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News-Archiv: April 2019

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NVIDIA: Hotfix-Treiber behebt fünf Fehler

reported by doelf, Dienstag der 30.04.2019, 17:01:20

NVIDIA hatte letzte Woche den Schritt auf die Treibergeneration 430 vollzogen, welche das neue Einstiegsmodell GeForce GTX 1650 unterstützt und zugleich "3D Vision" sowie die Notebook-GPUs der Kepler-Generation aussortiert. Qualitativ weist die Treiberversion 430.39 WHQL allerdings einige Mängel auf, weshalb es nun einen Hotfix-Treiber gibt.

Mit dem Hotfix-Treiber 430.53 kümmert sich NVIDIA um die hohe Prozessorlast, welche von dem Programm NVDisplay.Container.exe verursacht wird. Während der Wiedergabe von Videos auf dem zweiten Bildschirm soll der Desktop nicht mehr flackern und auch beim Leistungstest "3DMark Time Spy" wurde das Flackern behoben. Die beiden Spiele "BeamNG" und "Shadow of the Tomb Raider" stürzen nicht gleich beim Start ab, wobei dieses Verhalten bei Tomb Raider auf den SLI-Betrieb beschränkt war.

Neuerungen der Version 430: Variable Rate Shading für DirectX 12
Mit dem Windows 10 Mai 2019 Update wird DirectX 12 eine neue Funktion namens "Variable Rate Shading" (VRS) erhalten. Statt eine feste Genauigkeit auf die gesamte Szene anzuwenden, kann dabei variabel gearbeitet werden. Während Gegenstände im Fokus der Aufmerksamkeit mit hoher Qualität berechnet werden, kann man in den Randbereichen etwas ungenauer arbeiten. Auch Objekte, die aufgrund schneller Bewegungen sowieso unscharf erscheinen, müssen nicht mit höchster Präzision erstellt werden. NVIDIA hatte VRS zusammen mit seinen Turing-GPUs eingeführt, dabei aber noch auf eine eigene Lösung gesetzt, die bisher kaum Anwendung gefunden hat. Nun hat Microsoft das Verfahren standardisiert, was seine Adaptierung voran bringen könnte.

Neuerungen der Version 430: Bildschirme und Treiber-Komponenten
Sieben weitere Bildschirme haben eine Freigabe als G-SYNC-kompatibel erhalten und in den Display-Einstellungen lassen sich nun zwei Monitore im Hochformat mit einem dritten im Querformat zusammenführen. Auf Seiten der Treiber-Komponenten zeigen sich nView 149.77, die PhysX-System-Software 9.19.0218 und CUDA 10.1 unverändert, während der HD-Audio-Treiber auf die Version 1.3.38.16 und GeForce Experience auf die Version 3.18.0.102 aktualisiert wurden.

Änderungen der Version 430: Gestrichene Funktionen
Mit dem Schritt auf die Version 430 streicht NVIDIA die Unterstützung für "3D Vision". Unter diesem Namen hatte NVIDIA im Jahr 2009 eine drahtlose Shutter-Brille vorgestellt, welche eine stereoskopische 3D-Darstellung im Zusammenspiel mit Monitoren, die eine Bildwiederholrate von 100 Hertz erreichen, ermöglicht. Ebenfalls entfernt wurde die Unterstützung für die Notebook-GPUs der Kepler-Generation. Diese hatte NVIDIA in den Jahren 2013 und 2014 im Rahmen der Baureihen GeForce 700M und 800M auf den Markt gebracht.

Download: NVIDIA GeForce Hotfix-Treiber 430.53

 
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AMD: Neuer Treiber für "Mortal Kombat XI"

reported by doelf, Dienstag der 30.04.2019, 16:45:20

AMD hat seinen Grafiktreiber Radeon Software Adrenalin 2019 Edition auf die optionale Version 19.4.3 aktualisiert. Diese bringt Unterstützung für das Spiel "Mortal Kombat XI" und behebt einen Fehler, durch den bei der Update-Benachrichtigung zuweilen eine falsche Version als installiert gemeldet wird. Dieses Problem entsteht, wenn AMD Link mit den Radeon Einstellungen verbunden ist.

Bekannte Probleme
Die Fehler sind allesamt schon bekannt: Das Gaming-Notebook ASUS TUF Gaming FX504 läuft nicht stabil, wenn es kabellos mit einem Bildschirm verbunden wird. Die Überlagerung mit den Leistungsdaten und die Instrumente im Radeon WattMan zeigen für die Radeon VII gelegentlich falsche Werte an. Sind mehrere Anzeigegeräte an eine Radeon VII angeschlossen, kann es auf dem Desktop sowie bei der Verwendung von Applikationen gelegentlich zu einem Bildschirmflackern kommen. Unabhängig von der Grafikkarte verursacht die Wiedergabe kopiergeschützter Videoinhalte ein wiederkehrendes Flackern, wenn die Leistungsdaten per Überlagerung angezeigt werden sollen. Auch die Netflix-App aus dem Windows Store flackert während des Abspielens von Videos auf Monitoren mit HDR-Unterstützung.

Unterstützte Betriebssysteme und Grafiklösungen
Die Radeon Software Adrenalin 2019 Edition 19.4.3 gibt es für die 64-Bit-Ausgaben von Windows 10 und 7. Sie unterstützt diskrete Grafiklösungen ab der Baureihe Radeon HD 7700 (Desktop) bzw. Radeon HD 7700M (Notebook), dazu kommen die integrierten Grafikeinheiten zahlreicher APUs sowie die Ryzen-Prozessoren mit Vega-Grafik (Desktop und Notebook). Wer einen 32-Bit-Treiber benötigt, muss sich mit der Radeon Software Adrenalin Edition 18.9.3 vom 5. November 2018 begnügen. Für moderne Grafikprozessoren werden allerdings gar keine 32-Bit-Treiber geboten.

Download: AMD Radeon Software Adrenalin 2019 Edition 19.4.3 (optional)

 
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CDex 2.17 ist fertig

reported by doelf, Dienstag der 30.04.2019, 12:31:57

CDex ist unserer Ansicht nach der beste CD-Ripper für Windows. Das ursprünglich von Georgy Berdyshev entwickelte Programm steht unter der GNU General Public License (GPL). Aber Obacht, es gibt zwei Varianten: Verwendet man den Installer, muss man unerwünschte Zusatzprogramme aktiv abwählen! Bei unserer Probeinstallation von CDex 2.17 wurde beispielsweise die kostenlose Virenschutz-Software Avast Free Antivirus zur Installation angeboten.

CDex 2.17 behebt mehrere Fehler, wobei die Entwickler auf deren Natur nicht weiter eingehen. Wer noch CDex 2.00 oder älter verwendet, sollte diese unbedingt aktualisieren, denn das Update auf die Version 2.01 hatte neue Versionen der Codec-Pakete Ogg und Vorbis gebracht. Während Ogg 1.3.3 einen Fehler beim Umgang mit beschädigten Paketen korrigiert, kümmert sich Vorbis 1.3.6 um drei Sicherheitslücken (CVE-2018-5146, CVE-2017-14632 und CVE-2017-14633).

Ein Problem besteht weiterhin: Wenn man zuerst CDex startet und dann eine Audio-CD einlegt, kann es passieren, dass Windows 10 den Dialog "Datenträger einlegen" anzeigt und die CD gleich wieder auswirft. Dies geschieht nicht, wenn man zuerst die Audio-CD einlegt und erst danach CDex aufruft. Wurde die erste CD sauber geladen, kann man im Anschluss auch weitere CDs einlegen, ohne dass Windows dazwischenfunkt.

Download: CDex 2.17

 
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Firefox 67.0 Beta 14 wartet auf Tester

reported by doelf, Montag der 29.04.2019, 11:27:54

Der Firefox 67.0 nähert sich der Fertigstellung: Aktuell liegt die 14. Beta-Version zum Download bereit und Richtung Wochenende dürfen wir die ersten Finalkandidaten erwarten. Die Freigabe des finalen Firefox 67.0, der vermutlich für einen Teil der Nutzer WebRender freischalten wird, ist für den 14. Mai 2019 geplant.

WebRender soll aktiviert werden
Ende 2017 wechselte der stabile Firefox auf die Multi-Prozess-Engine Quantum, verschlankte seine Optik und warf alte Schnittstellen für Erweiterungen über Bord. Der Compositor (Setzer), welche Webseiten für die Anzeige aufbereitet, läuft seither in einem eigenen Prozess. Diese Multi-Prozess-Architektur wurde in den vergangenen Monaten immer weiter ausgebaut und optimiert, was dem Firefox auch gut bekommen ist. Wir haben bei der täglichen Arbeit immer 50 bis 100 Tabs offen, dennoch läuft der Webbrowser zuverlässig und flott. Doch die Entwicklung steht niemals still und so wurde auch der nächste Entwicklungsschritt schon damals vorbereitet und kann seit Mitte 2017 in den Nightly-Versionen des Browsers getestet werden: WebRender.

Bei WebRender handelt es sich um einen komplett neu entwickelten Compositor, der in Mozillas Programmiersprache Rust entstanden ist und dessen Code sich viel stärker auf den Grafikprozessor konzentriert. Man kann diese Lösung am ehesten mit einer 3D-Engine für Spiele vergleichen, von der sich Mozilla nochmals mehr Leistung und Stabilität verspricht. WebRender war auf der experimentellen Servo-Engine entstanden und wird seit 2017 in die Gecko-Engine des Firefox übertragen. In den Beta-Versionen ist WebRender seit Firefox 64 für Desktop-GPUs von NVIDIA unter Windows 10 standardmäßig aktiviert und mit dem Firefox 67.0 soll diese Freigabe für die stabile Windows-Version erfolgen. Abseits von NVIDIA kann man WebRender auf eigenes Risiko über about:config anschalten. Der Schlüssel heißt gfx.webrender.enabled.

Weitere Neuerungen
Tabs kann man neuerdings über das Kontextmenü (rechte Maustaste) anheften. Über die Einstellung "Seitenelemente blockieren" lässt sich die Ausführung von Code, der auf Kosten des Benutzers nach Krypto-Währungen schürft oder zur eindeutigen Identifizierung des Benutzers dient (Fingerprinting), unterbinden. Es gibt ein neues Werkzeugleisten-Menü für das Firefox-Konto, welches den geräteübergreifenden Datenaustausch transparenter machen soll. Hier wird auch das Avatar-Bild des Benutzers angezeigt. Für die Zwei-Faktor-Authentifizierung wird die FIDO-U2F-API freigeschaltet und die Registrierung von Google-Konten ermöglicht.

Die gespeicherten Zugangsdaten sind nun leichter erreichbar: Sie finden sich im Hauptmenü unter "Logins and Passwords", wobei dieser Eintrag bis zur finalen Version noch übersetzt werden dürfte. Insbesondere Entwickler wird es freuen, dass man man nun verschiedene Installationen des Firefox nebeneinander laufen lassen kann. Eher auf normale Nutzer zielt ein Schutz vor der Installation veralteter Versionen, da dies zu Datenverlusten und Stabilitätsproblemen führen kann. Erweiterungen wird der Zugriff auf private Fenster nun standardmäßig verwehrt, was die Sicherheit und den Datenschutz verbessert. Man kann diese Freigabe aber manuell erteilen.

Download: Firefox 67.0 Beta 14

 
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Facebook: Rechtsstreitigkeiten lassen Kosten explodieren

reported by doelf, Freitag der 26.04.2019, 17:11:32

Die Gelddruckmaschine namens Facebook, zu der auch Instagram und WhatsApp gehören, läuft weiter auf Hochtouren: Im ersten Quartal 2019 erzielte das Internetunternehmen einen Umsatz von 15,077 Milliarden US-Dollar, was einer Steigerung um 26,00 Prozent im Vergleich zum Auftaktquartal 2018 entspricht. Noch viel stärker, nämlich um 80,45 Prozent, sind allerdings die Ausgaben gestiegen.

Bis zu 5 Milliarden US-Dollar Strafe
Schuld an diesem Sprung von 6,517 Milliarden auf 11,760 Milliarden US-Dollar sind diverse Wettbewerbs- und Datenschutzverstöße, welche kostspielige Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. So hat Facebook stolze 3,00 Milliarden US-Dollar für drohende Strafzahlungen in Zusammenhang mit andauernden Ermittlungen der US-Handelsaufsicht FTC (Federal Trade Commission) beiseite gelegt, rechnet laut eigener Aussage aber mit Kosten von bis zu 5,00 Milliarden US-Dollar. Hinzu kommt, dass Facebook solche Strafen nicht von der Steuer absetzen kann.

Rücklagen lassen Gewinn einbrechen
Facebook kann sich solche Ausgaben zwar locker leisten, doch sie drücken den Gewinn: Im operativen Geschäft ist dieser um 39,13 Prozent auf 3,317 Milliarden US-Dollar geschrumpft und der Nettogewinn ist aufgrund der Steuerproblematik sogar um 51,30 Prozent auf 2,429 Milliarden US-Dollar eingebrochen. Ähnlich deutlich, nämlich um 49,70 Prozent, ist der Gewinn je Anteil gefallen, er liegt nur noch bei 0,85 US-Dollar. Ohne die anstehenden Strafzahlungen wären 1,89 US-Dollar auf jede Aktie (verwässert) gekommen.

Nutzerzahlen weiter angewachsen
Erfreulicher, zumindest für Facebook, gestaltet sich die Entwicklung der Nutzerzahlen: Im März 2019 waren tagtäglich 1,56 Milliarden Nutzer auf der Plattform aktiv, das sind acht Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Auch die Zahl der monatlich aktiven Nutzer ist um acht Prozent auf 2,38 Milliarden angewachsen - allen Skandalen zum Trotz scheint der Zustrom neuer Nutzer ungebremst. Und fast alle kommen per Smartphone, so dass 93 Prozent der im ersten Quartal 2019 generierten Werbeumsätze auf Mobilgeräte entfallen.

Die Anleger glauben weiter an Facebook
Die Anleger werten die hohen Rücklagen für die aktuellen Rechtsstreitigkeiten offenbar als Einmaleffekt, während das Wachstum bei Umsatz und Nutzerzahlen eine gewisse Nachhaltigkeit ausstrahlt. Im vergangenen Jahr hatte Facebook mehrfach vor einem möglichen Abebben des Umsatzwachstums gewarnt, doch eingetreten ist dieses Szenario nicht. Und so kletterte Facebooks Aktie am Folgetag der Quartalsmeldung auf bis zu 198,48 US-Dollar (+8,71%) und beschloss den Handelstag mit 193,26 US-Dollar (+5,85%). Inzwischen ist das Papier allerdings auf 190,76 US-Dollar gefallen.

 
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Quartalszahlen: Microsoft auf Wolke sieben

reported by doelf, Freitag der 26.04.2019, 15:19:24

Während der Wechsel auf eine Cloud-Strategie IBM nicht wirklich wachsen lässt und Oracle sein Cloud-Geschäft bereits umstrukturiert, zeigt Microsoft den Mitbewerbern, wie man abgehoben auf Wolke sieben davonschweben kann: Azure: +73%; Dynamics 365: +43%; Office 365 Commercial: +30%; Server-Produkte und Cloud-Dienste: +27%.

Produktspektrum: Weitere Tops und Flops
Die genannten Wachstumsraten beziehen sich auf den zwischen Januar und März 2019 generierten Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Ebenfalls ganz vorne mit dabei: Das Karrierenetzwerk LinkedIn (+27%), die Geräte der Surface-Familie (+21%) und kommerzielle Windows-Produkte mit den zugehörigen Cloud-Diensten (+18%). Die Schlusslichter sind Gaming (+5%) und Enterprise Services (+4%). Auch das OEM-Geschäft mit Windows-Lizenzen (+9%) und Office-Produkte für Endkunden (+8%) sind nur einstellig gewachsen. Wechselkursschwankungen haben sich dabei negativ auf die Umsatzentwicklung ausgewirkt und ein bis zwei Prozentpunkte gekostet.

Die Geschäftszahlen
Kommen wir nun aber zu den Geschäftszahlen für das dritte Quartal des fiskalischen Jahres 2019, was kalendarisch den Monaten Januar bis März 2019 entspricht: Microsofts Quartalsumsatz ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 13,99 Prozent auf 30,571 Milliarden US-Dollar angewachsen. Der operative Gewinn springt derweil auf 10,341 Milliarden US-Dollar, ein Plus von 24,71 Prozent, und der Nettogewinn ist um immerhin 18,66 Prozent auf 8,809 Milliarden US-Dollar geklettert. Bleibt noch der Gewinn je Aktie, der sich auf 1,14 US-Dollar (+20,00%) beläuft. Größere Aktienrückkäufe hatte Microsoft in den vergangenen zwölf Monaten nicht getätigt.

Ausblick und Aktienkurs
Beim Ausblick für das Abschlussquartal sieht Microsoft ein Umsatzplus von 9,12 bis 11,19 Prozent für das Geschäftsfeld "Productivity and Business Processes", eine Steigerung um 12,95 bis 15,03 Prozent für die "Intelligent Cloud" sowie bis zu 2,67 Prozent mehr beim "More Personal Computing". Die Vergleichszahlen hierfür liefert das vierte Quartal des fiskalischen Jahres 2018. Gestern kletterte Microsofts Aktie zwischenzeitlich um 5,09 Prozent auf 131,37 US-Dollar und drückte die Marktkapitalisierung des Unternehmens über die magische Marke von einer Billion US-Dollar. Am Ende des Handelstages blieben hiervon aber nur 129,15 US-Dollar (+3,31%) und ein Börsenwert von 990.866.366.551 US-Dollar übrig.

 
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Absatzprobleme schicken Intels Aktie auf Talfahrt

reported by doelf, Freitag der 26.04.2019, 13:42:21

Intel konnte seine eher bescheidenen Erwartungen für das erste Quartal 2019 zwar leicht übertreffen, tritt beim Umsatz aber dennoch auf der Stelle. Steigende Prozessorpreise konnten den rückläufigen Absatz nicht auffangen und auch der immer billiger werdende NAND-Flash-Speicher setzte dem Unternehmen zu. CEO Bob Swan gibt sich für die zweite Jahreshälfte dennoch vorsichtig optimistisch.

Umsatzeinbruch im Server-Geschäft
Mit 16,061 Milliarden US-Dollar lag Intels Quartalsumsatz ganz knapp unter der Vorgabe des Vorjahreszeitraums (Q1/2018: 16,066 Milliarden US-Dollar). Während die PC-Sparte (Client Computing Group) um 4,45 Prozent auf 8,586 Milliarden US-Dollar zulegen konnte, verzeichnete das lukrative Server-Geschäft (Data Center Group) einen Einbruch um 6,34 Prozent auf 4,902 Milliarden US-Dollar. Der Umsatz mit nicht flüchtigem Speicher (Non-Volatile Memory Solutions Group) ist sogar um 12,02 Prozent auf 915 Millionen US-Dollar abgesackt. Das Internet der Dinge verzeichnete einen Zuwachs um 8,33 Prozent auf 910 Millionen US-Dollar, während der Umsatz der "Programmable Solutions Group" (vormals Altera) um 2,41 Prozent auf 486 Millionen US-Dollar geschrumpft ist. Bleibt noch Mobileye, ein Spezialist für die Bilderkennung autonomer Fahrzeuge, dessen Umsatz um 38,41 Prozent auf 209 Millionen US-Dollar gesprungen ist.

Die Verluste der Speichersparte steigen
Während Intels Umsatz stagnierte, ist der operative Gewinn um 6,62 Prozent auf 4,174 Milliarden US-Dollar gefallen. Knapp Dreiviertel des Gewinns stammen aus dem PC-Geschäft (Client Computing Group), das sich um 10,07 Prozent auf 3,072 Milliarden US-Dollar steigern konnte. Bei den Servern (Data Center Group) ist der Gewinn allerdings um 29,25 Prozent auf 1,841 Milliarden US-Dollar abgestürzt und die übrigen Segmente - Internet of Things Group: 251 Millionen US-Dollar (+10,57%); Programmable Solutions Group: 89 Millionen US-Dollar (-8,25%); Mobileye: 68 Millionen US-Dollar (+580,00%) - zeigen sich sehr uneinheitlich. Aufgrund der stark gefallenen Preise für NAND-Flash-Speicher ist der operative Verlust der "Non-Volatile Memory Solutions Group" von 81 Millionen auf 297 Millionen US-Dollar angewachsen. Dazu kommt ein Minus von 850 Millionen aus Intels übrigen Engagements (Q1/2018: -1,176 Milliarden US-Dollar).

Nettoergebnis und Ausblick
Unter dem Strich steht ein Nettogewinn in Höhe von 3,974 Milliarden US-Dollar, der die Vorgabe des Vorjahres um 10,78 Prozent verfehlt. Obwohl Intel die Zahl seiner ausgegebenen Aktien binnen Jahresfrist um 4,72 Prozent reduziert hatte, ist der Gewinn je Aktie um 6,45 Prozent auf 0,87 US-Dollar geschrumpft. Für das zweite Quartal 2019 erwartet Intel einen Umsatz in Höhe von 15,6 Milliarden US-Dollar (Q2/2018: 17,0 Milliarden US-Dollar) sowie 0,83 US-Dollar Gewinn je Aktie (Q2/2018: 1,05 US-Dollar). Den Ausblick für das gesamte Geschäftsjahr 2019 hat das Unternehmen derweil zusammengestrichen: Statt 71,5 Milliarden soll der Jahresumsatz nur noch 69,0 Milliarden US-Dollar betragen und der Gewinn je Aktie (GAAP) wurde um 4,83 Prozent auf 4,14 US-Dollar reduziert.

Absatzprobleme lassen Aktienkurs einbrechen
Nicht nur der schlechtere Ausblick, sondern auch Intels Absatzprobleme haben die Aktionäre verunsichert: Bei Notebooks sind die Absatzzahlen im Vergleich zum Vorjahr um sieben Prozent zurückgegangen und bei Desktop-PCs konnte Intel acht Prozent weniger losschlagen. Ebenso deutlich sind die Stückzahlen bei den Servern gefallen. Steigende Stückpreise konnten diese Entwicklung bei Notebooks (+13%) und Desktop-PCs (+7%) kompensieren, nicht aber im Server-Geschäft (+1%). Nach Bekanntgabe der Geschäftszahlen war Intels Aktie an der Technologiebörse NASDAQ um 7,06 Prozent auf 53,54 US-Dollar abgestürzt und liegt inzwischen nur noch bei 53,35 US-Dollar (-7,39%).

Quelle: www.intc.com
 
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LibreOffice 6.2.3 ist fertig

reported by doelf, Freitag der 26.04.2019, 12:28:42

Nach zwei Veröffentlichungskandidaten und 92 Korrekturen liegt das finale LibreOffice 6.2.3 zum Download bereit. Wer den zweiten Release Candidate bereits installiert hat, muss die Software nicht erneut herunterladen, denn dieser ist Bit für Bit identisch mit dem fertigen Produkt.

16 der Fehlerbereinigungen kümmern sich um potentielle Absturzursachen und Programmhänger. So verabschiedete sich die Software beim Aufruf des Druck-Dialogs, wenn Zellen mit mehreren Druckbereichen über diverse Arbeitsblätter verteilt waren. Auch beim Öffnen der Kapitelnummerierung, beim Einfügen von Grafikobjekten in ein Diagramm und beim Versuch, Änderungen zu bestätigen, konnte es zum Absturz kommen. Während Microsoft Word bei fehlerhaften .DOCX-Dateien vor unlesbaren Inhalten warnt, machte der Writer bisher einen Abflug. Dies wurde ebenso repariert wie ein Absturz in der Basic-IDE, wenn auf ein Undo ein Redo folgte. Navigierte man den Seitendialog über die Tastatur, kam es zu Hängern, und auch in der Funktion ScFormulaResult::GetMatrixFormulaCellToken() steckte ein Absturz. Beim Versuch, eine Tabelle mit verbundenen Zellen auf zwei Seiten zu verteilen, fror der Writer ebenso ein wie nach dem Öffnen einer Datei mit 230 Seiten.

