Werbung
AVMs Glasfaser-Router mit Wi-Fi 6: FRITZ!Box 5590 Fiber (Modell für Deutschland)


Kolumne: Deutschland will Alterskontrolle für Internetnutzung erzwingen

Meldung von doelf, Donnerstag der 24.06.2021, 14:18:13 Uhr

logo

Während Ungarn versucht, Jugendlichen den Zugang zu nicht einhundertprozentig heterosexuellen Themen zu verwehren, will Deutschland eine generelle Alterskontrolle für die Internetnutzung erzwingen. Über eine Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) sollen entsprechende Mechanismen für Betriebssysteme sowie für in- wie ausländische Webseiten vorgeschrieben werden. Aufgehängt werden die erneuten Zensurbestrebungen an der mangelhaften Alterskontrolle großer Pornoplattformen.

Für Betriebssysteme
Für die Überarbeitung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) sind die Bundesländer verantwortlich und diese planen eine verpflichtende Altersprüfung für alle in Deutschland vertriebenen Betriebssysteme. Im Auslieferungszustand dürfen die Betriebssysteme und Geräte zukünftig nur noch jugendfreie Inhalte anzeigen. Erst wenn der Benutzer sein Alter nachgewiesen hat, erhält er Zugriff gemäß seiner tatsächlichen Altersstufe. Wie dieser Nachweis zu erfolgen hat, über den elektronischen Personalausweis nebst passendem Lesegerät oder über ein Benutzerkonto beim Anbieter des Gerätes samt Kreditkartendaten, ist noch unklar.

Ebenso offen bleibt der zukünftige Status von quell-offenen Betriebssystemen, welche keine Benutzerkonten anbieten und bei denen die Benutzer die entsprechenden Filtermechanismen ganz leicht entfernen könnten. Es ist möglich, dass diese in einer rechtlichen Grauzone landen, doch in letzter Konsequenz müsste deren Einsatz verboten werden. Vermutlich wird sich der Gesetzgeber zunächst mit Geräten begnügen, die samt vorinstalliertem Betriebssystem auf den Markt gebracht werden, da man hier eine Handhabe gegen die Inverkehrbringer besitzt, was bei Open-Source-Projekten nur selten der Fall ist.

Für Webseiten
Alle in- und ausländischen Webseiten will man verpflichten, ein technisches Alterskennzeichen gemäß age-de.xml zu integrieren. Auf diesen Standard, der einzig und alleine in Deutschland gebräuchlich wäre, wenn ihn denn jemand verwenden würde, hatten sich Bund und Länder, Verbände, Unternehmen und die Anbieter von Jugendschutzprogrammen bereits im Jahr 2010 geeinigt. Doch die seinerzeit vorgesehene Novellierung des JMStV war am Widerstand der damaligen rot-grünen Landesregierung von Nordrhein-Westfalen gescheitert. Erst 2015 wurde eine neue Fassung beschlossen, die allerdings weit gemäßigter ausfiel.

Weiterhin sollen Webseiten ab einer Reichweite von über 100.000 Nutzern pro Monat - wie dieser Wert zu ermitteln ist bleibt offen - eine Schnittstelle einrichten, über die das Betriebssystem das Alter des Benutzers anonymisiert an die Webseite übermitteln kann. Auf Basis des übermittelten Alters sei dann sicherzustellen, dass der Besucher nur auf altersgerechte Inhalte zugreifen kann. Ab einer Million Nutzern pro Monat muss zudem ein System integriert werden, dass den Nutzern die Meldung von unzureichend gekennzeichneten Inhalten ermöglicht. Gemeldete Inhalte wären dann zu sperren und könnten erst nach einer Überprüfung wieder zugänglich gemacht werden.

Es regt sich Widerstand
Wie heise online berichtet, laufen IT- und Medienverbände sowie die Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle gegen die Pläne Sturm und haben einen Brandbrief an die Staatskanzleien der Länder geschickt. Dies ist verständlich, denn es bleibt wieder einmal den Anbietern der Internetseiten überlassen, wie sie praxisferne Gesetzestexte in ein rechtssicheres System umsetzen, ohne Abmahnungen zum Opfer zu fallen oder aufgrund der missbräuchlichen Nutzung von Meldemechanismen Inhalte zu verlieren. Hinzu kommt, dass die deutschen Bundesländer der ganzen Welt eine Alterskennzeichnung aufzwingen möchte, die diese herzlich wenig interessieren dürfte.

