriften, stehe in einem harten Wettbewerb und sieht sich nicht einmal als Marktführer.

 
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Windows 10 Version 1809: Probleme mit älteren AMD-GPUs behoben

reported by doelf, Donnerstag der 07.02.2019, 13:34:24

Microsoft hat eine weitere Update-Blockade für Windows 10 Version 1809 entfernt, denn die Probleme mit AMDs gut zehn Jahre alten Grafiklösungen der Baureihen Radeon HD 2000 und HD 4000 konnten gelöst werden. Firmen, die Sicherheitssoftware von Trend Micro verwenden, müssen diese Programme vor dem Update des Betriebssystems aktualisieren.

Noch keine Lösung gibt es für die Netzwerkprobleme im Zusammenspiel mit dem VPN-Client von F5 Networks. Microsoft braucht nach eigenen Angaben noch bis Mitte März 2019, um seinen diesbezüglichen Fehler zu korrigieren. Eine weitere Baustelle bleiben die fehlerhaften Grafiktreiber von Intel. Der Chipriese hat diese zwar repariert, doch die Verteilung über die OEM-Kunden hängt.

Hier eine Übersicht aller offenen und beendeten Baustellen:

Gelöst: Probleme mit dem Morphisec Software Development Kit
Aufgrund einer Inkompatibilität mit Software auf Grundlage des "Morphisec Software Development Kits" konnte Microsoft Office keine Dokumente speichern. Zu den betroffenen Programmen gehörten "Cisco AMP for Endpoints" (älter als Version 2.4.8) und "Morphisec Protector" (älter als Version 6.2.3.10814), von denen inzwischen fehlerbereinigte Fassungen vorliegen. Für Systeme mit älteren Programmversionen verhindert Microsoft weiterhin die Installation von Windows 10 Version 1809.

Gelöst: Netzlaufwerke verbinden sich nicht
Nach der Anmeldung bei Windows 10 Version 1809 wird einigen Nutzern das rote X neben den Netzlaufwerken aufgefallen sein. Die Netzlaufwerke verbinden sich nämlich nicht mehr und werden als nicht verfügbar gemeldet, wenn man sie in der Konsole über "net use" verbinden möchte. Als Zwischenlösung hatte Microsoft PowerShell-Skripte bereitgestellt, nun konnte der Fehler vollständig beseitigt werden.

Gelöst: Stress mit der iCloud
Apples iCloud für Windows ist in der Version 7.7.0.27 nicht kompatibel mit Windows 10 Version 1809. Wer diese Version verwendet und dann das Update auf Windows 10 Version 1809 durchführt, bekommt Probleme beim Aktualisieren und Synchronisieren geteilter Alben. Der Versuch, iCloud 7.7.0.27 auf Windows 10 Version 1809 zu installieren, scheitert mit dem Hinweis auf ein nicht unterstütztes Betriebssystem. Inzwischen gibt es iCloud jedoch in der neuen Version 7.8.1, welche sauber funktioniert.

Gelöst: Probleme mit AMD Radeon HD 2000 und HD 4000
AMDs Grafiklösungen der Baureihen Radeon HD 2000 und HD 4000 kamen vor gut zehn Jahren auf den Markt und werden schon lange nicht mehr mit Treibern versorgt. Unter Windows 10 hat man daher die Wahl, einen funktional stark reduzierten Standardtreiber oder eine alte Treiberversion für Windows 7 manuell zu installieren. Nach dem Update auf Windows 10 Version 1809 lahmte der Sperrbildschirm und in Edge blieben Tabs mit der Fehlermeldung "INVALID_POINTER_READ_c0000005_atidxx64.dll" stehen. Microsoft hat inzwischen eine Lösung für die genannten Probleme gefunden und die Update-Sperre aufgehoben.

Software-Update vor Installation notwendig: Trend Micros Sicherheitssoftware
Ältere Versionen der Programme "OfficeScan" und "Worry-Free Business Security" von Trend Micro sind nicht kompatibel und verursachen beim Update auf Windows 10 Version 1809 erhebliche Probleme. Für die meisten Programme hat Trend Micro bereits kritische Updates veröffentlicht, lediglich bei Deep Security 11.0 und Endpoint Application Control 2.0 SP1 stehen die Korrekturen noch aus. Findet die Installation von Windows 10 Version 1809 eine problematische Version der Programme, wird das Update des Betriebssystems abgebrochen.

Offen: Probleme neben dem VPN-Tunnel
Wird ein VPN-Client von F5 Networks eingesetzt, funktioniert nur noch der Netzwerkverkehr durch den Tunnel. Alle Anfragen, die außerhalb des Tunnels erfolgen, schlagen fehl. Laut F5 handelt es sich um eine Regression, die Microsoft verschuldet hat. Die Redmonder arbeiten daran, werden aber erst Mitte März eine Lösung bieten können. Bis dahin sollen betroffene Kunden jegliche Daten durch den VPN-Tunnel schicken. Ist Windows 10 Version 1809 noch nicht installiert, wird das automatische Update blockiert.

Offen: Intel schießt mal wieder die Audioausgabe
Zur ersten Veröffentlichung von Windows 10 Version 1809 hatte Intel den falschen Audio-Treiber (Version 09.21.00.3755) für die "Intel Smart Sound Technology" geliefert und damit die Audioausgabe zerschossen. Doch es gibt auch zwei fehlerhafte Grafiktreiber (Versionen 24.20.100.6344 und 24.20.100.6345), die Intel im September 2018 veröffentlicht und auch an die Hersteller von Mainboards und PCs verteilt hatte. Wird Windows 10 Version 1809 auf einem System mit fehlerhaftem Treiber installiert, fällt abermals der Ton aus, diesmal ist allerdings die Audiowiedergabe über HDMI, DisplayPort und USB-C betroffen. Intel hat die Treiber inzwischen zwar ersetzt, doch noch stellen nicht alle OEM-Hersteller die neuen Versionen über Windows Update bereit, weshalb die Aktualisierung auf Windows 10 Version 1809 für betroffenen Systeme weiterhin zurückgehalten wird.

 
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Marktanteile: Windows 10 baut seinen Vorsprung aus

reported by doelf, Donnerstag der 07.02.2019, 09:44:30

Einmal im Monat schauen wir bei NetMarketShare auf die aktuelle Marktentwicklung bei den PC-Betriebssystemen. Im Dezember 2018 wurde Windows 10 zum neuen Marktführer und verdrängte Windows 7 auf den zweiten Platz. Seinen Vorsprung von 2,32 Punkten konnte Windows 10 im Laufe das Januar 2019 auf 3,71 Punkte ausbauen.