Es wurden auch wieder einige Probleme beim Umgang mit den Dateiformaten DOCX, XLSX und PDF beseitigt. Beim DOCX-Import wird nun der aus Word 2013 bekannte vergrößerte Abstand für Absätze mit verankerten Objekten berücksichtigt und der Umgang mit aus DOCX-Dokumenten importierten Formen wurde korrigiert, die nun beim Einfügen über Formeln auch nicht mehr darunter landen. Speichert man ein Dokument ins DOCX-Format, soll die Größe der Zellen nun unverändert bleiben. Beim Import von DOCX-Dateien mit Kuchendiagramm verwandeln sich Zeilenumbrüche in den Beschriftungen nicht mehr in Strichpunkte und auch die Farben für Schrift und Hintergrund bleiben in mit Word angelegten Listen erhalten.

Für XLS-Tabellen wurden fehlerhafte URLs berichtigt und in XLSX-Dateien zerstört ein Arbeitsblattname mit Punkten nicht mehr die Verknüpfung zu den darin enthaltenen Zellen. Verursachen die Daten einer Pivot-Tabelle den Fehler "Err:504", meldete Excel beim Laden von mit Calc erzeugten XLSX-Dokumenten einen Fehler und die Pivot-Tabelle wurde verworfen. Dieses Problem haben die Entwickler ebenso behoben wie gestreckte sowie abgeschnittene JPG-Bilder beim PDF-Export vom Writer. In anderen Fällen führte das Speichern von PDF-Dateien zu schwarzen Feldern, wo die Bilder hätten sein sollen, und bearbeitete Konturen von Bildumrandungen fehlten nach dem Export im PDF-Dokument. Auch dieser Fehler wurde korrigiert.

Download: LibreOffice 6.2.3

 
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BGH: EuGH soll das Framing von Vorschaubildern bewerten

reported by doelf, Donnerstag der 25.04.2019, 20:59:14

Darf die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst im Rahmen eines Nutzungsvertrags für urheberrechtlich geschützte Werke technische Maßnahmen zur Verhinderung von Framing, also einer Einbindung der geschützten Inhalte durch Dritte, verlangen? "Möglicherweise", meint der Bundesgerichtshof (BGH). Aber nur, falls das Framing selbst einen Urheberrechtsverstoß darstellt.

Der EuGH und das Framing
Dies bedarf einer Interpretation der europäischen Richtlinie 2001/29/EG, weshalb der BGH das Verfahren aussetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anruft. Konkret geht es um die Auslegung von Rechtsverletzungen durch eine öffentliche Wiedergabe. Der BGH hatte den EuGH bereits im Jahr 2013 angerufen, als es um das Framing eines YouTube-Videos ging (I ZR 46/12). In diesem Fall stellte das Framing letztendlich keine öffentliche Wiedergabe im Sinne der Richtlinie und somit auch keine Urheberrechtsverletzung dar (EuGH C-348/13).

Der konkrete Fall
Dieses Mal geht es allerdings nicht um YouTube-Videos, sondern um Vorschaubilder. Die im Internet frei zugängliche Online-Plattform für Kultur und Wissen der Deutschen Digitalen Bibliothek nutzt lokal gespeicherte Vorschaubilder für die Verknüpfung extern verlinkter Werke. Einige dieser Werke sind urheberrechtlich geschützt, weshalb die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, der Trägerin der Bibliothek, den Abschluss eines Nutzungsvertrags verlangt. Im Rahmen dieses Vertrages verlangt die Verwertungsgesellschaft, dass technische Maßnahmen getroffen werden, die das Einbinden der Vorschaubilder auf den Webseiten Dritter unterbinden. Per Feststellungsklage will die Stiftung diese Klausel für nichtig erklären lassen.

Die Einschätzung der Gerichte
Das Landgericht Berlin hatte die Klage am 25. Juli 2017 als unzulässig abgewiesen (15 O 251/16). Im Rahmen der Berufung sah dann das Kammergericht am 18. Juni 2018 eine Verpflichtung der Beklagten, den Nutzungsvertrag ohne die strittige Klausel abschließen zu müssen (24 U 146/17 - GRUR 2018, 1055). Der I. Zivilsenat des BGH hielt die Klausel heute für "möglicherweise" gültig. Eine Verpflichtung, technische Maßnahmen gegen das Framing verlangen zu dürfen, setzte allerdings voraus, dass diese Technik tatsächlich einen Urheberrechtsverstoß darstelle. Und das muss erst einmal der EuGH bewerten.

 
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BGH: Wifi-Hotspots auch ohne Zustimmung der Kunden möglich

reported by doelf, Donnerstag der 25.04.2019, 19:38:10

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass Telekommunikationsdienstleister auf den WLAN-Routern ihrer Kunden einen Wifi-Hotspot für Dritte betreiben dürfen. Dazu müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein, was bei Unitymedia der Fall ist.

Die Ausgangslage
Anfang 2016 informierte der Kabelnetzbetreiber Unitymedia seine Kunden über Pläne zum Aufbau eines großflächigen WLAN-Netzes. Dieses WLAN-Netz wird über jene Router errichtet, welche Unitymedia seinen Kunden zur Nutzung seiner Dienste zur Verfügung stellt. Auf diesen aktiviert Unitymedia ein zweites Signal, welches von Dritten genutzt werden kann. Im Gegenzug kann der Kunde über die Router anderer Unitymedia-Kunden ins Internet gehen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wertete diese Praxis als unzumutbare Belästigung und klagte auf Unterlassung.

Der Prozessverlauf
Das Landgericht Köln urteilte am 9. Mai 2017 ganz im Sinne der Verbraucherschützer (31 O 227/16 - MMR 2017, 711). Die Berufung vor dem Oberlandgericht Köln endete am 2. Februar 2018 mit einer Abweisung der Klage (6 U 85/17 - WRP 2018, 498), da das zweite WLAN-Signal die gegenüber dem Kunden zugesicherte Leistung nicht beeinträchtige und die Kunden der Aufschaltung jederzeit - auch nachträglich - widersprechen können. Der BGH hat sich heute der Meinung des Oberlandgerichts angeschlossen und noch einmal die Voraussetzungen für eine solche Nutzung zusammengefasst.

Bedingungen für die Aufschaltung von Wifi-Hotspots
Zunächst einmal muss der genutzte Router Eigentum des Internetanbieters sein. Weiterhin darf der Vertrag dem Kunden kein ausschließliches Nutzungsrecht am bereitgestellten Router einräumen, was in der Regel auch nie der Fall ist. Die Bereitstellung der zugesicherten Vertragsleistung darf nicht durch die Aufschaltung des zweiten WLAN-Signals beeinträchtigt werden. Es dürfen sich zudem keine Nachteile für den Kunden ergeben, beispielsweise Sicherheits- und Haftungsrisiken oder Mehrkosten. All diese Bedingungen erfüllt Unitymedia in den Augen des BGH.

Widerspruchsmöglichkeit optional
Unitymedia bietet seinen Kunden die Möglichkeit, der Aufschaltung des Wifi-Hotspots jederzeit zu widersprechen. Dieser Widerspruch ist auch nachträglich möglich, die Deaktivierung des Hotspots erfolgt spätestens zum übernächsten Werktag. Durch das Einräumen des Widerspruchs entkräftet Unitymedia den Vorwurf einer aggressiven Geschäftspraktik. Doch auch ohne die Möglichkeit, der Aufschaltung des zweiten WLAN-Signals zu widersprechen, läge nach Einschätzung des BGH keine Belästigung und schon gar keine unzumutbare Belästigung vor.

 
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Neues von Intel: Sparsame Desktop-CPUs und mobile Heizer

reported by doelf, Mittwoch der 24.04.2019, 19:22:39

Mit 25 neuen Desktop-Prozessoren und 6 CPUs für Notebooks komplettiert Intel sein Angebot bei der aktuellen 9. Core-Generation. Während die Desktop-Palette nach unten sowie um sparsame T-Modelle mit einer TDP von 35 Watt ausgeweitet wurde, stehen bei Notebooks sehr leistungsstarke CPUs mit bis zu acht Kernen im Fokus.

Coffee Lake, 14 nm und etwas Schutz gegen Meltdown
Ja, auch die 9. Core-Generation hört weiterhin auf den Code-Namen "Coffee Lake" und wird nach wie vor mit Strukturgrößen von 14 nm gefertigt. Auch die integrierte Grafiklösung UHD Graphics 630 ist schon lange bekannt und auf HDMI 1.4b limitiert. Will ein Hersteller HDMI 2.0 anbieten, muss dieses aus dem DisplayPort erzeugt werden. Die CPUs umfassen Hardware-Korrekturen, welche die Meltdown-Varianten 3 (Rogue Data Cache Load) und 5 (L1 Terminal Fault) ausschalten. Dies ist nicht unwichtig, denn Firmware-Korrekturen für Meltdown Variante 3 kosten ziemlich viel Leistung. Gegen die Meltdown-Variante 3a (Rogue System Register Read) werden weiterhin Firmware-Korrekturen benötigt, während gegen die Spectre-Variante 2 (Branch Target Injection) und die Meltdown-Variante 4 (Speculative Store Bypass) nur eine Kombination aus Firmware-Korrekturen und Betriebssystemanpassungen helfen.

Die Mobil-CPUs der 9. Core-Generation
Wie eingangs erwähnt, setzt Intel bei den neuen Mobil-CPUs auf Leistung und nicht auf einen geringen Stromverbrauch. Die "Thermal Design Power" (TDP) liegt bei happigen 45 Watt, welche die Notebook-Hersteller irgendwie aus ihren Computern herausführen müssen. Das weckt Erinnerungen an Zeiten, als mobile Computer heiß und laut waren und man sich nie allzu weit von einer Steckdose entfernen durfte. Und es sorgt für Kopfschütteln, dass Intel mit dem Core i9-9900T einen 8-Kerner für Desktops liefern kann, der 10 Watt sparsamer arbeitet als die neuen Notebook-CPUs. Fairer Weise muss erwähnt werden, dass die Laptop-Hersteller zumindest die H-Varianten auf 35 Watt drosseln können. Der Speicher-Controller mit seinen beiden Kanälen unterstützt bis zu 128 GiB DDR4-2666, darf aber auch mit LPDDR3-2133 kombiniert werden.

  • neu - Intel Core i9-9980HK (8 Kerne/16 Threads @ 2,4-5,0 GHz; 16 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,25 GHz; 45 W): keine Preisangabe
  • neu - Intel Core i9-9880H (8 Kerne/16 Threads @ 2,3-4,8 GHz; 16 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,20 GHz; 45 W): keine Preisangabe
  • neu - Intel Core i7-9850H (6 Kerne/12 Threads @ 2,6-4,6 GHz; 12 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,15 GHz; 45 W): keine Preisangabe
  • neu - Intel Core i7-9750H (6 Kerne/12 Threads @ 2,6-4,5 GHz; 12 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,15 GHz; 45 W): keine Preisangabe
  • neu - Intel Core i5-9400H (4 Kerne/8 Threads @ 2,5-4,3 GHz; 8 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,10 GHz; 45 W): keine Preisangabe
  • neu - Intel Core i5-9300H (4 Kerne/8 Threads @ 2,4-4,1 GHz; 8 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,05 GHz; 45 W): keine Preisangabe

Das erweiterte Line-up für Desktop-PCs
Die Desktop-CPUs der 9. Core-Generation besitzen zwei Speicherkanäle und sind offiziell für bis zu 128 GiB DDR4-2666 (i9, i7 und i5) bzw. 64 GiB DDR4-2400 (i3, Pentium, Celeron) freigegeben. Alle Modelle verfügen über 16 PCI-Express-Lanes der 3. Generation, die sich auf bis zu drei Grafikkarten (1 x 16 oder 2 x 8 oder 1 x 8 plus 2 x 4) aufteilen lassen. Die Prozessoren benötigen Hauptplatinen mit dem Sockel 1151 sowie einen Chipsatz ab der 300er-Serie (Z390, Z370, B360, Q360, H360, H310).

  • Intel Core i9-9900KF (8 Kerne/16 Threads @ 3,6-5,0 GHz; 16 MiB Cache; keine iGPU; 95 W): 488 US-Dollar
  • Intel Core i9-9900K (8 Kerne/16 Threads @ 3,6-5,0 GHz; 16 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,20 GHz; 95 W): 488 US-Dollar
  • neu - Intel Core i9-9900 (8 Kerne/16 Threads @ 3,1-5,0 GHz; 16 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,20 GHz; 65 W): 439 US-Dollar
  • neu - Intel Core i9-9900T (8 Kerne/16 Threads @ 2,1-4,4 GHz; 16 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,20 GHz; 35 W): 439 US-Dollar
  • Intel Core i7-9700KF (8 Kerne/8 Threads @ 3,6-4,9 GHz; 12 MiB Cache; keine iGPU; 95 W): 374 US-Dollar
  • Intel Core i7-9700K (8 Kerne/8 Threads @ 3,6-4,9 GHz; 12 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,20 GHz; 95 W): 374 US-Dollar
  • neu - Intel Core i7-9700F (8 Kerne/8 Threads @ 3,0-4,7 GHz; 12 MiB Cache; keine iGPU; 65 W): 323 US-Dollar
  • neu - Intel Core i7-9700 (8 Kerne/8 Threads @ 3,0-4,7 GHz; 12 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,20 GHz; 65 W): 323 US-Dollar
  • neu - Intel Core i7-9700T (8 Kerne/8 Threads @ 2,0-4,3 GHz; 12 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,20 GHz; 35 W): 323 US-Dollar
  • Intel Core i5-9600KF (6 Kerne/6 Threads @ 3,7-4,6 GHz; 9 MiB Cache; keine iGPU; 95 W): 262 US-Dollar
  • Intel Core i5-9600K (6 Kerne/6 Threads @ 3,7-4,6 GHz; 9 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,15 GHz; 95 W): 262 US-Dollar
  • neu - Intel Core i5-9600 (6 Kerne/6 Threads @ 3,1-4,6 GHz; 9 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,15 GHz; 65 W): 213 US-Dollar
  • neu - Intel Core i5-9600T (6 Kerne/6 Threads @ 2,3-3,9 GHz; 9 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,15 GHz; 35 W): 213 US-Dollar
  • neu - Intel Core i5-9500F (6 Kerne/6 Threads @ 3,0-4,4 GHz; 9 MiB Cache; keine iGPU; 65 W): 192 US-Dollar
  • neu - Intel Core i5-9500 (6 Kerne/6 Threads @ 3,0-4,4 GHz; 9 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,10 GHz; 65 W): 192 US-Dollar
  • neu - Intel Core i5-9500T (6 Kerne/6 Threads @ 2,2-3,7 GHz; 9 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,10 GHz; 35 W): 192 US-Dollar
  • Intel Core i5-9400F (6 Kerne/6 Threads @ 2,9-4,1 GHz; keine iGPU; 65 W): 182 US-Dollar
  • Intel Core i5-9400 (6 Kerne/6 Threads @ 2,9-4,1 GHz; UHD Graphics 630 @ 1,05 GHz; 65 W): 182 US-Dollar
  • neu - Intel Core i5-9400T (6 Kerne/6 Threads @ 1,8-3,4 GHz; UHD Graphics 630 @ 1,05 GHz; 35 W): 182 US-Dollar
  • Intel Core i3-9350KF (4 Kerne/4 Threads @ 4,0-4,6 GHz; 8 MiB Cache; keine iGPU; 91 W): 173 US-Dollar
  • neu - Intel Core i3-9350K (4 Kerne/4 Threads @ 4,0-4,6 GHz; 8 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,15 GHz; 91 W): 173 US-Dollar
  • neu - Intel Core i3-9320 (4 Kerne/4 Threads @ 3,7-4,4 GHz; 8 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,15 GHz; 62 W): 154 US-Dollar
  • neu - Intel Core i3-9300 (4 Kerne/4 Threads @ 3,7-4,3 GHz; 8 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,15 GHz; 62 W): 143 US-Dollar
  • neu - Intel Core i3-9300T (4 Kerne/4 Threads @ 3,2-3,8 GHz; 8 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,10 GHz; 35 W): 143 US-Dollar
  • neu - Intel Core i3-9100F (4 Kerne/4 Threads @ 3,6-4,2 GHz; 6 MiB Cache; keine iGPU; 65 W): 122 US-Dollar
  • neu - Intel Core i3-9100 (4 Kerne/4 Threads @ 3,6-4,2 GHz; 6 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,10 GHz; 65 W): 122 US-Dollar
  • neu - Intel Core i3-9100T (4 Kerne/4 Threads @ 3,1-3,7 GHz; 6 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,10 GHz; 35 W): 122 US-Dollar
  • neu - Intel Pentium Gold G5620 (2 Kerne/4 Threads @ 4,0 GHz; 4 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,10 GHz; 54 W): 86 US-Dollar
  • neu - Intel Pentium Gold G5600T (2 Kerne/4 Threads @ 3,3 GHz; 4 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,05 GHz; 35 W): 75 US-Dollar
  • neu - Intel Pentium Gold G5420 (2 Kerne/4 Threads @ 3,8 GHz; 4 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,05 GHz; 54/58 W): 64 US-Dollar
  • neu - Intel Pentium Gold G5420T (2 Kerne/4 Threads @ 3,2 GHz; 4 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,05 GHz; 35 W): 64 US-Dollar
  • neu - Intel Celeron G4950 (2 Kerne/2 Threads @ 3,3 GHz; 2 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,05 GHz; 54 W): 52 US-Dollar
  • neu - Intel Celeron G4930 (2 Kerne/2 Threads @ 3,2 GHz; 2 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,05 GHz; 54 W): 42 US-Dollar
  • neu - Intel Celeron G4930T (2 Kerne/2 Threads @ 3,0 GHz; 2 MiB Cache; UHD Graphics 630 @ 1,00 GHz; 35 W): 42 US-Dollar

 
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ShadowHammer: Neben ASUS auch Spiele-Entwickler mit Malware infiziert

reported by doelf, Mittwoch der 24.04.2019, 17:20:07

Die Sicherheitsforscher von Kaspersky Lab haben ein Update zu den ShadowHammer-Angriffen der vergangenen Monate veröffentlicht: Offenbar wurde nicht nur das Tool ASUS Live Update des Computerherstellers ASUS gegen eine infizierte Version ausgetauscht, sondern auch die offiziellen Downloads von Computerspielen wie "Infestation: Survivor Stories" und "Point Blank".

Sechs weitere Opfer aus Thailand und Südkorea
Wie Kaspersky Lab berichtet, fanden sich sehr ähnliche Algorithmen in den Spielen von drei asiatischen Entwicklern. Betroffen waren demnach die Firmen "Electronics Extreme" und "Innovative Extremist" aus Thailand sowie Zepetto aus Südkorea. Von "Electronics Extreme" stammt der Survival-Horror "Infestation: Survivor Stories" (vormals "The War Z") und von Zepetto der Taktik-Shooter "Point Blank", der zuweilen auch unter dem Namen "Piercing Blow" bekannt war. Auch "Innovative Extremist" sei im Bereich der Spieleentwicklung tätig gewesen, lassen die Sicherheitsforscher wissen, primär habe das Unternehmen aber Web- und IT-Infrastrukturdienste angeboten. Dazu gäbe es drei weitere Opfer aus Südkorea: Einen weiteren Spieleentwickler, eine Mischkonzern-Holding und ein Pharmaunternehmen. Über diese Opfer will Kaspersky Lab aber noch keine Details bekannt geben.

Signierte Schad-Software aus vertrauenswürdiger Quelle
Wie schon bei ASUS handelt es sich auch hier um einen Supply-Chain-Angriff: Den Angreifern ist es gelungen, den Quellcode oder die Entwicklungswerkzeuge der Software-Firmen zu manipulieren. Als diese dann Installationsversionen ihrer Spiele und Programme erstellten und signierten, war der Schadcode bereits an Bord. Für Kunden ist das ein gewaltiges Problem, schließlich laden sie die infizierte Software direkt beim Hersteller und damit von einer vertrauenswürdigen Quelle herunter. Auch die Sicherheitsmechanismen des Betriebssystems werden ausgehebelt, da die Programme ein gültiges Zertifikat besitzen und der Entwickler bekannt ist. Kaspersky Lab hält es daher für unabdingbar, dass die bereits signierte Software vor der Freigabe auf mögliche Malware-Injektionen untersucht wird.

Wie der Schadcode in die Software kam
Die Malware-Injektionen erfolgte über eine manipulierte Version des Programms link.exe, welches zu Microsofts Visual Studio gehört. Dieses Programm lädt eine bösartige Bibliothek (.DLL) nach, welche sich in die Operation "Datei öffnen" einhängt. Sobald eine häufig genutzte Laufzeitbibliothek von C++ geladen werden soll, wird dieser Zugriff auf eine bösartige .LIB-Datei umgeleitet. Statt der Original-Bibliothek ist nun der Schadcode mit dem erstellten Programm verknüpft. Nun stellt sich die Frage, wie die Angreifer die veränderte link.exe einschleusen konnten. Hatten sie einen Rechner der Entwickler gehackt oder hatten diese möglicherweise Raubkopien statt legaler Lizenzen genutzt? Letzteres wäre nicht nur illegal, sondern auch grob fahrlässig. Kaspersky Lab erklärt, man habe diese Frage noch nicht abschließend klären können.

Wie der Schadcode funktioniert
Der Schadcode, welcher sich in den Computerspielen findet, prüft zunächst, ob er über administrative Rechte verfügt und ob sich ein bestimmter Schlüssel in der Registrierungsdatei befindet. Falls dieser Schlüssel existiert und sein Wert nicht gleich Null ist, startet ein neuer Prozess. Dieser sucht nach unerwünschten Prozessen (wireshark.exe, perfmon.exe, procmon64.exe, procmon.exe, procexp.exe, procexp64.exe, netmon.exe) und gleicht die gewählte Sprache der Installation ab. Läuft ein Prozess, der den Angriff auffliegen lassen könnte, kommt es zum Abbruch. Gleiches geschieht, wenn Russisch oder Chinesisch als Systemsprache gesetzt sind. Gibt es keinen Grund für einen Abbruch, werden Daten über das System gesammelt und per HTTP an einen Kontrollserver übermittelt. Über diesen kann auch zusätzlicher Schadcode nachgeladen und installiert werden.

 
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Au-Ja.de: Noch bis zum 15. Juli 2019 ohne Google-Werbung

reported by doelf, Mittwoch der 24.04.2019, 16:04:41

Liebe Leser, wir arbeiten hart daran, Googles Umsatz und Daten-Sammelwut auszubremsen. Dank Eurer Unterstützung konnten wir die Google-Werbung auf Au-Ja.de und in unserem Forum am 17. Mai 2018 abschalten. Die Finanzierung ist bis zum 15. Juli 2019 gesichert, doch um auch im restlichen Jahr 2019 auf Google-Werbung verzichten zu können, benötigen wir Eure Hilfe.

