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Julian Assange: Keine Auslieferung, keine Freilassung

Meldung von doelf, Mittwoch der 06.01.2021, 16:40:58 Uhr

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Die britische Richterin Baraitser hatte die Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange an die USA am Montag abgelehnt. Es bestünde die Gefahr einer Selbsttötung. Nun lehnte die selbe Richterin Assanges Freilassung aus einem Hochsicherheitsgefängnis auf Kaution ab, da Fluchtgefahr bestehe.

Mit der Ablehnung des Auslieferungsantrags ist das Verfahren keinesfalls abgeschlossen, denn der zuständige US-Staatsanwalt hat in London bereits Berufung eingelegt. Ob es tatsächlich zu einem Berufungsverfahren kommen wird, steht allerdings noch in den Sternen - der gewählte US-Präsident Joe Biden hat sich zu diesem Thema noch nicht geäußert. Richterin Baraitser will den USA aber zumindest diese Möglichkeit geben und dazu muss Assange ihrer Meinung nach hinter Schloss und Riegel bleiben. Assange stehe nach wie vor ein internationales Netzwerk zur Seite, dass ihm eine Flucht ins Ausland ermöglichen könne. Somit verbleibt der gebürtige Australier im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh, in dem er seit April 2019 festgehalten wird.

Ein Rückblick
Die Geschichte begann auf einer Vortragsreise im Jahr 2010, auf welcher Assange bei der Ausführung des Geschlechtsaktes gegen schwedisches Recht verstoßen haben soll. Der zu Beginn einvernehmliche Sex endete mit dem Verdacht der Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Nötigung sowie einem europäischen Haftbefehl. Als dieser ausgestellt wurde, befand sich der Australier allerdings nicht mehr in Schweden, sondern in Großbritannien. Dort stellte er sich am 7. Dezember 2010 der Polizei und wurde später auf Kaution freigelassen. In den Jahren 2011 und 2012 kämpfte Assange vor den britischen Gerichten gegen das schwedische Auslieferungsersuchen, doch am 14. Juni 2012 scheiterte er in letzter Instanz vor dem Supreme Courts.

Am 19. Juni 2012 flüchtete sich der Australier in die Botschaft Ecuadors und stellte dort einen Antrag auf Asyl, der auch gewährt wurde. Es begann eine jahrelange Belagerung durch die britische Polizei, die den Kautionsflüchtling um jeden Preis dingfest machen sollte. Im Mai 2017 hatte die schwedische Generalstaatsanwältin Marianne Ny die Ermittlungen gegen Julian Assange eingestellt und damit hätte die traurige Geschichte nach sieben Jahren ein Ende finden können, wenn nicht die britischen Strafverfolger den Vorwurf der Kautionsflucht aufrecht erhalten hätten. Und so wurde die Belagerung der Botschaft fortgesetzt.

Nach der Veröffentlichung der INA Papers durch Wikileaks, welche Ecuadors Präsidenten Lenin Moreno schwer belasten, wurde Assange in der Botschaft zur Persona non grata. Im April 2019 setzte man ihn kurzerhand vor der Tür, wo ihn Londons Metropolitan Police Service in Gewahrsam nahm. Nur wenig später folgte ein Auslieferungsersuchen der USA. Seither sitzt Assange im Gefängnis Belmarsh, einer zur Unterbringung von Terroristen und Schwerstverbrechern erbauten Anlage, und versucht, seine Auslieferung zu verhindern. Assange hatte stets behauptet, die Vergewaltigungsvorwürfe seien von Schweden vorgeschoben wurden, damit man ihn nach seiner Verhaftung an die USA ausliefern könne. Dort droht ihm eine lebenslange Haft wegen der Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen.

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