Marktanteile im Januar

Nach einem Plus von 1,08 Punkten im Dezember konnte Windows 10 im Januar um 1,68 Punkte zulegen und kommt nun auf einen Marktanteil von 40,90 Prozent. Windows 7 hatte im Dezember 1,99 Punkte verloren, verbesserte sich im Januar dann aber wieder um 0,29 Punkte auf 37,19 Prozent. Das reichte allerdings nicht, um die Lücke zu schließen - sie ist stattdessen noch etwas größer geworden. Apples macOS 10.14 verteidigte derweil den dritten Platz und verbesserte seinen Marktanteil um 0,39 Punkte auf 5,12 Prozent.

Auf den Rängen vier bis sechs finden wir die Auslaufmodelle aus Redmond und Cupertino: Windows 8.1: 4,34% (-0,11); Windows XP: 2,76% (-1,78); macOS 10.13: 2,73% (-0,11). Hierbei fällt insbesondere der starke Einbruch bei Windows XP auf, das sich nach einem kurzen Aufbäumen im Dezember langsam aber sicher in Richtung Bedeutungslosigkeit bewegt. Windows 8.1, das wir für das Diagramm mit Windows 8.0 (Platz 9 mit 0,82%; -0,06) zusammengefasst haben, hält sich derweil hartnäckig.

Linux bleibt mit 1,72 Prozent des Desktop-Marktes auf Position 7, verliert aber 0,28 Punkte. Für Dezember hatte NetMarketShare noch ein Plus von 0,53 Punkten gemeldet. Die 1,72 Prozent sind allerdings nur die halbe Wahrheit, denn NetMarketShare führt einige Distributionen wie Ubuntu (Platz 11 mit 0,68%; -0,03), Chrome OS (Platz 13 mit 0,37%; +0,05) und Fedora (Platz 18 mit 0,05%; -0,02) separat. In der Summe ergibt dies 2,82 Prozent (-0,28) und damit Platz 5. Die Top 10 komplettieren macOS 10.12 (Platz 8 mit 1,19%; -0,42) und macOS 10.11 (Platz 10 mit 0,81%; +0,09).

 
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Auch Flash-Speicher hat weiter an Wert verloren

reported by doelf, Mittwoch der 06.02.2019, 22:50:17

Obwohl einige Hersteller angekündigt hatten, ihre Produktion zurückzufahren und den Ausbau neuer Werke zu verschieben, sind die Kurse für Flash-Speicher am NAND-Spot-Markt in Taiwan auch im Januar weiter gefallen. SSDs, Speicherkarten und USB-Sticks dürften in den kommenden Wochen zur Freude der Käufer noch etwas billiger werden.

Flash-Kurse

Für NAND-Chips des Typs 64Gb 8Gx8 MLC musste man am 1. Februar durchschnittlich 2,589 US-Dollar zahlen, das sind 4,15 Prozent weniger als Anfang Januar. Nachdem sich diese Chips im November um 4,42 Prozent verteuert hatten, rutschte ihr Kurs im Dezember um 3,87 Prozent und im Januar um 6,99 Prozent. Binnen Jahresfrist sind die 64Gb-Chips um 35,68 Prozent billiger geworden.

Die halbe Größe, also 32Gb 4Gx8 MLC, erzielte zuletzt einen Kurs von 1,912 US-Dollar. Dies bedeutet einen Rückgang um 1,80 Prozent binnen Monatsfrist, hier hat sich der Preisverfall (Januar: -4,28%; Dezember: -8,42%) somit deutlich verlangsamt. Davor hatte es im November auch bei den 32Gb-Chips einen Anstieg gegeben (+5,46%). Der Blick auf Februar 2018 offenbart derweil einen Einbruch um 34,74 Prozent.

Eine weitere Halbierung der Speicherkapazität auf 16Gb 2Gx8 MLC macht aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, denn diese Chips kosten aktuell 2,485 US-Dollar. Nachdem der Kurs dieser Variante über Monate stabil geblieben war (Januar: +/-0,00%; Dezember: -0,35%; November: +0,36%), kam es in den vergangenen vier Wochen zu einem überraschenden Preisverfall von 11,57 Prozent. Im Jahresvergleich sehen wir lediglich ein Minus von 13,92 Prozent.

Bleibt noch die Frage nach dem Wechselkurs, denn Flash-Speicher wird in US-Dollar gehandelt: Am 1. Februar war ein Euro zum Handelsschluss 1,1454 US-Dollar wert und notierte damit um 0,10 Prozent schwächer als Anfang Januar. Zieht man den Vorjahreskurs zu Rate, hat der Euro allerdings 8,41 Prozent eingebüßt, was den Preisvorteil etwas schmälert.

 
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Die Preise für Arbeitsspeicher bleiben im Sinkflug

reported by doelf, Mittwoch der 06.02.2019, 22:24:36

Aufgrund des chinesischen Neujahrsfestes bleibt der DRAM-Spot-Markt in Taiwan derzeit geschlossen. Die letzten Kurse stammen vom 1. Februar und diese belegen, dass sich der Abwärtstrend bei den DRAM-Chips auch im Jahr 2019 weiter fortsetzt. Insbesondere DDR3-Speicher und die 8Gb-DDR4-Chips sind in den vergangenen vier Wochen um rund sechs Prozent billiger geworden.

DRAM-Kurse

Für den Speichertyp DDR4-2133 8Gb 1Gx8 musste man am 1. Februar im Schnitt 5,942 US-Dollar auf den Tisch legen. Das sind nochmals 6,45 Prozent weniger als Anfang Januar, zudem hat sich der Preisverfall weiter beschleunigt (Januar: -4,57%; Dezember: -3,72%; November: -3,31%; Oktober: -3,06%). Seit Februar 2018 sind diese Chips um 36,33 Prozent billiger geworden.

Die halbe Speicherkapazität, also DDR4-2133 4Gb 512Mx8, kostet momentan 3,007 US-Dollar. Im Laufe der vergangenen vier Wochen ist der Kurs dieser Variante lediglich um 0,43 Prozent gefallen und damit nochmals schwächer als in den Vormonaten (Januar: -2,49%; Dezember: -3,01%; November: -7,80%; Oktober: -5,49%). Der Vergleich mit Februar 2018 offenbart allerdings einen Preisrutsch um 37,17 Prozent, den größten in diesem Feld.