Die Gründe für die weitere Abschaltung liegen auf der Hand: Wir haben nur bedingt Einfluss darauf, welche Werbung Google über sein Werbenetzwerk AdSense ausliefert. Sensible Themen, interaktive Videos, personalisierte Anzeigen und die Verwendung von Zielgruppenangaben für Drittanbieteranzeigen hatten wir in der Vergangenheit bereits deaktiviert. Dennoch besteht bei Werbung, welche von Dritten zugeliefert wird, immer das Risiko einer missbräuchlichen Nutzung. Nicht gefährlich, aber ärgerlich: Zuweilen blockiert Google zwar einen Anzeigenplatz, liefert dann aber doch keine Werbung aus, so dass leere Flächen unsere Inhalte zerreißen. Wird indes Werbung ausgeliefert, verursacht diese beim Zugriff auf Au-Ja.de einen Großteil des Datenvolumens und bremst die Seite aus. Ich denke, die vergangenen Monate haben uns allen sehr deutlich gezeigt, wie schnell Au-Ja.de ohne Google-Werbung geladen wird - auch bei langsamer Internetanbindung. Von Googles PageSpeed Insights erhält Au-Ja.de inzwischen eine Wertung von 100 - mehr geht nicht!

Ein letzter aber keinesfalls unbedeutender Grund: Google sammelt über seine Werbeanzeigen Daten. Wer nun meint, solche Tracking-Daten würden sowieso über Dienste wie Google Analytics anfallen, irrt, denn dieser Dienst kommt auf Au-Ja.de schon lange nicht mehr zum Einsatz. Selbst die Suche auf Au-Ja.de haben wir mittlerweile Googles Händen entrissen. Mit unseren übrigen Partnern wie MSI, Amazon und ebay haben wir inzwischen Werbeformen gefunden, die als reine Links funktionieren. Selbst die Banner-Grafiken liegen lokal auf dem Server von Au-Ja.de, damit sie schnell laden und kein unkontrollierter Datenabfluss geschieht. Abgesehen von Googles Werbeanzeigen sind YouTube-Videos die einzigen Inhalte, welche auf Au-Ja.de extern nachgeladen werden - und auch bei diesen verwenden wir den erweiterten Datenschutz.

Pro: Mehr Sicherheit, weniger Datenverkehr, viel kürzere Ladezeiten, kein Tracking.

Kontra: Weniger Einnahmen.

Der Plan
Lange Zeit hatte uns das liebe Geld davon abgehalten, auf die Google-Werbung zu verzichten. Doch dann fassten wir einen Plan: Je 2,50 Euro, welche wir einsammeln, werden wir Googles Werbung für einen Tag deaktivieren - auch im Forum. Wir hatten diesen Wert, von dem noch die PayPal-Gebühren und die Umsatzsteuer abgehen, bewusst niedrig angesetzt, damit möglichst viele Tage zusammenkommen. Zudem hatten wir versprochen, die Zahl der werbefreien Tage zu verdoppeln. Ihr liebe Leser, habt bisher 198 werbefreie Tage finanziert, die wir auf 396 werbefreie Tage verdoppelt haben. Das reicht noch bis zum 9. Juni 2019, doch wir würden dieses Konzept gerne auch im Jahr 2019 fortsetzen und dazu brauchen wir Eure Unterstützung.

Die Sammlung läuft erst einmal bis zu 31. Mai 2019 und wir werden die Zahl der werbefreien Tage wie gewohnt verdoppeln. Und wir werden, wie bisher, regelmäßige Updates zur Aktion im Forum posten. Dort findet sich auch die Liste unserer Unterstützer, welche wir aus Datenschutzgründen nur in Form ihrer Initialen aufführen. Anhand des Betrags und des Datums können unsere Unterstützer transparent nachvollziehen, dass ihre Zahlung eingegangen ist und berücksichtigt wurde. Also dann, liebe Leser, wir zählen auf Euch!

 
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NVIDIA: Neuer Treiber unterstützt GeForce GTX 1650 und begräbt 3D Vision

reported by doelf, Mittwoch der 24.04.2019, 15:44:53

NVIDIA hat seinen Grafiktreiber GeForce Game Ready auf die WHQL-zertifizierte Version 430.39 aktualisiert, welche das neue Einstiegsmodell GeForce GTX 1650 unterstützt. Auch für die Notebook-GPUs GeForce GTX 1660 Ti und GTX 1650 ist dieser Treiber geeignet. Auf der Software-Seite gibt es Verbesserungen für die Spiele "Anthem", "Mortal Kombat 11" und "Strange Brigade" sowie eine Freigabe für das kommende Windows 10 Mai 2019 Update.

Variable Rate Shading für DirectX 12
Mit dem Windows 10 Mai 2019 Update wird DirectX 12 eine neue Funktion namens "Variable Rate Shading" (VRS) erhalten. Statt eine feste Genauigkeit auf die gesamte Szene anzuwenden, kann dabei variabel gearbeitet werden. Während Gegenstände im Fokus der Aufmerksamkeit mit hoher Qualität berechnet werden, kann man in den Randbereichen etwas ungenauer arbeiten. Auch Objekte, die aufgrund schneller Bewegungen sowieso unscharf erscheinen, müssen nicht mit höchster Präzision erstellt werden. NVIDIA hatte VRS zusammen mit seinen Turing-GPUs eingeführt, dabei aber noch auf eine eigene Lösung gesetzt, die bisher kaum Anwendung gefunden hat. Nun hat Microsoft das Verfahren standardisiert, was seine Adaptierung voran bringen könnte.

Bildschirme und Treiber-Komponenten
Sieben weitere Bildschirme haben eine Freigabe als G-SYNC-kompatibel erhalten und in den Display-Einstellungen lassen sich nun zwei Monitore im Hochformat mit einem dritten im Querformat zusammenführen. Auf Seiten der Treiber-Komponenten zeigen sich nView 149.77, die PhysX-System-Software 9.19.0218 und CUDA 10.1 unverändert, während der HD-Audio-Treiber auf die Version 1.3.38.16 und GeForce Experience auf die Version 3.18.0.102 aktualisiert wurden.

Gestrichene Funktionen
Mit dem Schritt auf die Version 430 streicht NVIDIA die Unterstützung für "3D Vision". Unter diesem Namen hatte NVIDIA im Jahr 2009 eine drahtlose Shutter-Brille vorgestellt, welche eine stereoskopische 3D-Darstellung im Zusammenspiel mit Monitoren, die eine Bildwiederholrate von 100 Hertz erreichen, ermöglicht. Ebenfalls entfernt wurde die Unterstützung für die Notebook-GPUs der Kepler-Generation. Diese hatte NVIDIA in den Jahren 2013 und 2014 im Rahmen der Baureihen GeForce 700M und 800M auf den Markt gebracht.

Behobene Fehler
NVIDIA hat den HDR-Modus von MadVR für die Videowiedergabe über den MPC-Player repariert. Die Kombination aus Pascal-GPU, G-SYNC und Surround-Auflösung soll ebenfalls wieder funktionieren und auch das flackernde Desktop im Zusammenspiel mit einigen Mehr-Bildschirm-Konfigurationen will NVIDIA behoben haben. Zudem wurden Speicherlecks, die beim Starten von Spielen auftraten, gestopft.

Bekannte Probleme
Es gibt nach wie vor eine Unstimmigkeit zwischen Adaptive Sync und der vertikalen Synchronisation: Wird ein Neustart des Systems durchgeführt, greift V-SYNC nur noch bei der nativen Bildwiederholrate des Anzeigegeräts. Weitere Probleme sind NVIDIA zur Zeit nicht bekannt.

Hard- und Software-Kompatibilität
Seit April 2018 entwickelt NVIDIA keine 32-Bit-Treiber mehr, unterstützt werden daher nur noch die 64-Bit-Varianten von Windows 7, 8, 8.1 und 10. Auch die Unterstützung für die Fermi-Generation wurde eingestellt - oder zumindest weitgehend, denn während die Baureihen GeForce 800, 500 und 400 komplett verschwunden sind, werden einige Fermi-Modelle weiterhin bedient. Zu nennen wären die Modelle GeForce GT 630 (= GeForce GT 430 oder GT 440), GeForce GT 640 (= GeForce GT 545) und GeForce GT 730 (= GeForce GT 430).

Download: NVIDIA GeForce Game Ready Driver 430.39 WHQL

 
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GeForce GTX 1650: Turing für den kleineren Geldbeutel

reported by doelf, Mittwoch der 24.04.2019, 13:50:11

NVIDIAs neues Einstiegsmodell in die aktuelle Turing-Generation heißt jetzt GeForce GTX 1650 und kommt zu Preisen ab 149 US-Dollar in die Läden. In Europa werden derzeit 180 bis 225 Euro aufgerufen, was die Karten ziemlich unattraktiv macht: Ab 235 Euro bekommt man eine GeForce GTX 1660 und AMDs Radeon RX 570 findet man schon unter 120 Euro.

MSI Geforce GTX1650 Aero ITX 4G OC

Wenig Speicher, schmales Interface
Wie erste Tests zeigen, ist die GeForce GTX 1650 entgegen erster Gerüchte kein Herausforderer für AMDs Radeon RX 580 (im Handel ab 165 Euro zu haben), sondern muss sich sogar hinter der Radeon RX 570 einordnen - es scheint, als hätte NVIDIA noch Platz für eine GeForce GTX 1650 Ti gelassen. Doch AMDs GPU punktet nicht nur mit 60 Euro Preisvorteil und mehr Grafikleistung, sondern ist auch mit 8 GiB GDDR5-Grafikspeicher zu haben. Den bekommt man bei NVIDIA weder für Geld noch gute Worte, denn die GeForce GTX 1650 ist immer mit 4 GiB GDDR5-Speicher ausgestattet. Ein weiterer Trumpf der Radeon RX 570 ist die 256 Bit breite Speicheranbindung, über die bei einem Speichertakt von 1,5 GHz 192 GB/s fließen. NVIDIA prügelt die Speicherchips der GeForce GTX 1650 zwar auf 2,0 GHz, doch aufgrund der nur 128 Bit schmalen Schnittstelle kommen hier maximal 128 GB/s durch.

MSI Geforce GTX1650 Ventus XS 4G OC

Auch die GPU wurde deutlich beschnitten
Dass die Leistung der GeForce GTX 1650 recht mäßig ausfällt, liegt aber nicht nur am Speicher: NVIDIA hat die GPU auf 896 CUDA-Kerne gestutzt, die mit 1.485 bis 1.665 MHz takten. Zum Vergleich: Eine GeForce GTX 1660 hat 1.408 Recheneinheiten, also 57,14 Prozent mehr, und lässt diese mit 1.530 bis 1.785 MHz zudem schneller laufen. Mit 640 (2 GiB-Version) bzw. 768 CUDA-Kernen (3 GiB-Variante) ist der direkte Vorgänger GeForce GTX 1050 allerdings noch schwächer aufgestellt, dazu kommen geringere Taktraten von 1.354 bis 1.455 MHz (2 GiB-Version) bzw. 1.392 bis 1.518 MHz (3 GiB-Variante). NVIDIAs Referenzmodell der GeForce GTX 1650 ist mit einer Länge von nur 129,5 mm sehr kompakt und mit einer Leistungsaufnahme von 75 Watt auch sehr genügsam. Die Kehrseite der Medaille ist der fehlende Stromanschluss, der die Übertaktbarkeit dieser Grafikkarten einschränkt.

ASUS ROG STRIX GTX1650 O4G GAMING

Fazit
NVIDIAs GeForce GTX 1650 ist eine kompakte und sparsame Grafikkarte, die nicht nur ihre direkten Vorgänger, sondern auch die GeForce GTX 1050 Ti überflügelt. Der Abstand zur GeForce GTX 1660 ist allerdings gewaltig und spiegelt sich nicht in den derzeit aufgerufenen Preisen wider. Doch selbst für 150 Euro hätte die schwächste Turing-Karte einen schweren Stand, da NVIDIA nicht über den Tellerrand geblickt hat. Dort findet sich nämlich AMDs Radeon RX 570, deren 4-GiB-Variante man schon für weniger als 120 Euro kaufen kann. Zugegeben: Mit 150 Watt verbraucht AMDs Karte doppelt so viel Strom, doch sie ist auch klar schneller und letztendlich das bessere Angebot.

 
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April-Updates legen Windows 7 lahm

reported by doelf, Dienstag der 23.04.2019, 16:10:44

Nicht nur die Nutzer von Windows 10 müssen allmonatlich bangen, sondern auch all jene, die derzeit das letzte Support-Jahr von Windows 7 und Server 2008 R2 auskosten. Die April-Updates für Windows 7 (KB4493472) haben es jedenfalls wieder einmal in sich und legen in Zusammenarbeit mit Virenschutzprodukten führender Hersteller die frisch aktualisierten PCs lahm.

Bereits am Karfreitag hatte Microsoft massive Probleme mit Virenschutzprodukten der Firmen ArcaBit, Avast, Avira und Sophos bestätigt: Nach der Installation der Update-Sammlung KB4493472 ist ein Neustart erforderlich, der das System extrem langsam macht. Oft reagiert der Rechner gar nicht mehr, so dass man sich nicht einmal anmelden kann. Gestern ergänzten die Redmonder dann, dass auch die Sicherheitslösungen von McAfee betroffen sind. Der Eintrag findet sich bisher nur in den englischsprachigen Hinweisen, während die deutsche Übersetzung noch den Stand vom 19. April 2019 aufweist.

Microsoft blockiert inzwischen die Installation von KB4493472 auf Systemen, auf denen eine betroffene Version der Virenschutzprogramme läuft. Von ArcaBit und Avast gibt es bereits Notfall-Updates, während McAfee und Sophos ihren Kunden Lösungsvorschläge unterbreiten. Bei Avira konnten wir noch nichts zu diesem Problem finden, laut Microsoft sucht man zusammen nach einer Lösung.

Die April-Updates für Windows 7 (KB4493472) umfassen etliche Sicherheitskorrekturen, beispielsweise für die Bibliothek WININET.DLL, die auch vom Internet Explorer 11 genutzt wird, die Grafikkomponente, den XML-Parser MSXML, die Datenbank-Engine JET und den Windows-Kernel. Zudem wurden erstmals Schutzmechanismen gegen Spectre Variante 2 (CVE-2017-5715) und Meltdown (CVE-2017-5754) für CPUs des taiwanischen Herstellers VIA integriert.

 
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Windows 10 bekommt wohl doch keine Sets

reported by doelf, Dienstag der 23.04.2019, 11:41:15

Man hatte ihre Einführung bereits bei der Version 1803 von Windows 10 erwartet, doch auch in der Version 1809 blieben sie abstinent: Die Sets für Windows 10. Seither fehlt das innovative Bedienkonzept auch in den Insider-Builds des Betriebssystems und dabei wird es auch bleiben.

Microsoft hatte sein Set-Konzept im November 2017 vorgestellt und wollte dabei unterschiedliche Programme in ein gemeinsames Fenster packen. Der Wechsel geschieht dann wie beim Webbrowser über Tabs und ähnelt somit der Arbeit in reinen Web-Anwendungen. Auch für die Windows-Konsole war eine Tab-Ansicht geplant, doch diese wird es nicht in das kommende Windows 10 Version 1903 schaffen. Dies bestätigte der leitende Entwickler Rich Turner mit den Worten:

"The Shell-provided tab experience is no more, but adding tabs is high on our to do list."

Mit seiner Aussage, eine über die Benutzeroberfläche von Windows bereitgestellte Tab-Unterstützung existiere nicht mehr, aber für die Konsole stehe die Integration von Tabs noch immer weit oben auf der Aufgabenliste, hatte sich Turner wohl etwas weit aus dem Fenster gelehnt. Wenig später ruderte er zurück: Er habe sich nur auf seinen Aufgabenbereich, die Konsole, bezogen. Für das Thema Sets sei derweil das Shell-Team zuständig.

"That's for the Windows Shell team to deliver, not the Windows Console team. My comment was made in the context of a discussion re. Windows Console."

Letztendlich war Turners erste Ansage aber überdeutlich und warum sollte sein Team an einer Speziallösung für eine Tab-Ansicht arbeiten, wenn weiterhin eine solche Funktion für das ganze Betriebssystem geplant ist? Viel wahrscheinlicher ist, dass Microsoft die Set-Entwicklung eingestellt und sich Turner verplappert hat.

Quelle: twitter.com
 
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CIA: Huawei wird vom chinesischen Staat finanziert

reported by doelf, Dienstag der 23.04.2019, 11:03:27

Die "Central Intelligence Agency" (CIA), also der Auslandsgeheimdienst der Vereinigten Staaten von Amerika, wird nicht müde, vor dem chinesischen Telekommunikationsausrüster Huawei zu warnen. Wie die britische Tageszeitung Times berichtet, hat Huawei Geld vom chinesischen Staat erhalten.

In einer Mitteilung an die Geheimdienste des Vereinigten Königreichs, Kanadas, Australiens und Neuseelands - also das "Five Eyes"-Bündnis - lässt die CIA wissen, dass die Zahlungen von der Volksbefreiungsarmee, der Sicherheitskommission der kommunistischen Partei und über einen dritten Arm der chinesischen Geheimdienste geflossen seien. Der US-Geheimdienst sieht hierdurch seinen Verdacht, dass die chinesische Regierung ausländische Netze über Hardware von Huawei infiltrieren will, bestätigt. Schon seit Monaten übt die US-Regierung Druck im In- und Ausland aus, um die Beteiligung von Huawei am Aufbau von 5G-Mobilfunknetzen zu verhindern. Konkrete Beweise hatten die Spione aber auch diesmal nicht auf den Tisch gelegt.

Tatsächlich steht außer Frage, dass große chinesische Unternehmen eng mit der chinesischen Regierung zusammenarbeiten müssen. Dies gilt insbesondere für Telekommunikationsausrüster, da diese eine Schlüsselrolle in den nationalen Überwachungsbestrebungen der kommunistischen Partei spielen. Dass ausländische Telekommunikationsnetze ein äußert attraktives Ziel für die chinesischen Geheimdienste darstellen, dürfte auch niemanden überraschen - schließlich fangen auch die US-Geheimdienste Telekommunikationsausrüstung ab, um diese Geräte mit Hintertüren für ihre eigenen Zwecke zu versehen. Nur ein Punkt ist wirklich erstaunlich: Dass die Geheimdienste des "Five Eyes"-Bündnisses bisher noch keinen Beweis dafür erbringen konnten, dass die Geräte von Huawei tatsächlich Hintertüren enthalten. Sind die Chinesen wirklich so gut?

 
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Benutzerfreundlichkeit ausbaubar: Samsungs Galaxy Fold kommt später

reported by doelf, Dienstag der 23.04.2019, 10:27:09

Im Februar hatte Samsung sein erstes Smartphone mit Klapp-Display, das Galaxy Fold, angekündigt. Ab Mai 2019 sollte das Telefon zu Preisen ab 1.999 Euro in den Handel kommen, doch daraus wird nun nichts. Tests hätten gezeigt, "dass das Gerät für eine bestmögliche Benutzerfreundlichkeit weiter verbessert werden muss".

Der südkoreanische Elektronikriese hatte in Vorbereitung auf den Verkaufsstart erste Testgeräte des Galaxy Fold an diverse Medien verschickt und dabei nicht nur Lob geerntet. Einige Tester hatten eine vermeintliche Schutzfolie vom Display gezogen, bei der es sich laut Samsung um eine zum Bildschirm gehörige Schutzschicht handelt, deren Entfernen zum Ausfall der Anzeige führen kann. Andere Tester hatten Probleme mit der speziellen Scharnierkonstruktion aus mehreren ineinandergreifenden Zahnrädern. Dazu kam mindestens ein Fall, "in dem Stoffe, die sich im Inneren des Geräts befanden, die Display Leistung beeinträchtigten". Samsung will die Probleme genauer untersuchen und in der kommenden Woche einen neuen Starttermin nennen.

Samsung Galaxy Fold

Dass es bei neuen Technologien zu diversen Kinderkrankheiten kommt, ist keinesfalls ungewöhnlich - selbst zehn Jahre Entwicklungszeit und sehr hohe Preise können so etwas nicht verhindern. In der Regel werden offizielle Testgeräte jedoch handselektiert und sollten zumindest nicht von Fertigungsschwankungen betroffen sein. Dass die Pressevertreter Probleme mit dem Scharnier und Fremdstoffen im Inneren des Smartphones hatten, kommt somit überraschend. Was die Schutzschicht in Form einer abziehbaren Folie betrifft, erkennen wir indes eine grundlegende Schwachstelle der Konstruktion: Selbst wenn Kinder, Freunde und Kollegen beim Erstkontakt nicht gleich daran herumknibbeln, dürften sich die Kanten der Folie im Rahmen der alltäglichen Nutzung schnell lösen. Optische Makel und technische Probleme scheinen an dieser Stelle vorprogrammiert zu sein, was angesichts des Preisniveaus keinesfalls akzeptabel ist.

 
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Tipp: Ubisoft verschenkt "Assassin's Creed Unity"

reported by doelf, Sonntag der 21.04.2019, 12:04:51

Nicht wegen Ostern, sondern anlässlich des Großbrandes in der Kathedrale "Notre-Dame" in Paris hat sich der französische Spiele-Entwickler und Verleger Ubisoft entschlossen, die PC-Version des Spiels "Assassin's Creed Unity" bis zum 25. April 2019 um 9:00 Uhr kostenlos anzubieten. "Assassin's Creed Unity" spielt in Paris zur Zeit der französischen Revolution und ermöglicht einen Blick auf das intakte Gotteshaus.

Zumindest bis die Revolutionäre die Kirche im Jahr 1793 stürmen, die Inneneinrichtung zerstören und alle Metallgegenstände einschmelzen. Im Anschluss wurde Notre-Dame entweiht und zu einem "Tempel der Vernunft" erklärt. Dies alles kann man in der Rolle des Arno Dorian erleben, der im Spiel vor dem Hintergrund der historischen Ereignisse den Drahtziehern der Revolution nachstellt. Ubisoft hat selbst 500.000 Euro für den Wiederaufbau von Notre-Dame gespendet und bittet jene Kunden, die "Assassin's Creed Unity" nun kostenlos herunterladen, ebenfalls über eine Spende nachzudenken.

Download: Assassin's Creed Unity (kostenlos bis zum 25. April 2019 um 9:00 Uhr, Ubisoft-Konto erforderlich)

 
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Wir wünschen frohe Ostertage!

reported by doelf, Sonntag der 21.04.2019, 11:44:33

Die Redaktion von Au-Ja.de wünscht ihren Lesern friedliche und besinnliche Ostertage. In Gedanken sind wir bei den Opfern der schrecklichen Anschlagsserie in Sri Lanka, welche nach aktuellen Meldungen 137 Menschenleben gekostet haben soll. Hunderte wurden verletzt.

Frohe Ostertage

Normalerweise blicken wir ein wenig ironisch auf das Fest mit dem Hasen, denn die Ahnungslosigkeit in Bezug auf einen der wichtigsten Feiertage der Christenheit ist zuweilen sehr komisch. Angesichts der Ereignisse im Inselstaat Sri Lanka ist uns heute aber nicht zum Scherzen zumute. Drei Kirchen in den Städten Colombo, Negombo und Batticaloa sind am Morgen des Ostersonntag Schauplatz tödlicher Explosionen geworden, drei weitere Ziele waren Luxushotels in der Landeshauptstadt Colombo. Die Hintergründe dieser Gewalt sind noch völlig unklar. Ob sich Deutsche unter den Opfern befinden, steht genauso wenig fest. Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland hat einen Krisenstab eingerichtet und ist für besorgte Angehörige telefonisch unter der Nummer 030-50000 zu erreichen.