Abermals scheitert die deutsche Kleinstaaterei daran, die Mechanismen eines globalen Datennetzes auch nur ansatzweise zu begreifen. Dazu kommt eine Verbotskultur, die im Zweifelsfall keine Freiheiten gewährt, sondern einen maximalen Grad an Beschränkungen verfügt. Sicherlich wäre es sinnvoll, pornografische Inhalte hinter eine Alterskontrolle zu verbannen. Aber sollte man deswegen die Freiheit aller beschneiden? Statt gezielt gegen den Stein des Anstoßes vorzugehen, wird ein weiteres Kontrollinstrument kreiert, mit dem alle Bürger gegängelt werden und das die Existenz von Dingen wie quell-offenen Betriebssystemen erst gar nicht zur Kenntnis nimmt.

Betrachtet man die aktuellen Planungen, scheinen die Landesregierungen die vor elf Jahren verworfenen Ideen wieder hervorgekramt und nochmals verschärft zu haben. Eventuell denken die Verantwortlichen, dass die Einschränkungen der Bürgerrechte in Folge der Corona-Pandemie einer Akzeptanz für solche Zensurmaßnahmen den Weg geebnet hätten. Doch hier geht es nicht um eine tödliche Krankheit, deren Eindämmung die Aufgabe aller Völker sein sollte, sondern um einen massiven Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Schließlich endet eine Altersklassifizierung keinesfalls bei harter Pornografie, sondern zieht wesentlich weitere Kreise.

Ein Praxisbeispiel: Das Vereinigte Königreich
Auch in anderen Ländern wie dem Vereinigten Königreich diente die Pornografie als Einstiegspunkt für Webfilter, die inzwischen auf viele andere Themen wie Abtreibung, Alkohol, Esoterik, Essstörungen, Extremismus, Geschlechtskrankheiten, Gewalt, Rauchen, Selbstmord, Sexualkunde, Verhütung und Webforen ausgeweitet worden sind. Der Begriff Homosexualität wurde nach Protesten von der Filterliste entfernt. Internetanbieter sind im Vereinigten Königreich verpflichtet, diese Filter standardmäßig anzuwenden. Will ein Kunde uneingeschränkt surfen, kann er die Filter deaktivieren lassen.

Was die Filterpflicht in der Praxis bedeutet, bemerkt ein Englandreisender spätestens beim Versuch, die Webseite einer Brauerei zu öffnen, denn statt der erhofften Besucherinformationen wird eine Sperrseite präsentiert. Zudem kommt es immer wieder zu fehlerhaften Blockaden, beispielsweise wenn der deutsche Chaos Computer Club mit dem ehemaligen dänischen Pornoverlag Color Climax Corporation verwechselt wird. Möglicherweise handelte es sich aber auch nur um den Versuch, unliebsame IT-Informationen unter den Tisch zu kehren.

Fazit
Doch während sich die britische Sperre ganz leicht über die Eingabe der IP-Adresse statt des Domain-Namens umgehen lässt, planen die hiesigen Staatskanzleien mit aller deutschen Gründlichkeit und fern ab jeglichen Sachverstandes. Aber keine Sorge: Niemand hat vor, eine generelle Zensurinfrastruktur zu errichten. Zumindest nicht direkt und nicht mit einem solch abschreckenden Namen. Man muss behutsam vorgehen, wenn man die anonyme Informationsbeschaffung unterbinden und angeblich rechtsfreie Räumen schließen möchte. Zudem fallen bei einer vollständig kontrollierten Nutzung des Internets viele wertvolle Daten für die deutsche Wirtschaft an, die ach so wichtig zur Bewältigung der Corona-Folgen wären. So etwas kann man doch keinesfalls mit einem erhobenen Mittelfinger kommentieren. Oder doch?

Diese Werbefläche wurde deaktiviert. Damit geht Au-Ja.de eine wichtige Einnahmequelle verloren.

Werbung erlauben ]