Für die gleiche Größe, aber in Form von DDR3-1600 4Gb 512Mx8, wurden zuletzt 2,421 US-Dollar gezahlt - hier bekommt man die meisten GiB pro Euro. Der Kurs hat diesmal um 5,80 Prozent nachgegeben. Das ist etwas mehr als im Januar (-5,34%) und liegt etwa auf dem Niveau von Dezember (-5,86%). Seit Februar 2018 ist der Preis der DDR3-Chips um 36,26 Prozent gesunken.

Bleibt noch die Frage nach dem Wechselkurs, denn Arbeitsspeicher wird in US-Dollar gehandelt: Am 1. Februar war ein Euro zum Handelsschluss 1,1454 US-Dollar wert und notierte damit um 0,10 Prozent schwächer als Anfang Januar. Zieht man den Vorjahreskurs zu Rate, hat der Euro allerdings 8,41 Prozent eingebüßt, was den Preisvorteil etwas schmälert.

Bezüglich der genannten Preise bitten wir zu beachten, dass hier von einzelnen Chips und keinesfalls von bestückten Modulen die Rede ist. Da diese Chips zunächst verarbeitet und danach verschifft werden, vergehen normalerweise einige Wochen, bevor sich Preisänderungen auch hierzulande bemerkbar machen.

 
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NVIDIA: Neuer Treiber bringt Unterstützung für Notebooks mit GeForce RTX

reported by doelf, Mittwoch der 06.02.2019, 16:18:57

NVIDIA hat seinen Grafiktreiber GeForce Game Ready auf die WHQL-zertifizierte Version 418.81 aktualisiert, welche nun auch Laptops mit einer GeForce RTX basierten Grafiklösung unterstützt. Dazu gibt es mehr Leistung in Futuremarks Benchmark-Test "3DMark Port Royal", da dieser nun auch NVIDIAs "Deep Learning Super Sampling" (DLSS) nutzt.

Profile und Treiberkomponenten
Dank aktualisierter SLI-Profile können die Spiele "Assetto Corsa Competizione", "Battlefleet Gothic: Armada 2", "Life is strange Season 2", "NBA 2K19" und "Space Hulk Tactics" auf Turing-GPUs das schnelle "Alternate Frame Rendering" (AFR) verwenden. Für "Anthem" wurde ein SLI-Profil hinzugefügt. Hinsichtlich der Treiberkomponenten gibt es wenig Neues zu berichten: Der HD-Audio-Treiber wurde auf die Version 1.3.38.13 aktualisiert, ansonsten bleibt alles wie gehabt, also GeForce Experience 3.16.0.140, nView 149.34, PhysX System-Software 9.18.0907 und CUDA 10.0.

Behobene Fehler
Wird HDR von Betriebssystem und Anzeigegerät unterstützt, soll Gamestream auch die Hochkontrastdarstellung nutzen, was bisher nicht immer der Fall war. Die Anzeige der Framerate (FPS) per Überlagerung soll nicht mehr irrtümlich mit Twitters UWP-App für Windows 10 auftreten. Hinsichtlich G-SYNC konnte NVIDIA ein Flackern in zahlreichen Spielen beseitigen und das Hot-Plugging G-SYNC-kompatibler Bildschirme verbessern. Wurden solche Monitore unmittelbar nach einem G-SYNC-Bildschirm mit der Grafikkarte verbunden, beschränkte sich die Bildanzeige auf deren linke Hälfte.

Bekannte Probleme
Sind mehrere Anzeigegräte mit dem PC verbunden, kommt es gelegentlich zu einem Flackern des Windows-Desktops. Eine Änderung der "Digital Vibrance Control" (DVC) erzeugt bei Modellen der GeForce-RTX-Serie einen Fehlereintrag in den Log-Dateien (Event ID 14) und die "Dynamic Super Resolution" (DSR) steht für 4k2k-Bildschirme derzeit nicht zur Verfügung. Bei "Batman: Arkham Origins" scheitert PhysX an der Darstellung des Nebels. Die übrigen Probleme kennen wir bereits: "ARK Survival" stolpert über Fehler, die letztendlich in einem Bluescreen münden. "Shadow of the Tomb Raider" flackert, wenn SLI, HDR und G-SYNC zusammentreffen. "Ni no Kuni 2" stürzt ab, wenn HDR aktiviert wird. Beim Firefox kann es weiterhin zu Anzeigefehlern beim Mauszeiger kommen, wenn dieser über bestimmten Links schwebt.

Hard- und Software-Kompatibilität
Seit April 2018 entwickelt NVIDIA keine 32-Bit-Treiber mehr, unterstützt werden daher nur noch die 64-Bit-Varianten von Windows 7, 8, 8.1 und 10. Auch die Unterstützung für die Fermi-Generation wurde eingestellt - oder zumindest weitgehend, denn während die Baureihen GeForce 800, 500 und 400 komplett verschwunden sind, werden einige Fermi-Modelle weiterhin bedient. Zu nennen wären die Modelle GeForce GT 630 (= GeForce GT 430 oder GT 440), GeForce GT 640 (= GeForce GT 545) und GeForce GT 730 (= GeForce GT 430).

Download: NVIDIA GeForce Game Ready Driver 418.81 WHQL

 
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LibreOffice 6.1.5: Zweiter Veröffentlichungskandidat erhältlich

reported by doelf, Mittwoch der 06.02.2019, 14:10:38

Während sich LibreOffice 6.2.0 auf der Zielgeraden befindet, nähert sich mit dem zweiten Veröffentlichungskandidaten auch die Version 6.1.5 ihrer Fertigstellung. Beide Ausgaben dürften im Laufe der kommenden Tage ihre Freigabe erhalten.

LibreOffice 6.1.5 korrigiert 78 Fehler, darunter 24 potentielle Abstürze und Hänger. Beispielsweise stürzt Base nicht mehr kommentarlos ab, wenn die eingebettete Datenbank von HDBSQL nach FIREBIRD migriert werden soll. Gelegentlich fror Calc ein und lastete die CPU zu 100 Prozent aus, während Impress am Speichern einer .PPTX-Präsentation ins strikte ODF-1.2-Format scheiterte, sofern diese benutzerdefinierte Formen enthielt. Auch beim Schließen von LibreOffice konnte es zum Crash kommen, wenn zu diesem Zeitpunkt noch Warnungen oder Dialogfenster offen waren. Der Writer blieb hängen, wenn man versuchte eine Grafik aus der Galerie als Aufzählungszeichen einzufügen. Auch Erweiterungen sollen nun weniger Probleme bereiten.