Es liegt nicht in unserer Macht, solche Anschläge zu verhindern. Aber jeder Einzelne sollte sich fragen, wie viel Hass, Wut und Vorurteile eine Gesellschaft ertragen kann. In einer trumpschen Welt, wo sich jeder für den Größten und den Besten hält, dem mehr als anderen zusteht, werden zwangsläufig alle anderen als minderwertig klassifiziert und im Alltag dann auch so behandelt. Tatsächlich werten wir uns auf solchen Egotrips zum unvergesellschaftbaren Arschloch ab, beispielsweise wenn wir die Rettungsgasse blockieren, Feuerwehrleute, Sanitäter und Politessen beschimpfen oder über "Kopftuchmädchen" und "kriminelle Ausländer" lästern. Und es hilft auch nicht, immer nur auf "die anderen" zu verweisen, da wir uns letztendlich an unserem eigenen Verhalten messen und messen lassen müssen.

 
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buildmypinnedsite.com war ein Subdomain-Takeover-Angriff

reported by doelf, Mittwoch der 17.04.2019, 15:23:31

Am Montagabend tauchte im Startmenü einer unserer Windows-10-Installationen ein Totenkopf auf und verkündete "pwn poc", statt das Logo der dort verknüpften Webseite anzuzeigen. Schnell zeigte sich: Jemand hatte die vormals von Microsoft genutzte Subdomain notifications.buildmypinnedsite.com übernommen. Nun steht fest: Es handelt sich um einen Subdomain-Takeover-Angriff des auf Sicherheitsthemen spezialisierten Journalisten Hanno Böck.

Der Subdomain-Takeover-Angriff
Ein Subdomain-Takeover-Angriff ist ziemlich simpel: Im Zeitalter von Cloud-Diensten ist es üblich, dass Firmen Teile ihres Angebots auf die Server von externen Dienstleistern auslagern. Damit diese dann aber unter dem eigenen Domain-Namen erscheinen, wird ein CNAME-Nameservereintrag für eine neue Subdomain angelegt. Das ist solange unproblematisch, bis der Dienst eingestellt wird. Denn derjenige, der das Licht ausmacht, darf nicht vergessen, den CNAME-Nameservereintrag für die Subdomain wieder zu entfernen.

Ein ganz konkretes Beispiel
Eine Firma namens Microsoft kommt auf die Idee, bei ihrem Produkt "Windows 8" die altmodischen Icons durch Kacheln zu ersetzen. Und weil alles, was sich bewegt und blinkt, cool ist, ersinnt man Live-Kacheln, bei denen sich die Inhalte ändern. Auch den Betreibern von Webseiten will man ermöglichen, solche Live-Kacheln zu beliefern, und setzt hierzu die Domain buildmypinnedsite.com auf. Unter der Subdomain notifications.buildmypinnedsite.com wird dann noch eine Web-App bereitgestellt, die Seitenlogo und Newsfeed zu einer Live-Kachel verwurstet.

notifications.buildmypinnedsite.com gehackt

Die Domain buildmypinnedsite.com gibt es noch immer. Sie ist nach wie vor auf die Microsoft Corporation in Redmond registriert und die Betreiber von Webseiten können hier weiterhin Code für Live-Kacheln erzeugen, der auf die Web-App unter notifications.buildmypinnedsite.com verweist. Doch diese Web-App gibt es gar nicht mehr und die Subdomain notifications.buildmypinnedsite.com war verwaist. Da der CNAME-Nameservereintrag aber nie gelöscht wurde, konnte Hanno Böck sie auf ein neues Konto bei Microsofts Cloud-Dienst Azure registrieren und mit eigenen Inhalten füllen.

Code verweist auf gekaperte Subdomain

Microsoft reagiert nicht
Hanno Böck hatte - genau wie wir - Microsoft kontaktiert, bisher aber noch keine Antwort erhalten. Schlimmer noch: Microsoft hat nicht einmal buildmypinnedsite.com gesperrt oder notifications.buildmypinnedsite.com aus dem dort generierten Code gestrichen. Nach wie vor erzeugt Microsoft Code für Live-Kacheln, die auf eine Subdomain zugreifen, welche das Unternehmen gar nicht mehr kontrolliert. Das ist nicht nur fahrlässig, sondern völlig unverständlich und unverantwortlich!

Quelle: www.golem.de
 
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Netflix übertrifft seinen Ausblick

reported by doelf, Mittwoch der 17.04.2019, 14:11:35

Der Video-Streaming-Anbieter Netflix hatte für das erste Quartal 2019 einen Umsatz in Höhe von 4,494 Milliarden US-Dollar erwartet, geworden sind es 4,521 Milliarden US-Dollar. Und statt 253 Millionen US-Dollar Nettogewinn gibt es 344 Millionen US-Dollar. Hinsichtlich neuer Mitbewerber wie Apple und Disney gab sich Netflix allerdings recht naiv, was die Anleger verunsichert hat.

4,521 Milliarden US-Dollar Umsatz bedeuten eine Steigerung um 22,16 Prozent im Vergleich zu den ersten drei Monaten des Jahres 2018, das ist sehr ordentlich. Für das Folgequartal erwartet Netflix sogar ein Plus von neun Prozent auf 4,928 Milliarden US-Dollar. Der operative Gewinn liegt mit 459,084 Millionen US-Dollar gerade einmal um 2,8 Prozent über dem Vorjahreswert, soll zwischen April und Juni allerdings um 34,18 Prozent auf 616 Millionen US-Dollar steigen. Der Nettogewinn ist binnen Jahresfrist um 18,59 Prozent auf 344,052 Millionen US-Dollar geklettert, soll im zweiten Quartal 2019 aber wieder auf 249 Millionen US-Dollar absacken. Gleiches gilt für den Gewinn je Aktie, der um 18,75 Prozent auf 0,76 US-Dollar angewachsen ist und im nächsten Quartal vermutlich auf 0,55 US-Dollar sinken wird.

Wie immer ist die Zahl der zahlenden Abonnenten der Schlüssel zum Erfolg eines solchen Dienstes und hier kam Netflix Ende März auf 148,86 Millionen Kunden. Das sind 25,2 Prozent bzw. knapp 30 Millionen Kunden mehr als Ende März 2018, doch für Ende Juni 2019 erwartet Netflix nur noch einen Ausbau um 3,36 Prozent. Ein Problem ist der Heimatmarkt USA, wo das Unternehmen seine Kundenzahl lediglich um 9,33 Prozent auf 60,229 Millionen ausbauen konnte. Hier stehen mit Apple und Disney zudem zwei potente Herausforderer in den Startlöchern, die Netflix stark zusetzen könnten. Der Platzhirsch sieht dies anders - "We don't anticipate that these new entrants will materially affect our growth" ("Wir gehen nicht davon aus, dass diese Neueinsteiger unser Wachstum wesentlich beeinflussen werden") - und klingt dabei ziemlich naiv. Außerhalb der USA ist die zahlende Nutzerschaft auf 88,634 Millionen (+38,89%) angewachsen und in diesen Märkten werden die neuen Mitbewerber erst einige Monate später starten.

Das Wechselbad aus guten und negativen Aspekten hatte die Anleger zunächst verunsichert und die Aktie nachbörslich um 0,82 Prozent auf 356,50 US-Dollar abrutschen lassen. Inzwischen scheint aber der Optimismus die Oberhand erlangt zu haben, denn das Papier liegt an der Technologiebörse Nasdaq inzwischen mit mit 363,56 US-Dollar um 1,14 Prozent im Plus.

 
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IBM schrumpft wieder auf breiter Front

reported by doelf, Mittwoch der 17.04.2019, 13:06:14

IBMs Start ins Geschäftsjahr 2019 ist mäßig verlaufen, denn Umsatz und Gewinn liegen unter den Vorgaben des ersten Vierteljahres von 2018. Dass die Umsätze mit der Cloud und Cloud-Computing-Diensten ("as a Service") um jeweils zehn Prozent gestiegen sind, konnte hieran nichts ändern.

Big Blues Umsatz ist im Jahresvergleich um 4,67 Prozent auf 18,182 Milliarden US-Dollar zurückgegangen. Insbesondere der umsatzstärkste Geschäftsbereich "Global Technology Services" (6,875 Milliarden US-Dollar; -7,36%) und das Hardware-Geschäft "Systems" (1,328 Milliarden US-Dollar; -11,47%) haben das Ergebnis heruntergezogen. Bei der zweitgrößten Sparte "Cloud & Cognitive Software" (5,037 Milliarden US-Dollar; -1,54%) fällt der Einbruch wesentlich geringer aus, was den eingangs genannten strategischen Schwerpunkten zu verdanken ist, und "Global Business Services" (4,119 Milliarden US-Dollar; +0,10%) liegt sogar leicht im Plus.

Beim Gewinn vor Steuern dominierte der Bereich "Cloud & Cognitive Software" mit 1,767 Milliarden US-Dollar. Mit lediglich 315 Millionen bzw. 275 Millionen US-Dollar folgen die Geschäftsfelder "Global Business Services" und "Global Technology Services" weit abgeschlagen auf den Plätzen 2 und 3. Die Hardware-Sparte hat IBM dann am Ende mit einem Verlust in Höhe von 202 Millionen US-Dollar runtergerissen, denn insgesamt ist der Nettogewinn (GAAP) um 5,24 Prozent auf 1,591 Milliarden US-Dollar abgerutscht. Der Gewinn je Aktie ist nur um 1,66 Prozent auf 1,78 US-Dollar geschrumpft, da IBM die Zahl seiner ausgegebenen Anteilsscheine im Verlauf der letzten zwölf Monate um rund 3,4 Prozent reduziert hatte.

Der Ausblick für das gesamte Geschäftsjahr 2019 zeigt sich derweil unverändert: Wie schon im Januar erwartet IBM auch diesmal 12,45 US-Dollar Gewinn je Aktie (GAAP, verwässert) bzw. 13,90 US-Dollar operativ (non-GAAP). Dennoch zeigten sich die Anleger wenig begeistert: Nachbörslich rutsche IBMs Aktie an der Technologiebörse Nasdaq um 2,51 Prozent auf 141,50 US-Dollar ab und inzwischen ist das Papier nur noch 140,10 US-Dollar (-3,47%) wert.

Quelle: www.ibm.com
 
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Das Ende aller Klagen: Qualcomm und Apple einigen sich

reported by doelf, Mittwoch der 17.04.2019, 10:03:26

Qualcomm und Apple haben eine Einigung erzielt und werden weltweit alle anhängigen Klagen gegen den jeweils anderen zurückziehen. Zukünftig wird Apple seine Baseband-Prozessoren wieder bei Qualcomm kaufen. Nur wenig später teilte Intel mit, dass man sich aus dem Markt für 5G-Modems zurückziehen werde. Der alleinige Sieger dieses Streits heißt somit Qualcomm.

Der Streit und seine Ursachen
Apple hatte seinem Modem-Zulieferer Qualcomm im Januar 2017 vorgeworfen, zu hohe Preise für seine Chips zu verlangen und den Wettbewerb zu unterdrücken. Ab dem iPhone 4S (2011) bis zum iPhone 6S (2015) war Qualcomm Apples alleiniger Zulieferer für Baseband-Prozessoren, also Mobilfunkmodems. Auch beim iPhone 4 (2010) wurde bereits ein Qualcomm MDM6600 verbaut, es gab aber auch Varianten mit Infineons XMM6180. Beim iPhone 7 (2016) kehrte Apple zu einer mehrgleisigen Strategie zurück und verbaute neben Modems von Qualcomm primär Chips von Intel. 2018 wurde Qualcomm dann komplett ausgebootet, in den aktuellen iPhones XS, XS Max und XR stecken ausschließlich Baseband-Prozessoren von Intel.

Qualcomm reagierte mit etlichen Klagen wegen angeblicher Patentverletzungen und Apple schlug entsprechend zurück. In den vergangenen Monaten hatten einige Gerichte für Qualcomm, andere wiederum für Apple entschieden. So konnte Qualcomm beim Amtsgericht München ein Verkaufsverbot für Deutschland erwirken, während das Landgericht Mannheim eine andere Klage abgewiesen hatte. Ein Gericht im chinesischen Fuzhou hatte bereits zuvor ein Verkaufsverbot für China verhängt. Rechtskräftig ist keine dieser Entscheidungen, da die unterlegene Seite jeweils in Berufung gegangen war.

Der Sieger der Einigung heißt Qualcomm
Nach einer Klageflut vor Gerichten in allen möglichen Ländern überraschen Qualcomm und Apple nun mit ihrer Einigung: Apple leistet eine Zahlung in unbekannter Höhe an Qualcomm, lizenziert Qualcomms Technologien ab dem 1. April 2019 für einen Zeitraum von sechs Jahren mit einer Option auf Verlängerung für zwei weitere Jahre und lässt sich in den kommenden Jahren von Qualcomm beliefern. Im Gegenzug muss sich Apple nicht mehr mit Gerichtsprozessen und Verkaufsverboten herumschlagen. Qualcomm hat die Machtprobe mit Apple nicht nur klar gewonnen, sondern sich sozusagen en passant auch noch eines Mitbewerbers entledigt: Nur wenige Stunden nachdem der mit Abstand größte Modem-Kunde ins Qualcomm-Lager zurückgekehrt war, verkündete Intel seinen Rückzug aus dem Markt für 5G-Modems.

 
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AMD beschleunigt "World War Z" und unterstützt "Anno 1800"

reported by doelf, Dienstag der 16.04.2019, 16:21:51

AMD hat seinen Grafiktreiber Radeon Software Adrenalin 2019 Edition auf die optionale Version 19.4.2 aktualisiert. Diese bringt Unterstützung für "Anno 1800" sowie satte Leistungssteigerungen für "World War Z". Mit einer Radeon VII, Full-HD-Auflösung und Ultra-Details steigt die Leistung um bis zu 24 Prozent, während die Radeon RX Vega 64 um bis zu 19 Prozent zulegen kann.

Bekannte Probleme
Korrekturen gibt es diesmal nicht, dafür aber ein neues Problem: Das Gaming-Notebook ASUS TUF Gaming FX504 läuft nicht stabil, wenn es kabellos mit einem Bildschirm verbunden wird. Alle übrigen Fehler kennen wir bereits: Die Überlagerung mit den Leistungsdaten und die Instrumente im Radeon WattMan zeigen für die Radeon VII gelegentlich falsche Werte an. Sind mehrere Anzeigegeräte an eine Radeon VII angeschlossen, kann es auf dem Desktop sowie bei der Verwendung von Applikationen gelegentlich zu einem Bildschirmflackern kommen. Unabhängig von der Grafikkarte verursacht die Wiedergabe kopiergeschützter Videoinhalte ein wiederkehrendes Flackern, wenn die Leistungsdaten per Überlagerung angezeigt werden sollen. Auch die Netflix-App aus dem Windows Store flackert während des Abspielens von Videos auf Monitoren mit HDR-Unterstützung.

Download: AMD Radeon Software Adrenalin 2019 Edition 19.4.2 (optional)

 
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NVIDIA: Neuer Treiber bringt Raytracing für GTX-Modelle

reported by doelf, Dienstag der 16.04.2019, 16:09:09

NVIDIA hat seinen Grafiktreiber GeForce Game Ready auf die WHQL-zertifizierte Version 425.31 aktualisiert, welche insbesondere für das Spiel "Anno 1800" empfohlen wird. Das zugehörige 3D-Vision-Profil ist jedoch nicht empfehlenswert. Eine weitere Neuerung stellt die Ausweitung der Raytracing-Unterstützung (DXR) auf Grafikkarten der Baureihen GeForce GTX 1060 und höher sowie GeForce GTX 1660 und höher dar.

Behobene Fehler
Die Programme von Adobe zeigen auf SLI-Konfigurationen keine Grafikfehler mehr und Applikationen stürzen nicht mehr ab, wenn man das Plug-in Fabfilter verwendet. NVIDIA hat sporadische Abstürze bei "ARK Survival Evolved" (nur mit GeForce RTX 20xx) und "The Witcher 3" (Blue-Screen mit der Meldung "Bad Pool") repariert. Bei "Tom Clancy's Ghost Recon Wildlands" lässt sich das Inventar jetzt ohne Abflug öffnen. Die hohe Qualitätsstufe für die Texturfilter verursacht bei "The Evil Within 2" keine Grafikfehler mehr und auch um Grafikprobleme mit Notebooks der Baureihe ASUS ROG Strix GL702VS hat sich NVIDIA gekümmert. Weiterhin kann der Stereo-Betrieb für "Grand Theft Auto V" auf der Titan X aktiviert werden, ohne dass dem System der Speicher ausgeht.

Bekannte Probleme
G-SYNC lässt sich auf Grafiklösungen der Pascal-Generation nicht aktivieren, wenn eine Surround-Auflösung verwendet wird. Bei einigen Konfigurationen mit mehreren Bildschirmen flackert zuweilen der Desktop. Dies kann auch auf dem primären Monitor vorkommen, wenn auf der sekundären Anzeige ein Video abgespielt wird. Läuft "Shadow of the Tomb Raider", muss man auf den Fotomodus "Ansel" verzichten, da dieser das Spiel stark ausbremst und zuweilen auch abstürzen lässt. Zudem gibt es bei Adaptive Sync Probleme mit der vertikalen Synchronisation, die nach einem Neustart nur noch bei der nativen Bildwiederholrate des Anzeigegerätes greift.

Hard- und Software-Kompatibilität
Auf Seiten der Treiber-Komponenten wurden GeForce Experience (3.18.0.94) und nView (149.77) aktualisiert. Der Rest - HD-Audio-Treiber 1.3.38.13, PhysX-System-Software 9.19.0218 und CUDA 10.1 - zeigt sich unverändert. Seit April 2018 entwickelt NVIDIA keine 32-Bit-Treiber mehr, unterstützt werden daher nur noch die 64-Bit-Varianten von Windows 7, 8, 8.1 und 10. Auch die Unterstützung für die Fermi-Generation wurde eingestellt - oder zumindest weitgehend, denn während die Baureihen GeForce 800, 500 und 400 komplett verschwunden sind, werden einige Fermi-Modelle weiterhin bedient. Zu nennen wären die Modelle GeForce GT 630 (= GeForce GT 430 oder GT 440), GeForce GT 640 (= GeForce GT 545) und GeForce GT 730 (= GeForce GT 430).

Download: NVIDIA GeForce Game Ready Driver 425.31 WHQL

 
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Disney+ startet den Preiskrieg der Streaming-Dienste

reported by doelf, Dienstag der 16.04.2019, 15:00:56

Auf seinem Investorentreffen am vergangen Donnerstag hat Disney den Preiskrieg der Streaming-Dienste verkündet. Mit Produktionen von Disney, Pixar, Marvel, Star Wars und National Geographic sowie TV-Serien von Fox, darunter die Simpsons, soll Disney+ den Streaming-Markt erobern. Zum Kampfpreis von 6,99 US-Dollar im Monat.

Zum Vergleich: Netflix verlangt in den USA mindestens 8,99 US-Dollar pro Monat und bietet dann nur SD-Qualität sowie die Beschränkung auf ein Empfangsgerät. Für die HD-Auflösung muss man 10,99 US-Dollar berappen und 4K gibt es erst ab 12,99 US-Dollar. Amazon Prime Video verlangt ebenfalls 12,99 US-Dollar, bietet Qualitäten bis 4K und verzichtet auf eine Preisstaffelung.

Auch bei Disney scheint keine Preisstaffelung geplant zu sein. Der Dienst soll Mobilgeräte, Spielkonsolen, Streaming-Media-Player und Smart-TVs mit der jeweils besten Auflösung versorgen. Als Maximum sind vorerst 4K mit Hochkontrast (HDR) geplant. Der Startschuss wird am 12. November 2019 in den USA fallen und binnen zwei Jahren soll Disney+ auf den Rest der Welt ausgeweitet werden.

Neue Produktionen der Marken Disney, Pixar, Marvel und Star Wars werden dann exklusiv auf Disney+ zu sehen sein und auch die Lizenzen für ältere Inhalte will Disney für seine Mitbewerber nicht mehr verlängern. Das Zauberwort heißt - genau wie bei Amazon, Netflix und zukünftig bei Apple - Exklusivität. Garniert wird das Angebot mit allen 30 Staffeln der Simpsons und anderen Fox-Serien.

Keine Frage: Disney hat starke Marken, die als Zugpferde mit Sicherheit funktionieren werden. Zudem ist der Preis so niedrig angesetzt, dass viele Interessenten Disney+ als zweites Streaming-Abonnement ausprobieren werden. Dies gibt dem Maus-Konzern die Möglichkeit, erst einmal einen Fuß in die Tür zu bekommen. Bleibt die Frage wer am Ende fliegt, wenn die Preise steigen.

 
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Microsoft Fails: Es klemmt in Redmond

reported by doelf, Dienstag der 16.04.2019, 12:42:12

Allmonatlich Probleme mit neuen Windows-Updates, nicht autorisierte Zugriffe auf Outlook.com, eine unverschlüsselte Passwortübertragung bei Office 365, Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung und eine gehackte Web-App, die auf Windows-Systemen Live-Kacheln mit einem Totenkopf verziert. Derzeit klemmt es mächtig in Redmond!

Microsoft beherrscht den PC-Markt
Der Dilettantismus von Facebook und das gottgleiche Geschäftsgebaren von Google haben uns beinahe vergessen lassen, dass Microsoft den PC-Markt auch im Jahr 2019 beherrscht: Im März 2019 lief Windows laut NetMarketShare auf 87,49 Prozent aller PCs. macOS (9,92%) und Linux (2,10%) folgen weit abgeschlagen auf den Plätzen zwei und drei. Auch um Microsoft Office kommt kaum ein Unternehmen herum, da Kunden, Partner und Behörden ebenfalls auf die Bürosoftware von Microsoft setzen und mit LibreOffice erzeugte Dokumente nur allzu oft nicht öffnen können bzw. dies auch gar nicht wollen.

Besseres Image dank Öffnung und Fehlbarkeit
Kurzum: Die Geschäftswelt, PC-Gamer und die meisten Nutzer zu Hause sind auf die Produkte und Dienste von Microsoft angewiesen oder glauben es zu sein. Trotz seiner fortbestehenden Marktdominanz erscheint der IT-Konzern bei weitem nicht mehr so unsympathisch wie in der Vergangenheit. Dazu hat mit Sicherheit Microsofts Totalversagen im Mobilbereich beigetragen, wo die Redmonder im Kampf gegen Google und Apple jämmerlich baden gegangen sind. Auch Microsofts Engagement im Open-Source-Bereich, das kostenlose Upgrade auf Windows 10 und offene Beta-Programme für die Weiterentwicklung der Softwareprodukte haben das Image der Firma aufgewertet.

Verbesserungen für die Dauerbaustelle namens Windows
Auf der anderen Seite werden wir praktisch monatlich mit bockige Zwangs-Updates konfrontiert, die zig Rechner lahmlegen und sich oft nur in mühevoller Handarbeit entfernen lassen. Dies wird Microsoft im bevorstehenden Mai 2019 Update ändern und verspricht nicht nur das automatische Aufspüren und Entfernen problematischer Updates, sondern auch eine neue Option, über die Nutzer das Einspielen von Sicherheits- und Funktions-Updates für einen Zeitraum von maximal 35 Tagen unterbinden können. Beide Schritte sind sinnvoll und in Anbetracht der anhaltenden Probleme auch längst überfällig.

