In seinem Urteil vom 12. März 2010 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Preisvergleiche grundsätzlich die aktuell gültigen Preise für das jeweilige Produkt anzeigen müssen. Der Anbieter darf den Preis auf seiner eigenen Webseite erst dann ändern, nachdem die Angaben in den Preisvergleichen aktualisiert worden sind. Der Hinweis darauf, dass alle Angaben ohne Gewähr erfolgen, ist nach Ansicht der Richter nichtig.
Für unseren "Preisvergleich: Mobil telefonieren ohne Fixkosten" bedeutet dies das Ende. Wir werden von den Anbietern oft sehr spät oder gar nicht über Preisänderungen informiert. Zudem hat sich bei einigen Anbietern die Unsitte eingeschlichen, Grundgebühren durch die Hintertür zu verlangen. Wird ein gewisser Mindestumsatz nicht erreicht, erheben die Firmen eine administrative Gebühr, um ihre Kosten zu decken. Diese versteckt sich im Kleingedruckten und ist für den Kunden nur schwer ersichtlich.
Wir werden auch in Zukunft über besonders interessante Aktionen der Prepaid-Anbieter informieren, doch auf einen Preisvergleich werden wir vorerst verzichten.