Bei den Übersetzungen ist Weißrussisch hinzugekommen. Hinsichtlich des .DOCX-Imports wurde der Umgang mit hoch- oder tiefgestellter Schrift in gruppierten Formen repariert und beim DOCX-Export von ODT-Dokumenten wird der Titel der Inhaltsangabe kompatibler erstellt. Auch einige andere Unstimmigkeiten rund um das .DOCX-Format wurden behoben. Mit Excel erzeugte Diagramme in .XLSX-Dateien werden sauberer importiert und beim mehrfachen Duplex-Druck wird die erste Seite des folgenden Ausdrucks nicht mehr auf dem Rücken der letzten Seite des ersten Ausdrucks platziert. Grafische Aufzählungszeichen wurden zuweilen als leere Quadrate angezeigt. Dieses Problem wurde ebenso repariert wie die Anwendung des Textmarkers durch einen Doppelklick.

LibreOffice 6.1.5, dessen Freigabe für die laufende Woche geplant ist, wird die vorletzte Version in der Generation 6.1 sein. Das letzte Update ist dann für Ende April geplant, bevor am 29. Mai 2019 schließlich der Support für LibreOffice 6.1 endet.

Download: LibreOffice 6.1.5 RC 2

 
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AMD: Grafiktreiber beschleunigt "Assassin's Creed: Odyssey"

reported by doelf, Mittwoch der 06.02.2019, 13:40:36

Mit der optionalen Version 19.2.1 bietet AMD das vierte Update für seine Radeon Software Adrenalin 2019 Edition an. Der neue Grafiktreiber bringt Unterstützung für die Spiele "APEX Legends" und "The Division 2", letzteres befindet sich derzeit im geschlossenen Beta-Test. Für "Assassin's Creed: Odyssey" verspricht AMD bis zu fünf Prozent mehr Leistung. Ermittelt wurde dieser Wert mit einer Radeon RX Vega 64 8GB bei voller HD-Auflösung und hohen Grafikeinstellungen.

Behobene Fehler
Bei "Battlefield V" verschwinden die störenden Umrisse des Spielers nach dessen Wiederbelebung und auch bei "Anthem" konnten AMDs Entwickler Grafikprobleme beseitigen. Radeon ReLive verzichtet darauf, Aufnahmen und Wiederholungen mit invertierten Farben abzuspielen. Die Radeon Einstellungen stürzen nicht mehr ab, wenn Nutzer mit besonders langen Spielelisten durch die Tabs springen. Die Installation soll nun auch auf Notebooks mit Hybrid-Grafik funktionieren und angeblich werden (mal wieder) keine älteren Treiberversionen als vermeintliche Updates angepriesen. Die Einstellungen zum HDMI-Underscan bleiben beim Neustart erhalten und bestimmte Bildschirme verlieren das Videosignal bei einer Vollbildanzeige mit aktiviertem Radeon FreeSync nicht mehr.

Bekannte Probleme
Nach einem Treiber-Update verschwinden zuweilen die Streaming-Optionen für Spiele und VR-Inhalte. Dies kann auch nach einer sauberen Treiberinstallation vorkommen. Die übrigen Fehler sind bereits bekannt: Nach wie vor können die Einstellungen für das Pixel-Format beim Neustart verlorengehen, die benutzerdefinierte Einstellungen lassen sich im Radeon WattMan nicht immer auf Karten des Typs Radeon RX Vega anwenden und der Szenen-Editor hat bei komplexen Szenen Probleme mit dem Scrollen. Sind mehrere Bildschirme angeschlossen, aber nicht alle davon eingeschaltet, reagiert die Maus nur zögerlich. Sind sehr viele Spiele installiert, scheitert der Game Advisor gelegentlich am Laden der Kompatibilitätsdaten.

Kompatibilität
Der neue 64-Bit-Treiber unterstützt ausschließlich diskrete GPUs ab der Baureihe Radeon HD 7700 (Desktop) bzw. Radeon HD 7700M (Mobil). Wer eine APU bzw. einen Ryzen-Prozessor mit integrierter Vega-Grafik (derzeit nur die Desktop-Varianten) verwendet, muss zur Radeon Software Adrenalin Edition 19.1.1 greifen. Und wer einen 32-Bit-Treiber benötigt, muss sich mit der Radeon Software Adrenalin Edition 18.9.3 vom 5. November 2018 begnügen.

Download: AMD Radeon Software Adrenalin 2019 Edition 19.2.1 (optional)

 
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BVerfGE: Automatisierte Kennzeichenerfassung ist ein wenig verfassungswidrig

reported by doelf, Dienstag der 05.02.2019, 17:11:57

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) hat die automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Im Gegensatz zu den vorausgegangenen Instanzen sahen die Richter des BVerfGE auch einen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Grundlage der Verfassungsbeschwerde
Der Beschwerdeführer pendelt regelmäßig zwischen Bayern und Österreich und befürchtet daher, häufig in automatisierte Kennzeichenkontrollen zu geraten. Hierdurch sieht er sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Im Rahmen der Kontrollen werden KfZ-Kennzeichen erfasst und Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung gespeichert. Unmittelbar auf die Erfassung erfolgt ein Abgleich mit einer Fahndungsliste. Steht das Kennzeichen nicht auf dieser Liste, werden die Daten sofort gelöscht. Konnte das Kennzeichen nicht richtig erkannt werden, überprüft ein Polizist die Aufnahme und löscht die Daten im Anschluss manuell. Nur die Daten von Treffern werden dauerhaft gespeichert.

Einschätzung der Vorinstanzen
Das Verwaltungsgericht und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bewerteten die Unterlassungsklage als zulässig, aber unbegründet. Dabei erkannte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer manuellen Prüfung zwar einen Grundrechtseingriff, sah diesen aber als gesetzlich geregelt an. Im Anschluss wies das Bundesverwaltungsgericht die Revision ebenfalls als unbegründet zurück und verneinte zudem den Grundrechtseingriff. Der Beschwerdeführer wollte dies nicht akzeptieren, da seiner Ansicht nach schon die Rechtsgrundlagen formell verfassungswidrig seien. So gehe es im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz um die Strafverfolgung (Kompetenz des Bundes) und nicht etwa um eine konkrete Gefahrenabwehr (Kompetenz der Länder).