Das Datenleck bei Outlook.com
Es ist also nicht alles Gold in Redmond, doch Microsoft zeigt sich zumindest lernfähig und war stets bemüht, Privat- und Geschäftskunden von seinen Cloud-Produkten zu überzeugen. Insofern überraschen und schockieren aktuelle Meldungen über eklatante Sicherheitsprobleme bei Outlook.com und Office 365. Wie The Verge berichtet, hatten Hacker zwischen dem 1. Januar und dem 28 März 2019 eingeschränkten Zugriff auf den Webmailer Outlook.com. Sie könnten E-Mail-Adressen, Ordnernamen und Betreffzeilen lesen, nicht aber die eigentlichen E-Mails. Für überzeugende Phishing-Angriffe reichen diese Informationen allerdings schon voll und ganz aus. Als Einfallstor dienten die gestohlenen Zugangsdaten eines Support-Mitarbeiters.

Office 365: Unverschlüsselte Passwörter und DSGVO-Verstöße
Überaus befremdlich erscheinen auch die Erkenntnisse, welche heise online über Office 365 gewinnen konnte: Bei der ersten Anmeldung wird das Passwort des Kunden im Klartext übertragen und kann auf dem Weg zu Microsoft recht einfach abgefangen werden. Warum Microsoft an dieser Stelle jegliche Sicherheitsstandards ignoriert, ist nicht nur unseren Kollegen völlig schleierhaft. Telemetriedaten über die verwendeten Programme, Dokumente und Vorlagen verschickt Office 365 auch ohne Einverständnis des Benutzers und ignoriert dabei die Datenschutzeinstellungen von Windows 10. Auch eine illegale Überwachung der Mitarbeiter lässt sich ganz leicht realisieren.

Gehackte Kachel-App
Als Krönung bemerkten wir am gestrigen Abend, dass die auf notifications.buildmypinnedsite.com gehostete Web-App gehackt wurde: Wenn eine Drittanbieter-Webseite als Live-Kachel dem Startmenü von Windows hinzugefügt wird, kümmert sich Microsoft über notifications.buildmypinnedsite.com um die Übergabe des Drittanbieter-Newsfeeds an die Kachel. Doch gestern gab es statt des Seitenlogos und neuer Nachrichten aus dem Feed nur einen Totenkopf und den Hinweis, dass dieser Dienst gehackt wurde. Wir haben Microsoft um eine Stellungnahme gebeten und warten momentan noch auf die Antwort. Vermutlich gibt es einfach dringendere Baustellen, die versorgt werden wollen...

 
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Microsofts Kachel-Seite buildmypinnedsite.com gehackt

reported by doelf, Montag der 15.04.2019, 20:37:17

Es ist kein guter Tag für Microsoft: Beim Web-Mailer Outlook.com konnten Angreifer Daten einsehen, bei Office 365 werden die Anmeldepasswörter unverschlüsselt übertragen und jetzt wurde auch noch der Server, der Live-Kacheln für die Webseiten von Dritten generiert, gehackt.

Als Microsoft bei Windows 8 alles auf die Kachel setzte, ersann man in Redmond auch einen Weg, um Webseiten in das neue Raster zu integrieren. Auf der Webseite buildmypinnedsite.com, welche auf die Microsoft Corporation in Redmond registriert ist, kann man bis heute Kacheln mit dem Logo seiner Webseite generieren und auf Wunsch auch seinen Newsfeed integrieren. Die Einträge des Feeds werden dann über notifications.buildmypinnedsite.com ausgelesen und in eine Live-Kachel integriert.

notifications.buildmypinnedsite.com gehackt

Wer den Code für notifications.buildmypinnedsite.com noch in seiner Webseite verwendet, wird heute eine böse Überraschung erlebt haben, denn auf der Live-Kachel waren heute Abend nur stilisierte Totenköpfe und die Mitteilung "pwn poc" zu sehen. Damit ließen die Hacker Microsoft wissen, dass ihr Angriff funktioniert und sie die Seite notifications.buildmypinnedsite.com übernehmen konnten. Inzwischen hat Microsoft den Hack bemerkt und die Notbremse gezogen:

notifications.buildmypinnedsite.com offline

Die Totenkopfbilder wurden von der Webseite des auf Sicherheitsthemen spezialisierten Journalisten Hanno Böck geladen. Dies lässt hoffen, dass es sich um einen Angriff verantwortungsvoller Hacker gehandelt hat und hier keine Kriminellen am Werk waren. Auch der Code der gehackten Webseite gibt Anlass zur Hoffnung, denn er ist schlicht und ungefährlich - einmal abgesehen davon, dass sich auch extern nachgeladene Bilder für Angriffe nutzen lassen.

notifications.buildmypinnedsite.com poc

Hanno Böck hat sich bisher noch nicht zu diesem Angriff geäußert, weder in seinem Blog noch über Twitter. Sobald wir mehr über die Hintergründe wissen, werden wir diese ergänzen.

 
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Kolumne: Alles total gestört

reported by doelf, Montag der 15.04.2019, 17:29:19

Daran, dass das Internet in weiten Teilen Deutschlands langsamer ist als in Indien, haben wir uns bereits gewöhnt. Man muss halt etwas Geduld haben und ab und zu eine Tasse Kräutertee dazwischen schieben. Doch seit der Nacht zum Sonntag scheint sich eine Störung unbarmherzig an die nächste zu reihen. Egal ob Fest- oder Mobilnetz, PayPal oder Amazon, VoIP oder Online-Banking.

In meinem Fall begann alles mit dem Server von PayPal, dessen IP im 1und1 Festnetz gar nicht mehr aufgelöst werden konnte - Zahlung unmöglich. Auch der Zugriff auf paypal.com und paypal.de führte ins Leere, während das Smartphone über 1und1 die PayPal-Seiten laden konnte. Amazon Pay meldete sich zwar, führte aber keine Zahlungen durch. Ärgerlich. Zurück zu PayPal und das Smartphone als mobilen Hotspot eingerichtet, dann floss das Geld. Am Sonntagmorgen war PayPal immer noch verschwunden, dann wurde die Webseite komplett ohne Stylesheets als lose Textabfolge geladen, dann ging wieder gar nichts mehr. Hatte sich 1und1 den DNS-Server geschossen? Möglich, aber der von Google wollte auch nicht richtig. Also mal bei 1und1 angerufen, doch beim Verweil in der Warteschlange brach VoIP zusammen: "PRRRFFFTZ Trala... PRRRRRTZZZZ Tra... PRRRRFFFTZZZZ".

Im Anschluss schien sich das Vodafone-Netz eine Auszeit genommen zu haben, denn über das Smartphone ging auch nichts mehr. Die Zweitkarte fürs E-Netz funktionierte indes normal. Zurück im Festnetz konnte ich auf Au-Ja.de, heise online und den Spiegel zugreifen, nicht aber auf Facebook. Ein Blick ins Netz zeigte: Auch WhatsApp und Instagram hatten gestern so ihre Probleme. Der Mittag kam, PayPal aber nicht. Adresse unbekannt. Unbekannt verzogen? Und ich war nicht der einzige mit diesem Problem: Leser, die Au-Ja.de unterstützen wollten, meldeten mir kaputte PayPal-Links. Dann klingelte das Smartphone: Ein Bekannter konnte mich auf dem Festnetz nicht erreichen, bei ihm war derweil das Mobilfunknetz von O2 gestört. Seine Frage: "Wurde Amazon Prime abgeschaltet?" - bei seinem Smart-TV und der App bliebt die Anzeige leer. Auch hier wurde ein Festnetzanschluss von 1und1 genutzt.

Montagmorgen begrüßte mich dann der Router im Büro mit Fehlermeldungen. Offenbar hatte die Telekom in der Nacht einen Ausfall gehabt, doch bei mir lief das Netz erst einmal sauber. Bis ich per Online-Banking mit der Commerzbank eine Rechnung begleichen wollte. Die TAN kam zwar umgehend per SMS, doch noch während ich auf die Bestätigung wartete, trudelte eine zweite TAN ein, dann eine dritte. Das Webformular schien derweil eingeforen zu sein. Bei einem weiteren Versuch mit TAN Nummer 3 wurde die Überweisung zwar angenommen, tauchte dann aber nicht im Online-Banking auf. Aufgrund dieses seltsamen und durchaus verdächtigen Verhaltens kontaktierte ich die Commerzbank. Der freundliche Hotline-Mitarbeiter versuchte das Problem zu klären, bekam aber keinen Zugriff auf den Server. "Vielleicht versuchen sie es später noch einmal", lautete sein Vorschlag.

Erst eine Stunde später wurde die Überweisung erfasst. Und das sogar nur einmal. Das macht ein wenig Hoffnung, vielleicht ist das Internet ja doch nicht verloren. Also als Plattform zum Kaufen, Konsumieren und anderen Kommerz. Nicht als Ort, wo jeder seine Meinung sagen und seine Kreativität ausleben darf, so naiv bin ich nicht mehr. Nach der Ursache der ganzen Störungen sollte man besser nicht fragen. Vielleicht musste der Bundesnachrichtendienst ja eine neue Überwachungsweiche am DE-CIX einbauen und hatte eine defekte Crimpzange eingepackt. Die NSA war es bestimmt nicht, denn wenn ich das auch nur andeuten würde, stünden die US-Behörden sogleich mit einem Auslieferungsersuchen auf der Matte und in das Land des großen, gelbhaarigen Affen will ich vorerst nicht reisen. Was die Frage aufwirft, wann Twitter endlich mal für ein paar Tage ausfällt ;-)

 
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Urheberrecht: Die deutsche Protokollerklärung

reported by doelf, Montag der 15.04.2019, 14:43:41

Am heutigen Montag hat der Europäische Rat das neue Urheberrecht angenommen. Auch Deutschland votierte für die Neuregelung, gab zugleich aber eine Erklärung zu Protokoll, welche der beschlossenen Fassung widerspricht. Es geht primär um jene Punkte, die der deutsche EU-Abgeordnete Axel Voss als zuständiger Berichterstatter mit Nachdruck durchgeboxt hatte.

Nein! Doch! Ohh!
Es ist schon hochgradig absurd, was Deutschland hier auf dem europäischen Parkett abzieht: Zunächst kämpft Axel Voss für Upload-Filter sowie ein Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild, während er mit seinen Aussagen eine weitreichende Ahnungslosigkeit zur Schau stellt. Dann finalisiert Deutschland in enger Zusammenarbeit mit Frankreich einen aus rechtlicher und technischer Sicht höchst problematischen Richtlinienvorschlag, welcher am Ende von EU-Parlament und Rat angenommen wird. Aber dann gibt Deutschland mit seiner Zustimmung im Rat zu Protokoll, dass man bei dieser Lösung rechtliche und technische Bedenken habe. Möglicherweise bemüht sich die Bundesregierung in Hinblick auf die Europawahl um Schadensbegrenzung.

Die Protokollerklärung: Hoffen auf den Dialog
Zunächst hält Deutschland fest, dass man zustimme, "weil die Reform insgesamt dringend nötige Anpassungen des nicht mehr zeitgemäßen europäischen Rechtsrahmens mit sich bringt". Hinsichtlich Artikel 17 bedauert die Bundesregierung dann die "voraussichtlich dabei auch zur Anwendung kommenden algorithmenbasierten Lösungen (UploadFilter)", gegen die es "ernsthafte Bedenken" gebe und die "in der deutschen Öffentlichkeit auf breite Kritik" stoßen. Man erwarte, dass der laut Absatz 10 erforderliche Dialog der Europäischen Kommission mit allen betroffenen Interessengruppen das Ziel habe, "eine angemessene Vergütung der Kreativen zu gewährleisten, Uploadfilter nach Möglichkeit zu verhindern, die Meinungsfreiheit sicherzustellen und die Nutzerrechte zu wahren".

Quelloffene Filter, öffentliche Meldeverfahren und die DSGVO
Sollten dennoch Upload-Filter erforderlich werden, plädiert Deutschland für die "die Entwicklung von Open-Source-Technologien mit offenen Schnittstellen". Zudem müsse beim Einsatz solcher Filter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden, was problematisch wird, wenn US-Firmen wie Facebook, Google und Microsoft die einzigen ernstzunehmenden Anbieter solcher Filterlösungen sind. Ein "de-facto-Copyright-Register in der Hand marktmächtiger Plattformen" müsse verhindert werden. Stattdessen wünscht sich Deutschland "öffentliche, transparente Meldeverfahren". Das sind alles fromme Wünsche, doch die Zeit tickt und binnen 24 Monaten lassen sich solche europäischen Filterlösungen nicht aus dem Hut zaubern!

Auf marktmächtige Plattformen beschränken
Deutschland vertritt die Ansicht, dass sich die Vorgaben von Artikel 2 Absatz 6 "lediglich auf die marktmächtigen Plattformen", namentlich werden YouTube und Facebook genannt, beziehen. Demnach lässt sich Artikel 17 nicht auf "Dienste wie Wikipedia, Hochschul-Repositorien, Blogs und Foren, Software-Plattformen wie Github, Special-Interest-Angebote ohne Bezüge zur Kreativwirtschaft, Messengerdienste wie WhatsApp, Verkaufsportale oder Cloud-Dienste" anwenden. Das steht so allerdings nicht im Text der beschlossenen Richtlinie, welche lediglich Ausnahmen für kleinere Startups einräumt. Deutschland spricht zwar von einer "Klarstellung", will tatsächlich aber eine nachträgliche "Einschränkung" der Gültigkeit erwirken. Und auf eine solche hatte man sich im Vorfeld nicht einigen können.

"Neue" Ideen, die bereits Status Quo sind
Deutschland will nicht, dass Schutzmaßnahmen von Upload-Plattformen die erlaubte Nutzung geschützter Inhalte behindern. Die Nutzer könnten beim Upload bestätigen, "dass sie Inhalte Dritter erlaubterweise hochladen", so dass Upload-Filter überflüssig seien. Eigentlich keine dumme Idee, aber diese Vorgehensweise ist bereits seit Jahren gängige Praxis und hatte den Rechteinhabern ja nicht gereicht. Vor einer Löschung sei zudem sicherzustellen, dass die Rechtsinhaberschaft vom Beschwerdeführer hinreichend belegt ist. Auch das ist heutzutage schon üblich. Einen "niederschwelligen Zugang zu einem Beschwerdemechanismus" anzubieten und "eine effektive und möglichst umgehende Klärung streitiger Fälle" zu gewährleisten sind derweil Forderungen, denen wir uns gerne anschließen.

Großbaustellen: Freiheit der Nutzer, Entlohnung der Kreativen
Die Nutzung geschützter Inhalte für "Kritik und Rezensionen oder für Karikaturen, Parodien und Pastiches oder aber im Rahmen der Zitatschranke wird erlaubt, ohne dass eine Vergütung zu zahlen ist", lässt Deutschland wissen und doch hat man gerade das Gegenteil beschlossen. Zudem suche man Wege, um eine "faire Beteiligung der Kreativen an diesen Lizenzeinnahmen durch Direktvergütungsansprüche" sicherzustellen. Interessant, schließlich hatten Voss und andere EU-Politiker ja gerade diese faire Entlohnung der Kreativen als Herzstück der neuen Urheberrechtsrichtlinie gepriesen. Zumindest hat Deutschland inzwischen bemerkt, dass solche Beteiligungen auf Druck der Verleger bis zur Unwirksamkeit verwässert bzw. gestrichen worden.

Zumutbarkeit, Verwertungsgesellschaften und Korrekturen
Zurück zu den marktmächtigen Plattformen, die sich offenbar als einzige um Lizenzen kümmern müssen. Laut Richtlinie sind diese verpflichtet, "alle Anstrengungen" zu unternehmen, um sich schuldlos zu stellen. Was das zu bedeuten hat, ließ die EU offen und erntete damit harsche Kritik. Deutschland wünscht sich jetzt "praktikable Lösungen für die Einholung der Lizenzen" und erklärt, man dürfe von den Plattformen nichts Unzumutbares verlangen. Stattdessen bringt man eine Lizenzierung über Verwertungsgesellschaften ins Spiel, deren Definitionen von Kreativität in etwa so angestaubt sind wie die bisher gültigen Urheberrechtsgesetze. Zum Abschluss heißt es, die Bundesregierung wolle bei der Umsetzung prüfen, ob es zu einer Beschränkung der Meinungsfreiheit oder unionsrechtlichen Hindernissen komme, und gegebenenfalls auf Korrekturen hinwirken.

Fazit: Von Grund auf verpfuscht
Deutschlands Protokollerklärung legt den Finger in offene Wunden und zeigt die wesentlichen Probleme und Fehler der neuen Urheberrechtsrichtlinie auf. Das ist zwar richtig, aber auch hochgradig verlogen, denn Deutschland hatte bei dieser Reform nicht nur die Architektenleistungen erbracht, sondern auch den Bauleiter gestellt. Nun, bei der Endabnahme, erkennt man praktisch überall eklatante Baumängel, welche man zwar im Protokoll vermerkt, dann dem wackeligen Konstrukt aber dennoch die Freigabe erteilt. Damit haben wir einen Gipfel der Inkonsequenz erklommen, der sich vom Niveau her durchaus mit der Umsetzung des Brexit vergleichen lässt.

Quelle: www.bmjv.de
 
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Auch der EU-Rat stimmt neuem Urheberrecht zu

reported by doelf, Montag der 15.04.2019, 11:06:14

Nach dem Europäischen Parlament hat heute Vormittag auch der Europäische Rat das neue Urheberrecht angenommen. Damit haften Internetplattformen für die Inhalte ihrer Nutzer und müssen zur Verwendung längerer Zitate vorab Presseartikel lizenzieren. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt haben die Mitgliedsstaaten 24 Monate Zeit, das neue Urheberrecht in nationale Gesetze zu überführen.

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Was bedeutet diese Entscheidung?
"Tech-Giganten müssen Künstler und Journalisten an Einnahmen beteiligen" hatte das EU-Parlament Ende März verkündet und damit den verstörenden Kurs der EU, in dieser wichtige Frage maximal die halbe Wahrheit zu sagen, fortgeführt. Denn einerseits betrifft das Gesetz auch unzählige kleine, unabhängige Plattformen, andererseits war das Internet auch bisher kein rechtsfreier Raum, denn Verstöße gegen das Urheberrecht konnten schon immer verfolgt werden. Zudem gehen die neuen Einnahmen an die Rechteinhaber und nicht die Urheber.

Was sich ändern wird, ist schnell erklärt: Artikel 17 (vormals 13) verlagert die Haftung von demjenigen, der urheberrechtlich geschützte Inhalte auf einer Plattform einstellt, zum Betreiber der Plattform. Will sich dieser vor Klagen schützen, muss er die Inhalte seiner Nutzer vorab prüfen und gegebenenfalls zensieren. Alternativ könnte man sämtliche jemals veröffentlichten Videos, Bilder, Zeichnungen und Texte für den Fall, dass sie irgendwann von irgendjemanden eingestellt werden, vorab lizenzieren.

Die zweite Variante ist aufwändig und kostspielig, schließlich ist es schier unmöglich, alle Urheber bzw. deren Rechtsnachfolger aufzuspüren und mit diesen Lizenzen für eine zu diesem Zeitpunkt noch völlig offene Nutzung auszuhandeln. Gangbarer erscheint die erste Alternative, doch diese setzt automatische Filter voraus. Solche Filter können nur funktionieren, wenn die Rechteinhaber sogenannte Fingerabdrücke von ihren Inhalten anfertigen lassen. Und dazu kann man die Rechteinhaber nicht verpflichten.

Schlimmer noch: Ausgerechnet die bösen "Tech-Giganten" aus den USA verfügen über halbwegs funktionierende Filtersysteme. Doch schon bei geringfügigen Änderungen des Datenmaterials versagen diese Filter, wie die Videoaufnahmen vom Terroranschlag im neuseeländischen Christchurch gezeigt hatten. "Wirksame Inhaltserkennungstechniken", wie die EU sie verlangt, gibt es noch nicht. So zensiert Facebook regelmäßig Delacroix berühmtes Gemälde von Frankreichs Nationalfigur Marianne aufgrund ihrer baren Brust.

Musikstücke, Fotos und wissenschaftliche Arbeiten sind immer wieder Gestand monatelanger Gerichtsverhandlungen, die Urheberrechtsverstöße und Plagiate zu klären versuchen. Fragen, die Gutachter wochenlang beschäftigen, sollen Filteralgorithmen im Bruchteil einer Sekunde bewerten können? Wir haben da unsere Zweifel. Lässt sich die Weitergabe von Benutzerinhalten an Drittanbieterfilter überhaupt mit der Datenschutzgrundverordnung vereinbaren? Und was passiert bei einer Fehlentscheidung?

Die EU hat das Urheberrecht einfach mal auf den Kopf gestellt, ohne sich um die praktische Umsetzung zu scheren. Das gilt ebenso für den 20-jährigen Schutz für Presseveröffentlichungen, welcher nur noch die lizenzfreie Verwendung "sehr kurzer Auszüge" bzw. einzelner Worte erlaubt. Das obige Zitat "Tech-Giganten müssen Künstler und Journalisten an Einnahmen beteiligen" wäre damit lizenzierungspflichtig, ebenso der Link "parlament-billigt-reform-des-digitalen-urheberrechtsschutzes".

Dieses Urheberrecht stärkt nicht die Rechte der Urheber
Dass die eigentlichen Urheber, also Künstler und Autoren, besser gestellt werden, betrachten wir als Fiktion. Eine transparente Dokumentation von Lizenzen und damit verbundenen Einnahmen wird zwar gefordert, aber nur wenn dies keinen "unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand" darstellt. Die Mitgliedsstaaten können diese Pflicht auch nach eigenem Gusto anpassen oder streichen, sofern es ein "angemessenes Maß an Transparenz" gibt oder der Beitrag des Urhebers "nicht erheblich ist".

Überhaupt besteht nur dann ein Recht auf Nachverhandlungen, "wenn die ursprünglich vereinbarte Vergütung im Vergleich zu den späteren einschlägigen Einnahmen und Gewinnen aus der Verwertung der Werke oder Darbietungen unverhältnismäßig niedrig ist". Wischi-Waschi-Formulierungen statt Klartext. Dass die EU ihr neues Urheberrecht nur auf Verleger ausgerichtet hat, zeigt sich auch daran, dass es weiterhin keinen Schutz der Urheber vor langjährigen Knebelverträgen gibt.

Unser Fazit
Wer braucht eine Europäische Union, die einzig an wirtschaftliche Interessen großer Medienunternehmen, nicht aber an die Rechte ihrer Bürger denkt? Wer braucht eine Europäische Union, die junge Menschen als Bots der US-Digitalunternehmen verunglimpft? Wer braucht eine Europäische Union, die Reisekostenerstattungen mit Käuflichkeit gleichsetzt, sich zugleich aber von Lobbyisten hofieren lässt? Uns fällt da niemand ein! Die fällige Quittung dürfen frustrierte Bürger den etablierten Parteien zwischen dem 23. und 26. Mai 2019 bei der Europawahl präsentieren. In Deutschland und Österreich findet diese Wahl am 26. Mai 2019 statt.

 
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Au-Ja.de: Noch bis zum 9. Juni 2019 ohne Google-Werbung

reported by doelf, Freitag der 12.04.2019, 17:30:26

Liebe Leser, wir arbeiten hart daran, Googles Umsatz und Daten-Sammelwut auszubremsen. Dank Eurer Unterstützung konnten wir die Google-Werbung auf Au-Ja.de und in unserem Forum am 17. Mai 2018 abschalten. Die Finanzierung ist bis zum 9. Juni 2019 gesichert, doch um auch im restlichen Jahr 2019 auf Google-Werbung verzichten zu können, benötigen wir Eure Hilfe.