Urteil des BVerfGE
Für das BVerfGE ist die Verfassungsbeschwerde zulässig sowie teilweise begründet, da das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung tatsächlich verletzt wird. Diese Verletzung entstehe bereits durch die automatisierte Datenerhebung und nicht erst durch eine manuelle Überprüfung. Selbst wenn die Daten sofort wieder gelöscht werden, ist der Vorgang an sich "freiheitsbeeinträchtigend", da der Bürger "dem Gefühl eines ständigen Überwachtwerdens ausgesetzt" wird. Was den Zweck der Kennzeichenkontrolle betrifft, widersprechen die Richter dem Beschwerdeführer: Die Maßnahme diene der Gefahrenabwehr und falle somit in die Kompetenz des Freistaates Bayern. Somit sind die Kontrollen in formeller Hinsicht mit der Verfassung vereinbar.

Eine Ausnahme stellt Artikel 13, Absatz 1, Nr. 5 des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes dar, denn dieser erlaubt die Kennzeichenkontrolle zur Sicherung der Landesgrenze vor unerlaubten Grenzübertritten. Damit greift der Freistaat Bayern in den Grenzschutz und somit in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ein. Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und die Unterbindung des unerlaubten Aufenthalts wertet das BVerfGE hingegen als Gefahrenabwehr und somit als zulässig. Wichtig sei allerdings die Wahrung der Verhältnismäßigkeit: Um einen Grundrechtseingriff zu rechtfertigen, müsse dieser mit einem gewichtigen Rechtsgüterschutz aufgewogen werden.

Anlass der Kontrollen müsse zudem eine konkrete Gefahr sein, wobei die Richter auch die Schleierfahndung durchwinken, da diese einen Ausgleich für den Wegfall der innereuropäischen Grenzkontrollen darstelle. Allerdings müsse es eine "konsequente und klare Begrenzung der Zwecke und Orte" geben, beispielsweise die Nähe zur Außengrenze. In diesem Punkt müsse das Bayerische Polizeiaufgabengesetz nachgebessert werden, zudem ist ein Abgleich mit EU-Vorschriften erforderlich. Beanstandet wurde auch die fehlende Dokumentationspflicht: Dass die Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz nirgends erfasst werden, erschwere die Aufsicht durch den Landesdatenschutzbeauftragten sowie die Kontrolle durch Verwaltungsgerichte.

Bleibt noch die "Verwertung von Zufallserkenntnissen": Wenn die Kennzeichenkontrolle bezüglich des ursprünglichen Zwecks keinen Treffer landet, sich aber Erkenntnisse für eine anderwärtige Verwendung ergeben, ist eine Zweckänderung mit der Verfassung vereinbar, sofern der neue Zweck einen ebenso schweren Eingriff in die Grundrechte rechtfertigt. Somit muss auch die neue Verwendung einen gewichtigen Rechtsgüterschutz darstellen und nicht etwa eine Lappalie. Bayern darf das Polizeiaufgabengesetzes vorerst weiter anwenden, muss die verfassungswidrigen Teile aber bis zum 31. Dezember 2019 nachbessern.

 
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QuadrigaCX: Kryptobörse kommt nicht mehr an Nutzereinlagen

reported by doelf, Dienstag der 05.02.2019, 15:33:06

Gerry Cotten verstarb am 9. Dezember 2018 an den Folgen der chronischen Darmentzündung Morbus Crohn. Mit ins Grab nahm er die Passwörter für sein verschlüsseltes Notebook, einen verschlüsselten USB-Stick sowie die Zugangsdaten für Bitcoins und anderen Kryptowährungen im Wert von 180 Millionen US-Dollar. Dabei handelt es sich allderdings nicht um sein Geld, sondern um die Einlagen der Kryptobörse QuadrigaCX.

Um sich vor Hackerangriffen zu schützen, lagerte QuadrigaCX nur wenig Kryptogeld im sogenannten Hot Wallet. Der Großteil des Geldes, rund 180 Millionen US-Dollar, wurde in Cold Wallets transferiert, auf die man nicht aus dem Internet zugreifen kann. Das ist gängige Praxis und eigentlich eine gute Idee, doch Cotten betrieb seine Firma praktisch im Alleingang und scheint rein gar nichts dokumentiert zu haben. Nach Cottens überraschendem Tod suchen seine Frau und seine Geschäftspartner nun nach dem verschollenen Vermögen, doch auch ein hinzugezogener IT-Experte konnte bisher nur gut 15 Bitcoins von Cottens Smartphone kratzen. Notebook und USB-Stick verweigerten sich bislang der Entschlüsselung.

QuadrigaCX zählte 363.000 Nutzer, von denen allerdings nur 115.000 Guthaben auf ihren Konten hatten (Stand: 17. Dezember 2018). Im Schnitt hat jeder Betroffene somit 1.565,22 US-Dollar verloren. Einzahlungen waren allerdings noch bis zum 26. Januar 2019 möglich, da die Witwe und die übrigen Anteilseigner zunächst die Abschaltung der Plattform gescheut hatten. Zu den Cold Wallets im Wert von 180 Millionen US-Dollar gesellen sich weitere Außenstände in Höhe von 70 Millionen US-Dollar, so dass Cotten einen Schuldenberg von 250 Millionen US-Dollar hinterlässt. Für QuadrigaCX wurde inzwischen Gläubigerschutz beantragt. Der offizielle Sitz des Unternehmens liegt im kanadischen Neuschottland.

Das Beispiel QuadrigaCX zeigt einmal mehr die Risiken von Kryptowährungen auf: Abgesehen von sehr starken Kursschwankungen muss man mit fragwürdigen Handelsplätzen leben, da sich die bekannten Geldhäuser und Börsenplätze nach wie vor sehr zurückhaltend zeigen. Offenbar haben die schon genügend unseriöse Produkte im Portfolio, so dass für Kryptowährungen kein Platz bleibt. Und so kommt es, dass eine alles andere als professionell geführte Kryptobörse Einlagen in Höhe von 180 Millionen US-Dollar verliert, weil der Kopf des Ein-Personen-Unternehmens ohne jeden Plan B das Zeitliche segnet. Das ist ebenso tragisch wie bezeichnend und sollte allen eine Lehre sein: Kryptowährungen gehören in ein lokales Wallet, das offline gelagert wird!

Quelle: de.scribd.com
 
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Samsung kassiert zum Jahresabschluss deutlichen Dämpfer

reported by doelf, Montag der 04.02.2019, 17:23:32

Nicht nur LG Electronics musste zum Jahresende noch einmal kräftig Federn lassen, sondern auch der südkoreanische Platzhirsch Samsung. Und das auf breiter Front: Egal ob wir Heimelektronik, Mobilfunk, Displays oder Halbleiterprodukte betrachten, abgesehen von Harman sind alle Sparten auf Schrumpfkurs.

Der Umsatz mit Mobilfunkgeräten ist um 11 Prozent auf 22,19 Billiarden Won (ca. 17,308 Milliarden Euro) eingebrochen. Gleiches gilt für die Halbleitersparte, die diesmal 18,75 Billiarden Won (ca. 14,625 Milliarden Euro) beisteuert. Das Display-Geschäft ist sogar um 18 Prozent auf 9,17 Billiarden Won (ca. 7,153 Milliarden Euro) geschrumpft. Mit einem Minus von sechs Prozent und 11,79 Billiarden Won (ca. 9,196 Milliarden Euro) kommt die Heimelektronik vergleichsweise glimpflich davon. Lediglich bei Harman ist der Umsatz um zehn Prozent auf 2,55 Billiarden Won (ca. 1,989 Milliarden Euro) gestiegen. Zumindest schreiben alle Sparten im operativen Geschäft schwarze Zahlen.

In der Summe erzielte Samsung zwischen Oktober und Dezember 59,27 Billiarden Won (ca. 46,231 Milliarden Euro) Umsatz, was zehn Prozent unter der Vorgabe des Schlussquartals 2017 liegt. Der Umsatz im gesamten Geschäftsjahr ist derweil um zwei Prozent auf 243,77 Billiarden Won (ca. 190,141 Milliarden Euro) gestiegen. Der operative Quartalsgewinn ist um 28,7 Prozent auf 10,80 Billiarden Won (ca. 8,424 Milliarden Euro) abgesackt, während der operative Jahresgewinn um 9,8 Prozent auf 58,89 Billiarden Won (ca. 45,934 Milliarden Euro) klettern konnte. Mit 8,46 Billiarden Won (ca. 6,599 Milliarden Euro) bleibt der Nettogewinn um 31 Prozent unter dem Resultat des Vorjahresquartals, doch der Nettojahresgewinn hat sich um 5,1 Prozent auf 44,34 Billiarden Won (ca. 34,585 Milliarden Euro) verbessert.

Für 2019 erwartet Samsung eine steigende Nachfrage für Speicherchips und will hier mit verbesserten Fertigungsmethoden punkten. Zudem setzt der Konzern auf 5G-Modems und Chips in 7-nm-EUV-Fertigung. Bei den Displays hofft Samsung, wie auch LG, auf OLEDs und besonders große Bilddiagonalen mit sehr hohen Auflösungen. Die eigenen Fernseher sollen derweil mit Micro-LED-Technik und 8K-Auflösung punkten. Der schwächelnden Nachfrage für Mobilfunkgeräte will das Unternehmen mit 5G-Modems und faltbaren Displays begegnen. Zudem sollen die Komponenten vereinheitlicht und die Produktlinien überarbeitet werden.

 
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-41,6%: Smartphones reißen LG in die Verlustzone

reported by doelf, Montag der 04.02.2019, 14:28:29

Die goldenen Zeiten sind vorbei: Der Absatz von Smartphones sinkt und das trifft neben Apple auch die Android-Herausforderer wie LG Electronics. Dem südkoreanischen Konzern machten zum Jahresende aber auch die Unterhaltungselektronik und der B2B-Bereich zu schaffen.

Die Unterhaltungselektronik ist nach wie vor LGs wichtigstes Geschäftsfeld, doch ausgerechnet hier ist der Umsatz im wichtigen vierten Quartal 2018 um 6,4 Prozent auf 4,5572 Billionen Won (ca. 3,555 Milliarden Euro) gesunken. Schuld waren in erster Linie die TV-Geräte. Ein Plus von 3,3 Prozent auf 4,3279 Billionen Won (ca. 3,376 Milliarden Euro) bei Haushalts- und Klimageräten konnte dies nicht kompensieren. So richtig reingerissen hat Südkoreas Nummer 2 allerdings die Mobilfunksparte, die einen Absturz um 41,6 Prozent auf 1,7082 Billionen Won (ca. 1,332 Milliarden Euro) verschmerzen musste. Bleiben noch die Bereiche Automotive mit 1,3988 Billionen Won (+71,0%; ca. 1,091 Milliarden Euro) und B2B mit 597,8 Milliarden Won (-10,6%; ca. 466,284 Millionen Euro).

In der Summe macht das einen Konzernumsatz in Höhe von 15,7723 Billionen Won (ca. 12,302 Milliarden Euro) - sieben Prozent weniger als im Schlussquartal 2017. Der operative Gewinn ist von 366,8 Milliarden auf 75,7 Milliarden Won (ca. 59,046 Millionen Euro) geschmolzen, so dass unter dem Strich ein Nettoverlust in Höhe von 80,7 Milliarden Won (ca. 62,946 Millionen Euro) steht. Im Vorjahreszeitraum hatte LG noch 182,8 Milliarden Won verdient. Für 2019 erwartet LG eine stagnierende Nachfrage für Fernsehgeräte und setzt seine Hoffnungen auf die OLED- und UHD-Modelle mit ihrer höheren Marge. Trotz 5G sieht LG das Smartphone-Geschäft skeptisch und geht von einem schrumpfenden Markt mit hartem Preiskampf aus.

Quelle: www.lg.com
 
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Firefox 65.0: Probleme mit Avast und AVG behoben

reported by doelf, Montag der 04.02.2019, 12:59:26

Nach dem Update auf den Firefox 65.0 bekamen einige Nutzer beim Aufruf von Webseiten die Warnung "Diese Verbindung ist nicht sicher" (SEC_ERROR_UNKNOWN_ISSUER) zu sehen. Schuld waren die Sicherheitsprogramme von Avast und AVG, welche inzwischen aktualisiert wurden.