Die Gründe für die weitere Abschaltung liegen auf der Hand: Wir haben nur bedingt Einfluss darauf, welche Werbung Google über sein Werbenetzwerk AdSense ausliefert. Sensible Themen, interaktive Videos, personalisierte Anzeigen und die Verwendung von Zielgruppenangaben für Drittanbieteranzeigen hatten wir in der Vergangenheit bereits deaktiviert. Dennoch besteht bei Werbung, welche von Dritten zugeliefert wird, immer das Risiko einer missbräuchlichen Nutzung. Nicht gefährlich, aber ärgerlich: Zuweilen blockiert Google zwar einen Anzeigenplatz, liefert dann aber doch keine Werbung aus, so dass leere Flächen unsere Inhalte zerreißen. Wird indes Werbung ausgeliefert, verursacht diese beim Zugriff auf Au-Ja.de einen Großteil des Datenvolumens und bremst die Seite aus. Ich denke, die vergangenen Monate haben uns allen sehr deutlich gezeigt, wie schnell Au-Ja.de ohne Google-Werbung geladen wird - auch bei langsamer Internetanbindung. Von Googles PageSpeed Insights erhält Au-Ja.de inzwischen eine Wertung von 100 - mehr geht nicht!

Ein letzter aber keinesfalls unbedeutender Grund: Google sammelt über seine Werbeanzeigen Daten. Wer nun meint, solche Tracking-Daten würden sowieso über Dienste wie Google Analytics anfallen, irrt, denn dieser Dienst kommt auf Au-Ja.de schon lange nicht mehr zum Einsatz. Selbst die Suche auf Au-Ja.de haben wir mittlerweile Googles Händen entrissen. Mit unseren übrigen Partnern wie MSI, Amazon und ebay haben wir inzwischen Werbeformen gefunden, die als reine Links funktionieren. Selbst die Banner-Grafiken liegen lokal auf dem Server von Au-Ja.de, damit sie schnell laden und kein unkontrollierter Datenabfluss geschieht. Abgesehen von Googles Werbeanzeigen sind YouTube-Videos die einzigen Inhalte, welche auf Au-Ja.de extern nachgeladen werden - und auch bei diesen verwenden wir den erweiterten Datenschutz.

Pro: Mehr Sicherheit, weniger Datenverkehr, viel kürzere Ladezeiten, kein Tracking.

Kontra: Weniger Einnahmen.

Der Plan
Lange Zeit hatte uns das liebe Geld davon abgehalten, auf die Google-Werbung zu verzichten. Doch dann fassten wir einen Plan: Je 2,50 Euro, welche wir einsammeln, werden wir Googles Werbung für einen Tag deaktivieren - auch im Forum. Wir hatten diesen Wert, von dem noch die PayPal-Gebühren und die Umsatzsteuer abgehen, bewusst niedrig angesetzt, damit möglichst viele Tage zusammenkommen. Zudem hatten wir versprochen, die Zahl der werbefreien Tage zu verdoppeln. Ihr liebe Leser, habt bisher 198 werbefreie Tage finanziert, die wir auf 396 werbefreie Tage verdoppelt haben. Das reicht noch bis zum 9. Juni 2019, doch wir würden dieses Konzept gerne auch im Jahr 2019 fortsetzen und dazu brauchen wir Eure Unterstützung.

Die Sammlung läuft erst einmal bis zu 31. Mai 2019 und wir werden die Zahl der werbefreien Tage wie gewohnt verdoppeln. Und wir werden, wie bisher, regelmäßige Updates zur Aktion im Forum posten. Dort findet sich auch die Liste unserer Unterstützer, welche wir aus Datenschutzgründen nur in Form ihrer Initialen aufführen. Anhand des Betrags und des Datums können unsere Unterstützer transparent nachvollziehen, dass ihre Zahlung eingegangen ist und berücksichtigt wurde. Also dann, liebe Leser, wir zählen auf Euch!

 
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0-Day-Lücke im Internet Explorer bedroht Windows

reported by doelf, Freitag der 12.04.2019, 17:11:54

Der Sicherheitsexperte John Page hat eine hochgefährliche 0-Day-Lücke im Internet Explorer entdeckt, die praktisch alle Windows-Installationen bedroht. Ausgelöst wird sie über .MHT-Dateien, welche standardmäßig mit dem Internet Explorer verknüpft sind. Wenn der Angreifer eine solche Datei mit speziellem XML-Code präpariert, kann er aus der Ferne lokale Dateien exfiltrieren.

Nachdem der Internet Explorer über den Aufruf der .MHT-Datei gestartet wurde, lässt sich der eigentliche Angriff über externe XML-Entitäten durch typische Benutzerinteraktionen wie Strg+K (Tab duplizieren), Druckvorschau oder Drucken auslösen. Alternativ kann die geladene Seite dies auch selbst über window.print(), also die Druck-Funktion von JavaScript, bewerkstelligen. Eine Benutzerinteraktion ist dann nicht erforderlich, es erfolgt nicht einmal eine Warnung. Wie das Ganze in der Praxis aussieht, zeigt John Page in Form eines Videos:

Hinweis: YouTube-Videos sind deaktiviert!
Inhalte von Google und YouTube aktivieren

Den passenden Angriffscode mit Hinweisen zur Anpassung liefert Page gleich mit. Der Sicherheitsforscher hatte Microsoft am 27. März 2019 informiert, ein Fall wurde am 28. März eröffnet. Am 10. April antwortete Microsoft, man werde sich vorerst nicht um dieses Problem kümmern - eventuell werde man den Fehler mit zukünftigen Updates korrigieren. Der Fall wurde geschlossen, obwohl sich der Internet Explorer 11 mit allen verfügbaren Patches weiterhin angreifen lässt. Page reagierte prompt und stellte seine Erkenntnisse ins Internet. Nun ist Microsoft wieder am Zug.

Wer nicht auf Microsoft warten will, kann diese Zeitbombe recht schnell entschärfen: Das Dateiformat MHT (MIME HTML) hat heutzutage praktisch keinen Nutzen mehr und so kann man die entsprechende Verknüpfung einfach auf den Editor umleiten: Man erstellt eine neue Textdatei und gibt ihr die Endung "MHT". Dann klickt man diese mit der rechten Maustaste an, wählt im Kontextmenü "Öffnen mit" und dann "Andere App auswählen". Unter "Weitere Optionen" sucht man den "Editor" und setzt das Häkchen bei "Immer diese App zum Öffnen von MHT-Dateien verwenden". Nun noch die Auswahl bestätigen, fertig.

 
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Firefox 66.0.3 behebt mehrere Probleme

reported by doelf, Freitag der 12.04.2019, 13:40:29

Das dritte Update für den Firefox 66.0 behebt Leistungsprobleme mit HTML5-Spielen (z.B. auf pogo.com) und korrigiert Verhaltensauffälligkeiten der Adresszeile unter Windows 10. Diese hatte beim Wechsel zum Tablet-Modus und beim Aufwachen aus dem Ruhezustand die Chronik geöffnet.

Die Änderungen beim Umgang mit Tastatureingaben hatten zu weiteren Kompatibilitätsproblemen mit den Cloud-Anwendungen von Microsoft und IBM geführt, welche Mozillas Entwickler nun angegangen sind. Bleibt noch zu erwähnen, dass das Such-Plug-in von Baidu im Firefox 66.0.3 aktualisiert wurde.

Download: Firefox 66.0.3

 
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Briten verhaften Julian Assange für die USA

reported by doelf, Donnerstag der 11.04.2019, 14:36:07

Londons Metropolitan Police Service vermeldet die Verhaftung des Wikileaks-Gründers Julian Assange. Assange wurde aber nicht als Kautionsflüchtling dingfest gemacht, sondern auf Ersuchen der US-Behörden. Diese haben bereits seine Auslieferung beantragt. Assange soll so bald wie möglich dem Amtsgericht in Westminster vorgeführt werden.

Ein Rückblick
Die Geschichte begann auf einer Vortragsreise im Jahr 2010, auf welcher Assange bei der Ausführung des Geschlechtsaktes gegen schwedisches Recht verstoßen haben soll. Der zu Beginn einvernehmliche Sex endete mit dem Verdacht der Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Nötigung sowie einem europäischen Haftbefehl. Als dieser ausgestellt wurde, befand sich der Australier allerdings nicht mehr in Schweden, sondern in Großbritannien. Dort stellte er sich am 7. Dezember 2010 der Polizei und wurde später auf Kaution freigelassen. In den Jahren 2011 und 2012 kämpfte Assange vor den britischen Gerichten gegen das schwedische Auslieferungsersuchen, doch am 14. Juni 2012 scheiterte er in letzter Instanz vor dem Supreme Courts. Am 19. Juni 2012 flüchtete sich der Australier in die Botschaft Ecuadors und stellte dort einen Antrag auf Asyl. Seither gilt Assange als Kautionsflüchtling, der beim Verlassen der Botschaft verhaftet werden soll. Daran ändert auch die Tatsache, dass Schweden die Ermittlungen im Mai 2017 eingestellt hatte, herzlich wenig, wie Richterin Emma Arbuthnot vom Amtsgericht in Westminster im Februar 2018 befand: Der Kautionsflüchtling Assange müsse vor ein Gericht treten und sich den Konsequenzen seiner eigenen Entscheidungen stellen.

Die aktuellen Entwicklungen
Assange hatte stets behauptet, die Vergewaltigungsvorwürfe würden von den Schweden vorgeschoben, damit man ihn nach seiner Verhaftung an die USA ausliefern könne. Diese Befürchtung scheint sich nun zu bewahrheiten, denn dass sich der Australier einst durch seine Flucht in die Botschaft der britischen Gerichtsbarkeit entzogen hatte, scheint plötzlich niemanden mehr zu interessieren. Stattdessen geht es offenbar nur noch um das Auslieferungsersuchen von jenseits des Atlantiks.

Dass Ecuador seinen Dauergast loswerden wollte, scheint mit der Veröffentlichung der INA Papers zusammenzuhängen. Diese Dokumente, welche anonyme Quellen dem oppositionellen Politiker Ronny Aleaga zugespielt hatten, bringen derzeit Ecuadors Präsidenten Lenin Moreno in Bedrängnis. Aus diesen Unterlagen geht hervor, dass Präsident Moreno und dessen Familie Bestechungsgelder über ein Netz aus Briefkastenfirmen in Panama und eine Offshore-Firma namens "INA Investment" in Belize gewaschen haben sollen. Beispielsweise sollen rund 18 Millionen US-Dollar von der chinesischen Firma Sinohydro, die das Wasserkraftwerk "Coca Codo Sinclair" in Ecuador gebaut hatte, geflossen sein. Zudem wird der Präsident des Meineides beschuldigt. Wikileaks hatte über die "INA Papers" berichtet, diese aber nicht selbst veröffentlicht.

 
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Deutscher Computerspielpreis: Provinzposse statt Blockbuster

reported by doelf, Donnerstag der 11.04.2019, 11:11:58

"Der bedeutendste Preis für Games in Deutschland" wurde in diesem Jahr zum elften Mal verliehen. Verantwortlich sind die Bundesregierung und game, der Verband der deutschen Games-Branche. Und so gab es statt großer Namen auch 2019 wieder eine provinzielle Politikposse mit YouPorn-Kalauern zum Fremdschämen. Die Preisträger sind dementsprechend keine Blockbuster, aber zumindest ganz nett.

Als "Bestes Deutsches Spiel" wurde das Point-and-Click-Adventure "Trüberbrook" von Bildundtonfabrik ausgezeichnet. Die Macher erhalten 110.000 Euro als Preisgeld plus die selbe Summe von den beiden Medienpartnern "Computec Media Group" und "Webedia Deutschland". Dazu kommen nochmals 40.000 Euro für die "Beste Inszenierung". Zum "Besten Kinderspiel" wurde "Laika" von Mad About Pandas gekürt und "Unforeseen Incidents" von Backwoods Entertainment hat die Auszeichnung "Bestes Jugendspiel" erhalten. Beide bekommen 75.000 Euro Preisgeld plus 50.000 Euro Medienleistungen.

Bekannte Namen finden sich nur in den internationalen Kategorien:

  • Beste Internationale Spielewelt: "Red Dead Redemption 2" von Rockstar Games
  • Bestes Internationales Multiplayer-Spiel: "Super Smash Bros. Ultimate" von Nintendo
  • Bestes Internationales Spiel: "God of War" von Sony Interactive Entertainment

Und das offenbart gleich zwei Probleme: Zum einen sind die millionenschweren Budgets der internationalen Blockbuster in Deutschland nicht aufzutreiben, zum anderen richten sich die meisten dieser Produktionen an ein erwachsenes Publikum - sowohl "Red Dead Redemption 2" als auch "God of War" haben eine Freigabe ab 18 erhalten! Ein Großteil der Spielebranche lebt von blutigen Killer- und Kampfspielen, gleich ob diese nun einen militärischen oder einen phantastischen Hintergrund aufweisen. Es wird gekämpft, es wird getötet und es wird damit viel Geld verdient.

Die obigen Zeilen sind keinesfalls moralisierend zu verstehen. Wie die internationalen Preise zeigen, schließen sich Gewalt und gute Spielkonzepte keinesfalls aus. Zugleich scheinen solche Produktionen nicht ins politisch korrekte Konzept für die nationalen Preise zu passen und müssen daher für flache Witzeleien herhalten. Moderatorin Ina Müller hatte zumindest nicht ihren besten Tag erwischt, als sie Andreas Scheuer (CSU) nach seinem Feierabendritual fragte: Killerspiele oder YouPorn oder beides? Dabei hat ein Verkehrsminister mit Sex so viel zu tun wie die Herstellerangaben mit den realen Abgasen.

Am Ende der Provinzposse bleibt noch der Publikumspreis, der an "Thronebreaker: The Witcher Tales" von CD Projekt Red geht. Wie die zugehörige Produktseite schreibt, handelt es sich um "eine neue Saga, die im brutalen und faszinierendem Universum des Hexers Geralt von Riva spielt". Es wird also die Welt der Erfolgsreihe "The Witcher" wiederbelebt. Das klingt blutiger, als es ist, denn die Kämpfe werden in Form von Kartenspielen ausgetragen, was zur PEGI-Einstufung (Pan European Game Information) ab 12 geführt hat. Stellt sich die Frage, warum in Polen internationale Erfolgstitel entstehen, in Deutschland aber nicht.

 
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Netflix erhöht Preise in Deutschland, Österreich und der Schweiz

reported by doelf, Donnerstag der 11.04.2019, 10:03:19

Was viele bereits vermutet hatten, ist jetzt offiziell: Nach Preiserhöhungen im Heimatmarkt USA wird der Videostreaming-Dienst Netflix auch in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein kräftig an der Preisschraube drehen. Lediglich das auf ein Gerät und SD-Auflösung beschränkte Basisabonnement verharrt unverändert bei monatlich 7,99 Euro.

Das Standardabonnement, welches HD-Auflösung sowie die Nutzung auf zwei Geräten ermöglicht, kostet bei Neuabschluss oder Verlängerung ab sofort 11,99 Euro. Dies entspricht einer Preiserhöhung um einen Euro je Monat bzw. neun Prozent. Für Ultra-HD und die zeitgleiche Nutzung auf bis zu vier Geräten werden nun 15,99 statt 13,99 Euro fällig. Hier wurden somit zwei Euro bzw. beachtliche 14,3 Prozent aufgeschlagen. Wie üblich begründet Netflix die Preiserhöhung mit seinen kostspieligen Eigenproduktionen. Zudem sind die geplanten Mitbewerber von Apple und Disney, welche den Wettbewerbsdruck im Streaming-Markt deutlich erhöhen werden, noch nicht gestartet.

 
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Sicherheitsflicken: Großer Frühjahrsputz bei Adobe

reported by doelf, Mittwoch der 10.04.2019, 17:32:40

Über den Winter hatten sich bei den Software-Produkten von Adobe diverse Sicherheitslücken angesammelt, welche die Entwickler nun mit frischen Updates rauszukehren versuchen. Gesäubert wurden bisher die Programme Acrobat und Reader, Flash und Shockwave Player, Dreamweaver, InDesign, Experience Manager Forms, Bridge CC und XD CC.

Der Flash Player hat zwei Flicken erhalten: Der erste kümmert sich um einen kritischen Zugriff auf bereits gelöschte Objekte (CVE-2019-7096) und der zweite um einen unkontrollierten Lesezugriff (CVE-2019-7108), von dem eine hohe Gefahr für Datenabgriffe ausgeht. Laut der verhängten Prioritätsstufe 2 sollte das Update auf die neue Version 32.0.0.171, welche Adobe für Windows, macOS, Linux und Chrome OS anbietet, binnen 30 Tagen eingespielt werden. Abseits von Chrome dürfen sich Linux-Nutzer mehr Zeit nehmen. Weitere Details und Downloads gibt es bei Adobe.

Im Shockwave Player wurden sieben kritische Speichermanipulationen (CVE-2019-7098, CVE-2019-7099, CVE-2019-7100, CVE-2019-7101, CVE-2019-7102, CVE-2019-7103, CVE-2019-7104), welche sich allesamt zum Einschleusen von Schadcode eignen, repariert. Auch hier gilt die Prioritätsstufe 2, welche ein Update binnen Monatsfrist nahelegt. Die fehlerbereinigte Version für Windows trägt die Nummer 12.3.5.205. Weitere Details und Downloads gibt es bei Adobe.

Das Duo Acrobat und Reader ist mit 21 Schwachstellen dabei. Adobe musste hier elf Möglichkeiten zum Einschleusen von Schadcode ausmerzen, darunter fünf unkontrollierte Schreibzugriffe (CVE-2019-7111, CVE-2019-7118, CVE-2019-7119, CVE-2019-7120, CVE-2019-7124), zwei Typen-Verwechslungen (CVE-2019-7117, CVE-2019-7128), zwei Zugriffe auf bereits gelöschte Objekte (CVE-2019-7088, CVE-2019-7112) und zwei Stapelüberläufe (CVE-2019-7113, CVE-2019-7125). All diese Probleme sind kritischer Natur. Dazu kommen zehn unkontrollierte Lesezugriffe (CVE-2019-7061, CVE-2019-7109, CVE-2019-7110, CVE-2019-7114, CVE-2019-7115, CVE-2019-7116, CVE-2019-7121, CVE-2019-7122, CVE-2019-7123, CVE-2019-7127), über die Angreifer Daten entwenden können. Diese Fehler stellen eine hohe Gefahr dar. Für Windows und macOS liegen die Versionen 2019.010.20099, 2017.011.30138 und 2015.006.30493 zum Update bereit, auf die man seine Software binnen 30 Tagen aktualisieren sollte. Weitere Details und Downloads gibt es bei Adobe.

Bridge CC ist mit acht Korrekturen dabei. Zwei - ein Stapelüberlauf (CVE-2019-7130) und ein unkontrollierter Schreibzugriff (CVE-2019-7132) sind kritischer Natur, da sie als Einfallstor für Schadcode dienen können. Die übrigen sechs Schwachstellen, darunter vier unkontrollierte Lesezugriffe (CVE-2019-7133, CVE-2019-7134, CVE-2019-7135, CVE-2019-7138), ein Zugriff auf bereits gelöschte Ressourcen (CVE-2019-7136) und ein Speicherfehler (CVE-2019-7137) lassen sich als Datenleck missbrauchen. Gemäß der Prioritätsstufe 2 sollte man Bridge CC binnen eines Monats auf die Version 9.0.2 aktualisieren, die für Windows und macOS angeboten wird. Weitere Details und Downloads gibt es bei Adobe.

Das Problem im Experience Manager Forms der Versionen 6.4, 6.3 und 6.2 wurde zwar nur als wichtig eingestuft, doch der Angriff des Typs "Stored Cross-site Scripting" (CVE-2019-7129) wurde dennoch der Prioritätsstufe 2 zugeordnet. Solche Schwachstellen entstehen, wenn Benutzereingaben vom Server gespeichert und ohne ausreichende Prüfung in die Antwort eingebettet werden. Fixes liegen für die drei betroffenen Versionen zum Download bereit. Weitere Details und Downloads gibt es bei Adobe.

Bei Adobe XD haben zwei kritische Sicherheitslücken des Typs "Path Traversal" (CVE-2019-7105, CVE-2019-7106) lediglich für die Prioritätsstufe 3 gereicht, man kann sich mit dem Update offenbar Zeit lassen. Ob dies sinnvoll ist, wagen wir zu bezweifeln, denn bei diesen Fehlern können sich Angreifer Zugriff auf geschützte Bereiche durch eine einfache Abänderung der ULR verschaffen. Das Problem wurde in XD 17.0.12 für macOS bereinigt. Weitere Details und Downloads gibt es bei Adobe.

InDesign schlampt bei der Verarbeitung von URLs, wodurch Angreifer Schadcode einschleusen und ausführen können (CVE-2019-7107). Obwohl Adobe auch hier von einem kritischen Fehler spricht, gilt wieder nur die lockere Prioritätsstufe 3. Die Sicherheitslücke wurde bei InDesign 14.0.2 für Windows und macOS gestopft. Weitere Details und Downloads gibt es bei Adobe.

Bleibt noch der Dreamweaver, bei dem Adobe die unsichere Implementierung des SMB-Protokolls gehärtet hat. Bisher bestand nämlich die Möglichkeit, dass Angreifer sensible Informationen über eine speziell gestalteten SMB-Anfrage abgreifen (CVE-2019-7097). Adobe spricht von einem moderatem Problem, um dass man sich gelegentlich mit dem Update auf die Version 19.1 für Windows und macOS kümmern sollte. Weitere Details und Downloads gibt es bei Adobe.

 
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Microsoft hat im April 74 Sicherheitslücken gestopft

reported by doelf, Mittwoch der 10.04.2019, 13:17:24

Microsoft hat am gestrigen April-Patch-Day 74 Sicherheitslücken in Windows, Edge nebst ChakraCore, dem Internet Explorer, Office samt Office Services und Web Apps, den Azure-DevOps-, Exchange- und Team-Foundation-Servern, ASP.NET, Open Enclave SDK und Windows Admin Center geschlossen. 16 Fehler wurden als kritisch eingestuft, die übrigen 58 sind wichtig und kümmern sich um Probleme der Gefahrenstufe "hoch". Auch Adobes Flash Player wurde aktualisiert und behebt zwei weitere Schwachstellen.

Wer heutzutage erfahren will, welche Sicherheitslücken Microsoft geschlossen hat, muss bei Talos, den Sicherheitsspezialisten von Cisco Systems vorbeischauen. Microsofts eigener Security Update Guide liefert nämlich auch weiterhin eine völlig unübersichtliche Auflistung und taugt nur zur gezielten Suche nach Informationen über spezielle Updates oder Produkte. Es ist nicht einmal möglich, jene Sicherheitslücken, welche bereits aktiv angegriffen werden, herauszufiltern.

8 kritische Lücken in den Webbrowsern
Je eine kritische Speichermanipulation findet sich in den Scripting-Engines von Internet Explorer (CVE-2019-0753) und Edge (CVE-2019-0739). Dazu kommen sechs weitere Speicherfehler (CVE-2019-0806, CVE-2019-0810, CVE-2019-0812, CVE-2019-0829, CVE-2019-0860, CVE-2019-0861) in der Chakra-Scripting-Engine, die neben Edge auch ChakraCore betreffen. Alle acht Lücken eignen sich als Einfallstor für Schadcode und wurden seitens Microsoft als wahrscheinliche Angriffsziele klassifiziert. Die Attacken erfolgen beim Aufruf speziell gestalteter Webseiten, wobei es schon reicht, wenn darauf bösartige Werbeanzeigen eingebettet wurden. Der Angreifer agiert im Rechtekontext des angemeldeten Nutzers, weshalb administrative Rechte im Internet zu meiden sind.