Beide Sicherheitslösungen begnügen sich schon lange nicht mehr damit, Viren zu suchen und zu entfernen. Stattdessen analysieren sie die aufgerufenen Webseiten, damit mögliche Bedrohungen erst gar nicht auf dem lokalen Rechner landen. Das Problem dabei: Wird eine Webseite verschlüsselt, also über das HTTPS-Protokoll übertragen, bleiben auch die Sicherheitsprogramme außen vor. Um dennoch Zugriff zu bekommen, wird ein zusätzliches Add-on installiert, welches die Übertragung abfängt und umleitet. Ob dies eine sinnvolle Maßnahme ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Fest steht jedoch, dass diese HTTPS-Filter immer wieder für Probleme sorgen.

Im aktuellen Fall hatte Mozilla die Verteilung des Firefox 65.0 zwischenzeitlich für alle Nutzer mit Windows-Systemen gestoppt. Avast und AVG hatten dann am 1. Februar 2019 um 18 Uhr mitteleuropäischer Zeit ein Update für ihre Virus-Engine bereitgestellt, welches die HTTPS-Filterung beim Firefox deaktiviert und somit die Funktion des Webbrowsers wiederherstellt. Die Virenschutzprogramme aktualisieren sich automatisch und sollten die überarbeitete Engine bereits verwenden. An einer vollständigen Lösung des Problems wird derzeit noch gearbeitet. Andere Virenschutzprogramme wie Kaspsersky oder Eset Internet Security laufen mit dem Firefox 65.0 fehlerfrei - inklusive HTTPS-Filterung.

 
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Das iPhone zieht Apple runter

reported by doelf, Freitag der 01.02.2019, 17:09:00

Dieser Tage veröffentlichen die börsennotierten Unternehmen ihre Quartalszahlen und insbesondere die Smartphone-Hersteller mussten in den letzten drei Monaten des Jahres 2018 kräftig Federn lassen. Dies gilt auch für die Geldmaschine namens Apple, welche beim iPhone einen Absatzrückgang um 15 Prozent verkraften musste und nun schmollend auf die Veröffentlichung vieler Details verzichtet.

iPhone und China ziehen Apple herunter
Bisher hatte Apple alle drei Monate die Absatzzahlen von iPhone, iPad und Mac bekanntgegeben, den Umsatz mit Diensten beziffert und seine Geschäftszahlen geografisch für Amerika, Europa, China, Japan und den Rest der Welt aufgeschlüsselt. Doch nun, da der wichtigste Umsatzbringer schwächelt und der Absatz in China schrumpft, sind solche Details offenbar überflüssig und verwirrend geworden, weshalb Apple sie gestrichen hat. Man ist geneigt, an eine gealterte Diva zu denken, die ihre Falten verstecken will.

Obwohl Apple für seine Produkte keine konkreten Absatz- und Umsatzzahlen mehr nennt, erfahren wir zumindest, dass der iPhone-Absatz im Jahresvergleich um 15 Prozent geschrumpft ist. Beim iPad gab es hingegen ein überraschendes Umsatzplus von 17 Prozent, die Macs konnten um neun Prozent zulegen und die übrigen Geräte (iPod touch, Apple TV, Watch, HomePod, AirPods) sogar um 33 Prozent. Für seine Dienste kann Apple ein Plus von 19 Prozent vermelden und hier beziffert das Unternehmen auch den Umsatz, denn 10,9 Milliarden US-Dollar bedeuten einen neuen Rekord.

Zahlen auf den Tisch
Mit einem solchen hatte Apple auch beim Quartalsumsatz gerechnet, doch dann gab es Anfang Januar eine Umsatzwarnung. Statt mit 89 Milliarden bis 93 Milliarden US-Dollar rechnete Apple nur noch mit 84 Milliarden US-Dollar, nun sind es 84,310 Milliarden US-Dollar geworden. Auch damit bleibt man um 4,51 Prozent unter der Vorgabe des Vorjahreszeitraums. Der operative Gewinn ist sogar um 11,14 Prozent auf 23,346 Milliarden US-Dollar eingebrochen, während der Nettogewinn lediglich um 0,5 Prozent auf 19,965 Milliarden US-Dollar geschrumpft ist. Dies verdankt der Konzern aber nur der von 6,965 Milliarden auf 3,941 Milliarden US-Dollar geschrumpften Steuerlast. Beim Gewinn je Anteil konnte Apple um 7,46 Prozent auf 4,18 US-Dollar zulegen, denn die Zahl der Aktien wurde im Laufe eines Jahres durch Rückkäufe um knapp 385 Millionen reduziert. Alleine im nun abgeschlossenen Quartal hatte Apple 13 Milliarden US-Dollar über Aktienrückkäufe und Dividenden an seine Anteilseigner ausgeschüttet.

Ausblick und Reaktion der Börse
Für das zweite Quartal des fiskalischen Jahres (Januar bis März 2019) erwartet Apple einen Umsatz zwischen 55 Milliarden und 59 Milliarden US-Dollar. Zumindest die obere Grenze läge damit in Reichweite des Vorjahresergebnisses, welches sich auf 61,1 Milliarden US-Dollar belaufen hatte. Die Investoren hatten offenbar Schlimmeres erwartet und ließen Apples Aktie nach einer längeren Durststrecke wieder steigen: Am Tag nach Bekanntgabe der Quartalszahlen kletterte der Kurs um 6,83 Prozent und inzwischen beläuft sich das Plus auf 7,60 Prozent.

Quelle: www.apple.com
 
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Kolumne: Angriff auf die Grundfesten des Internets

reported by doelf, Freitag der 01.02.2019, 13:32:05

Das Internet musste in den vergangenen Jahren Vieles verkraften. Überall wurde man abgehört und bespitzelt, allenthalben wurden Daten gesammelt und verhökert, immer wieder gab es Zensurbestrebungen und eine systematische Untergrabung der Netzneutralität. Doch seit einigen Tagen rüttelt eine neue SPAM-Welle an den Grundfesten des Internets und droht dessen Fundament endgültig zu brechen. Ja, liebe Leser, es geht um das Grundrecht auf Selbstbefleckung!

Bereits in den Swinging Sixties hatte die US-Luftwaffe erkannt, dass die Verbreitung von Schmuddelbildchen in Papierform recht altbacken ist, und beauftragte eine kleine Forschergruppe unter Leitung des "Masturbating Institute of Technology" (MIT) mit der Entwicklung des ARPANET (Advanced Recreational Pornography Accessability Network), über das Militärs und Universitäten zunächst eindeutige ACSII-Grafiken und später 16-Farb-Bilder austauschen konnten. Die Exklusivität dieser frühen Tage ist aber schon lange Geschichte. Seit sich das Internet für die Allgemeinheit geöffnet hat, darf praktisch jeder darüber auf Pornografie zugreifen und sich einen von der Palme wedeln. Und die Breitbandleitungen verstopfen, schließlich wird die Qualität der Pornografie immer besser. Also die Bildqualität, nicht etwa die Inhalte.

Doch zurück zum Thema: Dass das insbesondere in seinen Anfängen extrem männlich geprägte Internet voller Wichser ist, dürfte allgemein bekannt sein. Und dass die Geräte, mit denen wir ins Internet gehen, nicht sonderlich sicher sind, dürfte sich ebenfalls herumgesprochen haben. Diese beiden Erkenntnisse haben die Macher nerviger SPAM-Mails, die trotz einschlägiger Bastelsets immer noch zu blöd sind, um richtige Erpressungstrojaner zu programmieren, auf eine innovative Idee gebracht: Sie verschicken seit einigen Tagen Erpressungsnachrichten einfach mal ins Blaue und hoffen, damit genug dumme Wichser (ein Fachterminus, keine Beleidigung) zu erwischen, um sich ordentlich die Taschen voll zu machen. Sofern der Bitcoin nicht ins Bodenlose fällt, denn diese geringsten aller Cyberkriminellen lassen sich natürlich in der Digitalwährung bezahlen.

Die "sehr schlechte Nachricht" erreicht die potentiellen Masturbierer (Masturbisten? Masturbateure?) in mäßigem Englisch mit der eigenen E-Mail-Adresse als Absender. Dies soll dem Empfänger die Allmacht des Erpressers demonstrieren: Ich habe deinen Router gehackt, ich habe deine Geräte infiziert und weil ich so ein geiler Hacker-Hecht bin, habe ich das alles so abgesichert, dass dir rein gar nichts mehr den Arsch retten kann (an dieser Stelle sollte man sich ein diabolisches Lachen vorstellen)! Tatsächlich wurde aber nur eine E-Mail mit falschen Absender verschickt, was tatsächlich jeder Depp kann. Weiter im Märchen: Der Über-Hacker will sämtlich Daten kopiert haben, also die Pornovideos, die Hochzeitsfotos, die Steuerunterlagen, die Termine vom Kirchenkreis und die privaten und geschäftlichen Adressbücher.

Und eigentlich wollte der grundehrliche Hacker, der ja auch nur irgendwie seinen Lebensunterhalt erpressen muss, lediglich den Rechner seines Opfers verschlüsseln, um diesen für einen "nicht allzu hohen" Obulus wieder freizugeben. Doch dann stolperte er über die ganzen perversen Schweinereien vom GILF-Gangbang über Ear-to-Nose-Praktiken bis hin zum Sperma-Weitwurf. Okay, in der Mail werden absolut keine Details genannt, aber an dieser Stelle erschien ein blumiges Ausschmücken aus rein stilistischen Gründen erforderlich zu sein. Da unser Erpresser eine eigene Omi mit Nase und Ohren hat, war er dermaßen angewidert ("you are a BIG pervert"), dass er angeblich die Kamera irgendeines Gerätes gekapert und ein "Bildschirmfoto" (nein, das macht tatsächlich keinen Sinn) seines Opfers während einer spektakulären Selbstbefleckung gemacht hat.

Diese spektakuläre Aufnahme wird nun an alle Familienmitglieder, Freunde, die Arbeitskollegen und den Kirchenkreis verschickt. Doch halt, es gibt noch einen Ausweg: Einfach 688 US-Dollar in Bitcoins bezahlen und die gestohlenen Daten nebst Screenshot lösen sich ebenso in Luft auf wie auch die Schad-Software auf den Geräten des Opfers. Darauf gibt der Absender sein Hacker-Ehrenwort ("P.S. You are not my single victim. so, I guarantee you that I will not disturb you again after payment! This is the word of honor hacker"), was mindestens ebenso viel wert ist wie die Wahlversprechen von Politikern. Zum Abschluss gibt es noch einen guten Ratschlag ("I also ask you to regularly update your antiviruses in the future") und einen freundlichen Gruß ("Do not hold evil! I just do my job. Have a nice day!"), was will man mehr?

Das wirklich spektakuläre an der ganzen Geschichte ist allerdings, dass es da draußen im Netz tatsächlich noch dumme Wichser gibt, die auf diesen Unsinn hereinfallen! Das vom Erpresser genannte Bitcoin-Wallet 145SmyE7DBEQExsnXZobojbQqr5UdgbCHh weist seit dem 27. Januar 2019 immerhin 60 Zahlungseingänge auf und bringt es inzwischen auf 8,45972859 BTC, was rund 24.000 Euro entspricht! Es ist nicht peinlich, vor dem Bildschirm zu masturbieren, liebe Leser. Es ist peinlich, auf so einen hanebüchenen Unsinn hereinzufallen! Früher mussten Erpresser zumindest noch etwas in Erfahrung bringen, um an Geld zu kommen. Heute reicht es aus, mal kurz in die Runde zu zeigen und Wichser zu rufen. Irgendein Idiot wird sich schon angesprochen fühlen.

Ja, das klingt jetzt etwas hart, aber Medienpotenz setzt halt ein gewisses Maß an Medienkompetenz voraus. Und dazu gehört nun einmal, nicht jeden Schwachsinn zu glauben, ganz gleich ob dieser nun von einem anonymen Hacker, Donald Trump oder irgendwelchen "Facebook-Freunden" stammt. Und wer nicht an die Sicherheit seiner eigenen Geräte glaubt, was im Allgemeinen schon einmal ein ganz guter Ansatz ist, soll halt ein Stück Pappe über die Kamera des Notebooks klemmen, bevor die Wurst zur genüsslichen Massage auf die Tastatur gepackt wird. Eventuell sollte man den zuständigen Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kontaktieren und freies Runterholen für freie Bürger einfordern. Einfach mit dem Zauberwort "Breitband" garnieren, dann fließen bestimmt noch Fördergelder!

Ich lasse mir jetzt erst einmal "BIG pervert" auf ein T-Shirt drucken und lösche dann Pornhub, um alle meine Spuren zu verwischen. Eine neue Tastatur wäre auch nicht schlecht, also wegen dem geringen Ghosting beim Spielen und so... Ach ja, wer die Erpresser-Mail im Original genießen möchte, findet diese im Forum. Ich wünsche gute Unterhaltung!

 
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