5 kritische Lücken im MSXML-Parser plus drei weitere
Schadcode kann allerdings auch über Webseiten mit XML-Inhalten auf den PC gelangen, da der MSXML-Parser diese Daten unzureichend prüft. Gleich fünf kritische Angriffspunkte (CVE-2019-0790, CVE-2019-0791, CVE-2019-0792, CVE-2019-0793, CVE-2019-0795) hat Microsoft hier entschärft, wobei CVE-2019-0793 als besonders einladend gilt. Angriffe auf die übrigen vier Fehler hält man in Redmond für weniger wahrscheinlich. Gleiches gilt für eine serverseitige Rechteausweitung (CVE-2019-0786) über das SMB-Protokoll (Server Message Block), einen Speicherfehler (CVE-2019-0853) in GDI+ (Graphics Device Interface) und eine Code-Ausführung über das IOleCvt-Interface beim Rendern von ASP-Webseiten (CVE-2019-0845).

Flash Player und Gefahrenstufe "Hoch"
Im Flash Player, der vom Internet Explorer und Edge genutzt wird, hat Adobe zwei Sicherheitslücken repariert. Es handelt sich um einen kritischen Zugriff auf bereits gelöschte Objekte (CVE-2019-7096) und einen unkontrollierten Lesezugriff (CVE-2019-7108), von dem eine hohe Gefahr ausgeht. Ein Fehler im LUAFV-Treiber (luafv.sys) kann den "Device Guard" von Windows 7, 8.1 und 10 umgehen und damit die Sicherheitsregel "User Mode Code Integrity" (UMCI) aushebeln (CVE-2019-0732). Hiervon sind auch Windows RT 8.1 und die Server 2008, 2008 R2, 2012, 2012 R2, 2016, 2019 sowie deren Core-Installationen betroffen. Da nur lokal angemeldete Benutzer diesen Fehler ausnutzen können, gilt er für Microsoft nicht als kritisch. Angreifer können diese Schwachstelle allerdings mit anderen Lücken kombinieren, um den Rechtekontext normaler Benutzer auszuweiten und ein System vollständig zu übernehmen.

 
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Ecuador will Julian Assange rauswerfen

reported by doelf, Montag der 08.04.2019, 13:38:09

Seit dem 19. Juni 2012 lebt der Wikileaks-Gründer Julian Assange in der Londoner Botschaft des Landes Ecuadors, wo er zunächst vor der schwedischen und dann vor der britischen Justiz Schutz gesucht hat. Doch nun will ihn Ecuador offenbar vor die Türe setzen bzw. den Australier an die britische Polizei übergeben.

Ein Rückblick
Die Geschichte begann auf einer Vortragsreise im Jahr 2010, auf welcher Assange bei der Ausführung des Geschlechtsaktes gegen schwedisches Recht verstoßen haben soll. Der zu Beginn einvernehmliche Sex endete mit dem Verdacht der Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Nötigung sowie einem europäischen Haftbefehl. Als dieser ausgestellt wurde, befand sich der Australier allerdings nicht mehr in Schweden, sondern in Großbritannien. Dort stellte er sich am 7. Dezember 2010 der Polizei und wurde später auf Kaution freigelassen. In den Jahren 2011 und 2012 kämpfte Assange vor den britischen Gerichten gegen das schwedische Auslieferungsersuchen, doch am 14. Juni 2012 scheiterte er in letzter Instanz vor dem Supreme Courts. Am 19. Juni 2012 flüchtete sich der Australier in die Botschaft Ecuadors und stellte dort einen Antrag auf Asyl. Seither gilt Assange als Kautionsflüchtling, der beim Verlassen der Botschaft verhaftet werden soll. Daran ändert auch die Tatsache, dass Schweden die Ermittlungen im Mai 2017 eingestellt hatte, herzlich wenig, wie Richterin Emma Arbuthnot vom Amtsgericht in Westminster im Februar 2018 befand: Der Kautionsflüchtling Assange müsse vor ein Gericht treten und sich den Konsequenzen seiner eigenen Entscheidungen stellen.

Die aktuellen Entwicklungen
Am 4. April 2019 meldete Wikileaks, dass Ecuador seinen inzwischen ungeliebten Dauergast "binnen Stunden oder Tagen" ausweisen werde. Als vermeintlichen Grund nannte Wikileaks die Veröffentlichung der INA Papers, welche Ecuadors Präsidenten Lenin Moreno in Bedrängnis bringen. Der oppositionelle Ronny Aleaga hatte die Dokumente, welche man ihm nach eigener Aussage anonym zugespielt hatte, veröffentlicht. Aus diesen Unterlagen geht hervor, dass Präsident Moreno und dessen Familie Bestechungsgelder über ein Netz aus Briefkastenfirmen in Panama und eine Offshore-Firma namens "INA Investment" in Belize gewaschen haben sollen. Es geht beispielsweise um 18 Millionen US-Dollar von der chinesischen Firma Sinohydro, die das Wasserkraftwerk "Coca Codo Sinclair" in Ecuador gebaut hatte. Zudem soll der Präsident des Meineides schuldig sein. Wikileaks hatte über die "INA Papers" berichtet, diese aber nicht selbst veröffentlicht. Der konkrete Zusammenhang zwischen Assange und den "INA Papers" ist folglich noch unklar. Wie lange Assange noch in der Botschaft bleiben kann, steht in den Sternen. Bisher ist jedenfalls nicht viel passiert, wenn man von einer handvoll Unterstützer und den seit nunmehr fast sieben Jahren observierenden Sicherheitskräften absieht.

Quelle: twitter.com
 
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Neuer Referenztreiber: AMD Radeon Software Adrenalin 2019 Edition 19.4.1

reported by doelf, Montag der 08.04.2019, 12:51:33

AMD hat seinen Grafiktreiber Radeon Software Adrenalin 2019 Edition auf die Version 19.4.1 aktualisiert. Es handelt sich hierbei um einen stabilen Referenztreiber, nicht um eine der optionalen Zwischenversionen. Unterstützt werden die 64-Bit-Ausgaben von Windows 10 und 7, diskrete Grafiklösungen ab der Baureihe Radeon HD 7700 (Desktop) bzw. Radeon HD 7700M (Notebook) sowie diverse APUs und Ryzen-CPUs mit Vega-Grafik (Desktop und Notebook).

Behobene Fehler
Grafikkarten der Baureihen Radeon VII und Radeon RX Vega sollen die Verwendung von drei oder mehr Anzeigegeräten nun ohne Absturz und Hänger überstehen. Das automatische Übertakten per Radeon WattMan ist bei der Radeon RX Vega nicht mehr auf die Standardvorgaben limitiert. Für mobile AMD-Prozessoren mit Vega-Grafik wurde der nach oben verschwindende Mauszeiger repariert und Vari-Bright-Änderungen werden auf diesen CPUs nun zuverlässiger übernommen. "World of Warcraft" mit dem Patch 8.1.5 startet jetzt auch mit aktiviertem MSAA und bei "World of Tanks" lassen sich die minimalen Grafikeinstellungen nun auch auf eine Radeon RX Vega anwenden, ohne dass es dabei zu Bildfehlern kommt. Sinnvoll ist dies natürlich nur für Testzwecke.

Bekannte Probleme
Die Überlagerung mit den Leistungsdaten und die Instrumente im Radeon WattMan zeigen für die Radeon VII gelegentlich falsche Werte an. Sind mehrere Anzeigegeräte an eine Radeon VII angeschlossen, kann es auf dem Desktop sowie bei der Verwendung von Applikationen gelegentlich zu einem Bildschirmflackern kommen. Unabhängig von der Grafikkarte verursacht die Wiedergabe kopiergeschützter Videoinhalte ein wiederkehrendes Flackern, wenn die Leistungsdaten per Überlagerung angezeigt werden sollen. Auch die Netflix-App aus dem Windows Store flackert während des Abspielens von Videos auf Monitoren mit HDR-Unterstützung.

Download: AMD Radeon Software Adrenalin 2019 Edition 19.4.1 (stabil)

 
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Samsung: Gewinn stürzt um über 60 Prozent ab

reported by doelf, Freitag der 05.04.2019, 17:26:16

Am 30. April 2019 wird Samsung seine Geschäftszahlen für die ersten drei Monate des Jahres bekannt geben und vorab gibt es schon einmal eine Umsatz- und Gewinnwarnung. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wird der Umsatz wohl um 14,13 Prozent niedriger ausfallen und der operative Gewinn soll sogar um 60,36 Prozent einbrechen.

Für den Umsatz prognostiziert Samsung 52,00 Billionen Won, was ca. 40,56 Milliarden Euro entspricht. Davon sollen 6,2 Billionen Won (ca. 4,836 Milliarden Euro) als operativer Gewinn übrig bleiben. Diese Zahlen liegen nicht nur deutlich unter den Vorgaben des ersten Quartals 2018, sondern bleiben auch um 12,27 bzw. 42,59 Prozent unter dem Ergebnis des ohnehin schon enttäuschenden Abschlussquartals 2018. Neben einer schwächelnden Nachfrage für Smartphones und TV-Geräte kämpft Samsung auch mit dem massiven Preisverfall beim Arbeitsspeicher. Alleine im März waren die Kurse für DRAM-Chips am Spot-Markt in Taiwan um bis zu 16,85 Prozent gefallen.

 
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GPS: Ab morgen wird es Probleme mit der Navigation geben

reported by doelf, Freitag der 05.04.2019, 13:06:30

Das "Global Positioning System" (GPS), welches die meisten Navigationssysteme und Mobilgeräte zur Positionsbestimmung verwenden, wird am morgigen Samstag, also am 6. April 2019, ein "Week Number Rollover" durchführen. Dieser Prozess kann Geräte durcheinanderbringen, so dass sie nicht mehr funktionieren oder 20 Jahre in der Zeit zurückspringen.

Was ist ein "Week Number Rollover"
Als GPS im Januar 1980 gestartet wurde, begann man die Wochen hochzuzählen. Die Wochennummer, welche in den Datenfluss der Satelliten eingebettet ist, darf aber nur 10 Bit belegen, was für maximal 1.024 Wochen ausreicht. Nach 19,7 Jahren muss die Wochennummer daher zurückgesetzt werden und es beginnt eine neue GPS-Epoche. Der erste "Week Number Rollover" fand am 21. August 1999 statt und am 6. April 2019 wird der zweite vollzogen werden. Ein drittes Update werden wir nicht mehr erleben, denn mit der neuen Epoche werden für die Wochennummer 13 Bit zur Verfügung stehen, was für rund 157 Jahre reichen wird.

Garmin gibt Entwarnung, Situation bei Navigon und Becker unklar
Die Auswirkungen des Epochenwechsels sind höchst unterschiedlich: Einige Hersteller wie Garmin erwarten gar keine Probleme, da sie ihre Navigationssysteme bereits auf solche Wechsel vorbereitet hatten. Wie es bei der inzwischen eingestellten Garmin-Tochter Navigon aussieht, bleibt allerdings unklar. Auch hinsichtlich der Navigationssysteme von Becker konnten wir aufgrund der Insolvenz der United Navigation GmbH keine Informationen finden.

TomTom erwartet den Ausfall einiger Modelle
TomTom warnt vor dem Funktionsausfall einiger Geräte. Auf einer Informationsseite der Niederländer können Kunden anhand der Seriennummer prüfen, ob ihr Navigationsgerät betroffen ist. Ein Software-Update, das man idealerweise noch vor dem 6. April 2019 einspielt, soll das Problem beheben. Dies gilt auch für die Blue&Me-Baureihen, welche in Fahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo und Lancia zum Einsatz kamen. Diese Navigationssysteme kann man aus ihrer Halterung nehmen und dann am PC aktualisieren.

TomTom in Fahrzeugen von Smart und Renault
Auch die von TomTom stammenden Navigationslösungen in Fahrzeugen der Marken Smart und Renault sind betroffen. Bei Smart wird das Update über einen USB-Stick eingespielt, der Vorgang soll maximal 15 Minuten dauern. Bei Renault gibt es zwei Varianten: Während das System "R-link Evolution" sein Update ebenfalls über einen USB-Stick bekommt, müssen Nutzer von "Carminat" die SD-Karte bei ihrem Navi abmelden, herausnehmen, an einem PC aktualisieren und dann wieder einsetzen. Die genaue Vorgehensweise erklärt TomTom in Form von drei Anleitungen.

Fest installierte Navigationssysteme
In Kraftwagen, Zügen, Booten, Schiffen, Flugzeugen und Hubschraubern sind proprietäre Navigationssysteme installiert, die ebenfalls ausfallen können. Hier sollte man den Hersteller kontaktieren, denn Verkehrsmittel aller Kategorien werden zumeist länger als zehn oder zwanzig Jahre benutzt, während die Wartung der Software irgendwann vernachlässigt wird. Die meisten PKW-Hersteller haben Entwarnung gegeben, wobei vermutlich niemand Fahrzeuge jenseits eines Alters von 15 Jahren überprüft hat. Hier existieren zum Teil nicht mal mehr die damals genutzten Zulieferer.

Coordinated Universal Time (UTC)
Auch viele Produktionsanlagen, Cloud-Server und internationale Handelsplätze nutzen GPS, obwohl sich solche Orte üblicherweise nicht von der Stelle bewegen. Stattdessen findet hier ein Zeitabgleich über GPS statt, bei dem die "Coordinated Universal Time" (UTC) abgefragt wird. Sollten diese GPS-Empfänger morgen versagen, könnten also nicht nur Flugzeuge sondern auch Börsen abstürzen und ganze Fabriken ausfallen. Die großen Handelsplätze und Cloud-Anbieter haben bereits versichert, bestens auf das morgige "Week Number Rollover" vorbereitet zu sein. Ob dies wirklich für alle gilt, bleibt abzuwarten.

 
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LibreOffice 6.2.3: Erster Release Candidate verfügbar

reported by doelf, Freitag der 05.04.2019, 11:03:10

Der erste Veröffentlichungskandidat von LibreOffice 6.2.3 liegt zum Download bereit und umfasst 82 Korrekturen. Für die kommende Woche ist ein zweiter Release Candidate geplant und die finale Fassung dürfen wir in der Woche vom 15. bis zum 21. April erwarten.

Acht der Fehlerbereinigungen kümmern sich um potentielle Absturzursachen. So verabschiedete sich die Software beim Aufrufen des Druck-Dialogs, wenn Zellen mit mehreren Druckbereichen über diverse Arbeitsblätter verteilt waren. Auch beim Öffnen der Kapitelnummerierung, beim Einfügen von Grafikobjekten in ein Diagramm und beim Versuch, Änderungen zu bestätigen, konnte es zum Absturz kommen. Navigierte man den Seitendialog über die Tastatur, kam es zu Hängern, und auch in der Funktion ScFormulaResult::GetMatrixFormulaCellToken() steckte ein Absturz. Beim Versuch, eine Tabelle mit verbundenen Zellen auf zwei Seiten zu verteilen, fror der Writer ebenso ein wie nach dem Öffnen einer Datei mit 230 Seiten.

Es wurden auch wieder einige Probleme beim Umgang mit den Dateiformaten DOCX, XLSX und PDF beseitigt. Beim DOCX-Import wird nun der aus Word 2013 bekannte vergrößerte Abstand für Absätze mit verankerten Objekten berücksichtigt und der Umgang mit aus DOCX-Dokumenten importierten Formen wurde korrigiert, die nun beim Einfügen über Formeln auch nicht mehr darunter landen. Speichert man ein Dokument ins DOCX-Format, soll die Größe der Zellen nun unverändert bleiben. Beim Import von DOCX-Dateien mit Kuchendiagramm verwandeln sich Zeilenumbrüche in den Beschriftungen nicht mehr in Strichpunkte und auch die Farben für Schrift und Hintergrund bleiben in mit Word angelegten Listen erhalten.

Für XLS-Tabellen wurden fehlerhafte URLs berichtigt und in XLSX-Dateien zerstört ein Arbeitsblattname mit Punkten nicht mehr die Verknüpfung zu den darin enthaltenen Zellen. Verursachen die Daten einer Pivot-Tabelle den Fehler "Err:504", meldete Excel beim Laden von mit Calc erzeugten XLSX-Dokumenten einen Fehler und die Pivot-Tabelle wurde verworfen. Dieses Problem haben die Entwickler ebenso behoben wie gestreckte sowie abgeschnittene JPG-Bilder beim PDF-Export vom Writer. In anderen Fällen führte das Speichern von PDF-Dateien zu schwarzen Feldern, wo die Bilder hätten sein sollen. Auch dieser Fehler wurde korrigiert.

Download: LibreOffice 6.2.3 RC 1

 
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Facebook: Partner speicherten Daten von Millionen Nutzern unverschlüsselt

reported by doelf, Donnerstag der 04.04.2019, 09:26:42

Der Internetkonzern Facebook sammelt über seine Dienste Unmengen an Benutzerdaten, welche er nicht nur für Werbezwecke verwendet, sondern auch an Hard- und Software-Partner weitergibt. Obwohl Facebook diesen Partnern Vorgaben macht, erfolgt keinerlei Kontrolle. Und so überrascht es nicht wirklich, dass wieder einmal Benutzerdaten unverschlüsselt im Internet gelandet sind.

146 GiB von über 540 Millionen Nutzern
Das Cyber-Risk-Team der Sicherheitsfirma UpGuard hat diese Benutzerdaten in Form unverschlüsselter Datenbanken aufgespürt. Alleine das mexikanische Medienunternehmen "Cultura Colectiva" hatte auf einem Cloud-Server von Amazon 146 GiB in einer ungeschützten Datenbank abgelegt. In den mehr als 540 Millionen Einträgen finden sich Benutzernamen nebst der zugehörigen Facebook-Kennung, Kommentare, Likes, Interaktionen, Interessen und weitere Daten.

"Cultura Colectiva" ignorierte Warnungen über 3 Monate
UpGuard informierte "Cultura Colectiva" am 10 Januar 2019 und hat bis heute keine Antwort erhalten. Amazon wurde am 28. Januar 2019 informiert, bekam aber auch keine Antwort von seinem Kunden. Erst als Bloomberg eine Stellungnahme von Facebook verlangte, wurde die Datenbank am 3. April 2019 abgesichert. Diese Ignoranz ist erschreckend, schließlich gehört "Cultura Colectiva" zu den zehn wichtigsten Online-Publikationen Lateinamerikas.

Unverschlüsselte Passwörter bei "At the Pool"
Die Facebook-App "At the Pool" gibt es nicht mehr und auch das verantwortliche Unternehmen aus Los Angeles scheint die Segel gestrichen zu haben. Was blieb, war eine ungesicherte Datenbank auf Amazons Cloud-Servern, in der neben Identifizierungsmerkmalen und Nutzerdaten (Freunde und Gruppen, Likes, Musik, Filme, Bücher, Fotos, Veranstaltungen, Interessen) auch unverschlüsselte Passwörter gespeichert waren.

UpGuard geht davon aus, dass es sich um die Passwörter der App und nicht um jene für die betroffenen Facebook-Konten handelt. Dennoch sind Nutzer, die ihre "At the Pool"-Passwörter auch an anderer Stelle verwendet hatten, gefährdet. Noch während der Untersuchung wurde diese Datenbank aus dem Internet entfernt, die Gründe hierfür sind unbekannt. Möglicherweise wurde der Cloud-Server gelöscht, da der Kunde nicht mehr existiert und somit auch keine Miete mehr zahlte.

Die Müllhalden der Datensammler
Insbesondere das Beispiel "At the Pool" zeigt ein allgemeines Problem auf: Unzählige Unternehmen stürzen sich auf die von Facebook und anderen Internetdiensten gesammelten Daten und legen Kopien für die eigene Verwendung an. Zuweilen gibt es gar keine konkreten Pläne für die Nutzung und häufig fehlt den Datensammlern jegliche IT-Kompetenz. Am Ende liegen die Nutzerdaten dann ungesichert und vergessen auf irgendwelchen Cloud-Servern, wo sich die Cyber-Ratten daran laben.

 
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Glyphosat: Urheberrecht sticht Informationsfreiheit

reported by doelf, Mittwoch der 03.04.2019, 15:45:48

Die Bundesregierung hatte die gemeinnützige Plattform "FragDenStaat" nach der Veröffentlichung eines staatlichen Gutachtens zu Krebsrisiken von Glyphosat wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt und das Landgericht Köln hat hierzu eine einstweilige Verfügung erlassen. Fragt sich nur, wessen Urheberrecht gemeint ist.

Von der Anfrage bis zur Entfernung
Tatsächlich hat jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland das Recht, das umstrittene Gutachten kostenfrei von der Bundesregierung zu erhalten - auch die gemeinnützige Plattform "FragDenStaat". Diese hatte das zuständige "Bundesinstitut für Risikobewertung" (BfR) am 19. Oktober 2018 kontaktiert und das Glyphosat-Gutachten nach Erhalt am 14. Februar 2019 ins Internet gestellt. Am 7. März 2019 mahnt die Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz die gemeinnützige Plattform im Auftrag des Bundesinstituts ab und verlangte die Entfernung des Gutachtens. Sechs Tage später beantragten die Anwälte eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln, welche am 28. März 2019 zugestellt wurde. Inzwischen wurde das Gutachten von der Webseite entfernt.

2015 traf es bereits den MDR
Auch wenn der Umgang des "Bundesinstituts für Risikobewertung" mit einem aus Steuermitteln finanzierten Gutachten absurd erscheint, hätte "FragDenStaat" gewarnt sein müssen: Im Herbst 2015 hatte sich bereits der öffentlich-rechtliche "Mitteldeutsche Rundfunk" (MDR) mit dem Thema Glyphosat beschäftigt und war nach der Veröffentlichung eines älteren Gutachtens vom BfR abgemahnt worden. Die dabei entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten dürfen getrost als Steuergeldverschwendung angesehen werden, denn das Gutachten mit dem angeblich verletzten Urheberrecht war und ist im Internet frei zugänglich - veröffentlicht von der "Internationalen Agentur für Krebsforschung".

Zu viel Monsanto im BfR-Gutachten?
Hinsichtlich der BfR-Gutachten kocht seit Jahren eine weitere Kontroverse: Kritiker werfen dem Bundesinstitut seit Jahren vor, es hätte "signifikante Teile seiner Bewertung von Glyphosat unkritisch aus dem Dossier der Antragsteller - ohne Prüfung auf Plausibilität und fachliche Korrektheit - in den deutschen Bewertungsbericht zur erneuten Genehmigung von Glyphosat als Pflanzenschutzmittelwirkstoff übernommen" (Quelle: BfR). BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel konterte, es sei "üblich und anerkannt, dass Bewertungsbehörden nach kritischer Prüfung auch relevante Passagen aus eingereichten Dokumenten in ihre Bewertungsberichte integrieren".

Schon 2017 sprach Hensel von einem "Versuch, die Glaubwürdigkeit der wissenschaftlichen Institutionen zu diskreditieren". Im Januar dieses Jahres sah sich das BfR ein weiteres Mal genötigt, das Vorgehen seines Hauses zu verteidigen: "Für die Gesamtbewertung der wissenschaftlichen Arbeit der Behörden sind quantitative Prozentangaben des Anteils der behördlichen Arbeit nicht relevant", ließ Hensel diesmal wissen. Abermals verteidigte er die Übernahme von Texten des Herstellers als "üblich und anerkannt" und stellt am Ende klar: "Das BfR weist alle Vorwürfe von absichtlicher Täuschung zurück".

Die Frage der Urheberschaft
Unter den Pressemitteilungen des BfR finden sich neben der zuweilen harschen Zurückweisung von Kritik auch Beiträge über juristische Niederlagen von Umweltaktivisten. Die rechtlichen Schritte gegen den MDR und FragDenStaat wurden hingegen nicht dokumentiert, zumindest konnten wir keine entsprechenden Meldungen finden. Was die Urheberschaft der Gutachten betrifft, scheint uns der quantitative Anteil behördlicher Arbeit durchaus relevant. Schließlich können selbst Urheberrechtsabgaben entfallen, wenn der Beitrag eines Urhebers "nicht erheblich ist".

 
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Marktanteile: Windows 10 setzt sich ab

reported by doelf, Dienstag der 02.04.2019, 08:40:24

Einmal im Monat schauen wir bei NetMarketShare auf die aktuelle Marktentwicklung bei den PC-Betriebssystemen. Seit Dezember 2018 belegt Windows 10 hier den ersten Platz und nach einem kleinen Einbruch im Februar marschiert Microsofts neuestes Pferd nun endgültig vorweg, während Windows 7 an Boden verliert.

Marktanteile im März

Windows 10 konnte seinen Marktanteil binnen eines Monats um 3,32 Punkte auf 43,62 Prozent ausbauen, während Windows 7 auf 36,52 Prozent (-1,89) abgerutscht ist. Für Windows 7 ist dies der schlechteste Wert, den wir im Rahmen unserer Marktbeobachtung je notieren mussten. Zudem ist der Abstand auf Windows 10 auf deutliche 7,10 Punkte angewachsen. Neben Neugeräten, die mit Windows 10 ausgeliefert werden, scheint inzwischen auch das im Januar 2020 drohende Support-Ende immer mehr Nutzer zum Wechsel auf Windows 10 zu bewegen.

macOS 10.14 verteidigt Rang drei und konnte um beachtliche 0,55 Punkte auf 5,40 Prozent zulegen. Es folgen Windows 8.1 mit 4,13 Prozent (-0,24) und Windows XP mit 2,29 Prozent (-1,05). Während Windows 8.1, welches wir für unser Diagramm mit Windows 8.0 zusammengefasst haben, recht konstante Werte vorlegt, springen die Zahlen für Windows XP seit einigen Monaten wild rauf und runter. Aus Sicherheitsgründen steht zu hoffen, dass Windows XP im Laufe dieses Jahres endlich aus dem Internet verschwinden wird. Position sechs belegt macOS 10.13 mit 2,23 Prozent (-0,03) vor Linux mit 1,53 Prozent (+0,04).

Diese 1,53 Prozent sind allerdings nur die halbe Wahrheit, denn NetMarketShare führt einige Distributionen wie Ubuntu (Platz 11 mit 0,53%; -0,05), Chrome OS (Platz 12 mit 0,40%; +0,05) und Fedora (Platz 17 mit 0,04%; +/-0,00) separat. In der Summe ergibt dies 2,50 Prozent (+0,04) und damit Platz fünf für die Linux-Fraktion. Die Top 10 komplettieren macOS 10.12 (Platz 8 mit 0,98%; -0,08), Windows 8.0 (Platz 9 mit 0,75%; -0,03) und macOS 10.11 (Platz 10 mit 0,67%; -0,05).

 
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Arbeitsspeicher: Die Kurse gehen in den Sturzflug

reported by doelf, Montag der 01.04.2019, 23:10:35

Die Preise für Arbeitsspeicher sind am DRAM-Spot-Markt in Taiwan binnen Monatsfrist um bis zu 16,85 Prozent gefallen. Insbesondere die Kurse für DDR4-Chips mit 8Gb Speicherkapazität sind derzeit massiv unter Druck, ihr Preis hat sich im Vergleich zum Vorjahr halbiert.

DRAM-Kurse

Für den Speichertyp DDR4-2133/2400 8Gb 1Gx8 musste man heute im Schnitt 4,534 US-Dollar auf den Tisch legen. Binnen Monatsfrist ist dieser Kurs um 16,85 Prozent abgestürzt, nachdem er bereits im Vormonat um 8,23 Prozent gefallen war. Der Preisverfall hat sich stetig beschleunigt (Februar: -6,45%; Januar: -4,57%; Dezember: -3,72%) und seit April 2018 sind diese Chips um 49,81 Prozent billiger geworden.

Die halbe Speicherkapazität, also DDR4-2133/2400 4Gb 512Mx8, kostet momentan 2,342 US-Dollar. Im Laufe der vergangenen vier Wochen ist auch der Kurs dieser Variante um 15,6 Prozent gefallen und damit deutlich stärker als in den Vormonaten (März: 7,72%; Februar: -0,43%; Januar: -2,49%; Dezember: -3,01%). Der Vergleich mit April 2018 offenbart derweil einen Preisrutsch um 47,83 Prozent.

Für die gleiche Größe, aber in Form von DDR3-1600/1866 4Gb 512Mx8, wurden zuletzt 1,921 US-Dollar gezahlt. Auch wenn der Preisverfall hier nur 9,9 Prozent beträgt, bekommt man weiterhin die meisten GiB pro Euro. Auf eine konstante Entwicklung über den Jahreswechsel (Februar: -5,80%; Januar: -5,34%; Dezember: -5,86%) folgte ein starker Einbruch im März (-11,94%). Der Jahresvergleich zeigt ein Rückgang um 45,73 Prozent.

Bleibt noch die Frage nach dem Wechselkurs, denn Arbeitsspeicher wird in US-Dollar gehandelt: Gestern war ein Euro zum Handelsschluss 1,1231 US-Dollar wert und notierte damit um 0,95 Prozent schwächer als Anfang März. Zieht man den Vorjahreskurs zu Rate, hat der Euro allerdings 8,92 Prozent eingebüßt, was den Preisvorteil merklich schmälert.

Bezüglich der genannten Preise bitten wir zu beachten, dass hier von einzelnen Chips und keinesfalls von bestückten Modulen die Rede ist. Da diese Chips zunächst verarbeitet und danach verschifft werden, vergehen normalerweise einige Wochen, bevor sich Preisänderungen auch hierzulande bemerkbar machen.

 
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Flash-Speicher: Die Kurse für große Chips fallen

reported by doelf, Montag der 01.04.2019, 23:02:02

Obwohl einige Hersteller angekündigt hatten, ihre Produktion zurückzufahren und den Ausbau neuer Werke zu verschieben, sind die Kurse für Flash-Speicher am NAND-Spot-Markt in Taiwan auch im März wieder mehrheitlich gefallen. Dies gilt insbesondere für NAND-Chips des Typs 64Gb 8Gx8 MLC.

Flash-Kurse

Für NAND-Chips des Typs 64Gb 8Gx8 MLC musste man am 1. April durchschnittlich 2,359 US-Dollar zahlen, das sind 4,96 Prozent weniger als Anfang März. Der Kursverlust liegt damit etwas über dem Niveau von Anfang März (-4,13%) und Februar (-4,15%), bleibt aber unter dem Preisrutsch vom Januar (-6,99%). Binnen Jahresfrist sind die 64Gb-Chips um 38,79 Prozent billiger geworden.

Die halbe Größe, also 32Gb 4Gx8 MLC, erzielte zuletzt einen Kurs von 1,716 US-Dollar. Nach einem Minus von 11,61 Prozent im März sehen wir nun ein leichtes Plus von 1,54 Prozent. Die Vormonate präsentierten sich recht uneinheitlich (Februar: -1,80%; Januar: -4,28%; Dezember: -8,42%), aber der Blick auf April 2018 offenbart auch hier einen deutlichen Einbruch um 39,47 Prozent.

Wer statt zu MLC zu TLC (Triple-Level Cell, 3 Bit pro Zelle) greift, bekommt 256 Gb schon für 2,915 US-Dollar (-0,34%). Soll eines dieser Bits geändert werden, müssen immer alle drei gelöscht und neu geschrieben werden, was TLC-Chips bei Schreibzugriffen im Vergleich zu MLC (2 Bit pro Zelle) oder SLC (1 Bit pro Zelle) deutlich langsamer macht. Wir haben die TLC-Chips neu in unsere Preisbeobachtung aufgenommen.

Bleibt noch die Frage nach dem Wechselkurs, denn Flash-Speicher wird in US-Dollar gehandelt: Gestern war ein Euro zum Handelsschluss 1,1231 US-Dollar wert und notierte damit um 0,95 Prozent schwächer als Anfang März. Zieht man den Vorjahreskurs zu Rate, hat der Euro allerdings 8,92 Prozent eingebüßt, was den Preisvorteil merklich schmälert.

 
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NVIDIA: Neuer Treiber bringt Surround-Modus für G-SYNC-kompatible Monitore

reported by doelf, Montag der 01.04.2019, 16:37:03

NVIDIA hat seinen Grafiktreiber GeForce Game Ready auf die WHQL-zertifizierte Version 419.67 aktualisiert, welche insbesondere für die Spiele "Battlefield V: Firestorm", "Anthem", "Shadow of the Tomb Raider" und "Sekiro: Shadows Die Twice" empfohlen wird. G-SYNC-kompatible Monitore können auf Turing-GPUs den Surround-Modus nutzen und es wurden zwei weitere Bildschirme - ASUS VG278QR und VG258 - als G-SYNC-kompatibel zertifiziert.

Profile und Treiber-Komponenten
Diesmal gibt es zwei neue 3D-Vision-Profile, doch NVIDIA kann weder das Profil für "Devil May Cry 5" noch das für "Total War: Three Kingdoms" empfehlen. Die SLI-Profile wurden in diesem Update nicht gepflegt. Seit der Freigabe der Treiberversion 419.35 am 5. März 2019 hat NVIDIA lediglich GeForce Experience auf die Version 3.17.0.126 aktualisiert. Alle übrigen Treiber-Komponenten - nView 149.34, HD-Audio-Treiber 1.3.38.13, PhysX-System-Software 9.19.0218, CUDA 10.1 - zeigen sich unverändert.

Behobene Fehler
NVIDIA hat sich um einen Leistungsabfall in der Videobearbeitung "DaVinci Resolve" sowie um Grafikfehler in Applikationen von Adobe gekümmert - letztere können in SLI-Konfigurationen aber noch auftreten. NVAPI-Aufrufe verursachen im Zusammenspiel mit der GeForce GTX 980 keine massive CPU-Last mehr und die Temperatur der Titan RTX soll nach Aufruf des NVLINK-Kommandos zur Aktivierung des TCC-Modus nicht mehr um zwanzig Grad Celsius ansteigen. Bei Videoaufnahmen mit Shadowplay wurde das Beschneiden des Bildschirm repariert und die GeForce RTX 2070 verzichtet auf das Flackern des zweiten Bildschirms.

Bei "Ghost Recon: Wildlands", muss man nicht mehr auf den Fotomodus "Ansel" verzichten. Dieser hatte das Spiel zuvor stark ausgebremst und zuweilen auch abstürzen lassen. Die Übersteuerung von Helligkeit und Farben im HDR-Betrieb von "Far Cry: New Dawn" (DirectX 11) wurde ebenso behoben wie die HDR-bedingten Grafikfehler, wenn man bei "Apex Legends" in die Vollbildanzeige wechselt. Die Kantenglättung bremst "Total War: Warhammer 2" nicht mehr so extrem aus, "Resolume Arena 6" läuft auf der mobilen GeForce RTX 2080 schneller und "Star Citizen" lässt sich nun auch auf Turing-GPUs starten.

Bekannte Probleme
Die Grafikfehler in Applikationen von Adobe treten im SLI-Betrieb weiterhin auf und bei einigen Konfigurationen mit mehreren Bildschirmen flackert zuweilen der Desktop. Bei "Tom Clancy's The Division II" sollte man im SLI-Betrieb die Finger von den HDR-Einstellungen des Spiels lassen, da dieses ansonsten einfriert oder die Anzeige verschwindet. Läuft "Shadow of the Tomb Raider", muss man auf den Fotomodus "Ansel" verzichten, da dieser das Spiel stark ausbremst und zuweilen auch abstürzen lässt. "ARK Survival" stolpert über Fehler, die letztendlich in einem Bluescreen münden, und "Ghost Recon Wildlands" macht beim Aufruf des Inventars einen Abflug.

Hard- und Software-Kompatibilität
Seit April 2018 entwickelt NVIDIA keine 32-Bit-Treiber mehr, unterstützt werden daher nur noch die 64-Bit-Varianten von Windows 7, 8, 8.1 und 10. Auch die Unterstützung für die Fermi-Generation wurde eingestellt - oder zumindest weitgehend, denn während die Baureihen GeForce 800, 500 und 400 komplett verschwunden sind, werden einige Fermi-Modelle weiterhin bedient. Zu nennen wären die Modelle GeForce GT 630 (= GeForce GT 430 oder GT 440), GeForce GT 640 (= GeForce GT 545) und GeForce GT 730 (= GeForce GT 430).

Download: NVIDIA GeForce Game Ready Driver 419.67 WHQL

 
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Brexit: Ein Dreier mit Irland?

reported by doelf, Montag der 01.04.2019, 15:54:15

Seit etlichen Monaten nervt das Vereinigte Königreich damit, dass es die Europäische Union verlassen will, um endlich eigene dummen Ideen umsetzen zu können, statt nur dumme Ideen aus Brüssel aufgezwungen zu bekommen. Dazu hatte es die dümmste aller Ideen, den sogenannten Brexit, ersonnen. Da aber niemand weiß, wie so ein Brexit funktioniert, steht nun ein unmoralisches Angebot zur Disposition.

Dieses richtet sich an Irland. Irland ist nicht nur eine grüne, sondern auch eine geteilte Insel. Sie hatte sich im Jahr 1169 Briten eingefangen, die sich damals noch Normannen nannten und die zuvor die Angelsachsen auf der Nachbarinsel überrannt hatten. Die Nachfolger dieser Anglo-Normannen halten nach wie vor den nordöstlichen Teil des Eilands besetzt und bezeichnen diesen als "Nordirland", welches zum Vereinigten Königreich, nicht aber zu Großbritannien (Albion), das lediglich England, Schottland und Wales umfasst, gehört.

Die Idee: Die Republik Irland und Nordirland sollen das "Vereinigte Irland" bilden (oder die "Irische Union"), welche als Erweiterung des Karfreitagsabkommen (Good Friday Agreement) von 1998 zu betrachten sei. Im "Vereinigten Irland", welches auch zukünftig aus zwei eigenständigen Ländern bestehen wird, gibt es eine offene Binnengrenze, eine enge Kooperation der Behörden sowie die Möglichkeit, einen Pass des jeweils anderen Landes zu erhalten. Letzteres wurde im Vertrag von 1998 nur den Nordiren zugestanden.

Wie Sir Edward Bottomley-Metcalfe, ein Abgeordneter aus dem "Haus der Gewöhnlichen" (House of Commons) betont, geht es beim von ihm ersonnenen "Vereinigten Irland" keinesfalls um die Wiedervereinigung, sondern um einen strategischen Schachzug zur Auflösung des Brexit-Patts. "Sehen sie, niemand will doch, dass sich diese Katholiken aus dem Süden wieder daneben benehmen", erklärt Bottomley-Metcalfe. "Auch die EU wünscht sich eine offene Grenze auf dieser lästigen Insel. Warum also nicht die Iren befrieden, ohne den Status Quo anzutasten?"

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs gäbe es zwar eine EU-Außengrenze auf der Insel, doch diese wäre zugleich eine Binnengrenze des "Vereinigten Irlands" und somit laut Bottomley-Metcalfe "kein Problem mehr". Auch Nigel O'Hara-Peacock von den Liberalen kann dem Vorschlag etwas abgewinnen: "Das erinnert mich an das Verhältnis mit meiner Sekretärin, das durchaus zu befriedigenden Vereinigungen geführt hat. Eventuell sollten wir aber sicherstellen, dass meine Frau... äh... ich meine natürlich die EU nichts davon erfährt!"

Die konservative Abgeordnete Teresa Claire Bridget Pennycook sieht die Sache etwas problematischer: "Eine solche Dreiecksbeziehung, egal ob gleichseitig oder gleichschenklig, muss offen geführt werden". Sie befürchtet, dass die EU hierfür noch nicht reif genug sei: "Nicht jede Nation ist so erwachsen wie das Herz unseres geliebten Empire". Der Vorschlag, die EU durch die Einbeziehung der "Isle of Man" in ein "Vereinigte Inseln von Irland und Man"-Konstrukt zu verwirren scheint derweil wieder vom Tisch zu sein - die Queen hat ihr Veto eingelegt.

Dies war unser diesjähriger Aprilscherz!

 
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ORF.at schließt seine Facebook-Seite

reported by doelf, Montag der 01.04.2019, 14:07:14

Der Österreichische Rundfunk (ORF), also der öffentlich-rechtliche Rundfunkanbieter aus Österreich, schließt seine Facebook-Seite. "Die Hoffnung, dass sich bei Facebook einiges zum Positiven verändert, dürfte wohl angesichts der Entwicklungen der vergangenen Monate begraben werden", lässt der ORF hierzu wissen.

Kein Vertrauen in undurchsichtiges Geschäftsgebaren
Abgesehen von mehreren Datenlecks, dem fragwürdigen Umgang mit persönlichen Nutzerdaten und den Steuervermeidungsstrategien des Unternehmens beklagt der ORF die Zensur und Löschung harmloser Inhalte, während Hass, Gewalt und Falschmeldungen bei Facebook immer noch weit verbreitet sind. Der Algorithmus, welcher über die Inhalte des persönlichen Newsfeeds bestimmt, wurde ständig geändert. Dies ging auch zu Lasten der Reichweite vieler Medien, so dass deren Seitenaufrufe eingebrochen sind. Über Zahlungen an Facebook hätte der ORF seine Inhalte besser positionieren können, doch das kam für den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter nach eigener Aussage nicht in Frage. Generell würde Facebook seine Spielregeln nicht kommunizieren und diese ständig ändern.

Jahrelanger Rechtsstreit hatte Facebook-Auftritt verzögert
Für den ORF war Facebook schon immer ein schwieriges Thema gewesen: Im April 2012 hatte der zuständige Bundeskommunikationssenat (BKS) die Facebook-Seite des ORF als widerrechtlich eingestuft. Eine Beschwerde hiergegen wurde im November 2012 vom österreichischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen. Wenige Tage später setzte der Verfassungsgerichtshof dieses Verbot wieder aus, aufgehoben wurde es aber erst im Juli 2013. Im September des selben Jahres folgte dann ein zweites Facebook-Verbot durch den BKS, welches der Verfassungsgerichtshof dann im April 2014 endgültig kassierte. Diese Rechtsstreitigkeiten hatten dazu geführt, dass der ORF erst sehr spät eine eigene Präsenz auf Facebook anbieten konnte.

Quelle: orf.at
 
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CDex 2.16 ist fertig

reported by doelf, Montag der 01.04.2019, 13:20:24

CDex ist unserer Ansicht nach der beste CD-Ripper für Windows. Das ursprünglich von Georgy Berdyshev entwickelte Programm steht unter der GNU General Public License (GPL). Aber Obacht, es gibt zwei Varianten: Verwendet man den Installer, muss man unerwünschte Zusatzprogramme aktiv abwählen! Bei unserer Probeinstallation von CDex 2.16 wurde beispielsweise der Packer WinZip zur Installation angeboten.

CDex 2.16 behebt mehrere Fehler, wobei die Entwickler auf deren Natur nicht weiter eingehen. Wer noch CDex 2.00 oder älter verwendet, sollte diese unbedingt aktualisieren, denn das Update auf die Version 2.01 hatte neue Versionen der Codec-Pakete Ogg und Vorbis gebracht. Während Ogg 1.3.3 einen Fehler beim Umgang mit beschädigten Paketen korrigiert, kümmert sich Vorbis 1.3.6 um drei Sicherheitslücken (CVE-2018-5146, CVE-2017-14632 und CVE-2017-14633).

Ein Problem besteht weiterhin: Wenn man zuerst CDex startet und dann eine Audio-CD einlegt, kann es passieren, dass Windows 10 den Dialog "Datenträger einlegen" anzeigt und die CD gleich wieder auswirft. Dies geschieht nicht, wenn man zuerst die Audio-CD einlegt und erst danach CDex aufruft. Wurde die erste CD sauber geladen, kann man im Anschluss auch weitere CDs einlegen, ohne dass Windows dazwischenfunkt.

Download: CDex 2.16

 
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EU erleichtert grenzenlose TV- und Radioprogramme

reported by doelf, Montag der 01.04.2019, 12:46:18

Das EU-Parlament hat mit 460 zu 53 Stimmen bei acht Enthaltungen einer Richtlinie für grenzüberschreitende TV- und Radioprogramme zugestimmt. Was einst als Initiative zur Öffnung des europäischen Medienmarktes und Schlag gegen das Geoblocking begann, hinterlässt nun kaum einen Kratzer auf der Oberfläche dieses Ärgernisses.

Die Europäische Union mag einen gemeinsamen Binnenmarkt haben, doch ausgerechnet über das Internet verbreitete TV- und Radioprogramme bleiben nach wie vor an nationalen Grenzen hängen. Schuld daran ist nicht die Technik, sondern die komplizierte Rechtslage, welche für jeden Mitgliedsstaat einzeln geklärt und ausgehandelt werden muss. Um sich die hohen Kosten und immensen Aufwand zu sparen, setzten die Anbieter bei ihrem Online-Angebot daher lieber auf Geoblocking statt auf Lizenzen und verhinderten den Empfang ihrer Inhalte im europäischen Ausland. Dieser Praxis wollten EU-Kommission und EU-Parlament eigentlich einen Riegel vorschieben, doch am Ende konnte sich die Medienindustrie weitgehend durchsetzen, so dass es nur zu einem Reförmchen kommen wird.

Statt einer Verordnung hatte das EU-Parlament in der vergangenen Woche lediglich eine Richtlinie verabschiedet, so dass den einzelnen Mitgliedsstaaten viel Spielraum für die Umsetzung bleibt. Zudem gelten die neuen Regeln ausschließlich für Nachrichten und aktuelle Berichterstattungen, welche von den jeweiligen Sendern selbst finanziert und produziert wurden. Und auch hierbei bleiben Sportereignisse explizit außen vor. Zu beachten ist zudem, dass die Sender diese Inhalte anbieten dürfen, aber keinesfalls anbieten müssen. Eine echte Neuregelung gibt es dennoch: Internetfernsehen wird nun mit Satelliten- und Kabelfernsehen gleich gesetzt, so dass die Veranstalter die Inhalte nur noch in dem Land lizenzieren müssen, in dem sie auch ihre Sendelizenz halten.

Eine rechtliche Klarstellung gibt es zum Thema "Direkteinspeisung" (Direct Injection). Es geht hierbei um die Signalübertragung von den Sendern an Drittanbieter (z.B. Kabelnetzbetreiber), welche diese wiederum an ihre Kunden verteilen. Hier hatten die europäischen Verwertungsgesellschaften AGICOA und SAA Druck gemacht, um diese Technik als "öffentlichen Wiedergabe" einzustufen, was diverse Gerichte bereits abgelehnt hatten. Das macht auch Sinn, denn solche Übertragungen sind verschlüsselt und somit nicht öffentlich zugänglich. Den Verwertungsgesellschaften und den Urhebern entgingen dadurch Lizenzgebühren. Die neue Richtlinie stellt nun klar, dass in solchen Fällen "ein einziger Akt der Kommunikation mit der Öffentlichkeit stattfindet", welcher zu lizenzieren ist.

Der "Gemeinsame Digitale Binnenmarkt", dessen Vervollständigung der tschechische Berichterstatter Pavel Svoboda in der neuen Richtlinie sieht, bleibt also auch zukünftig in weiter Ferne. Nach jahrelangem Gezerre um das Geoblocking kommt wieder einmal zu wenig zu spät.

 
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