Bundesministerien und -behörden sollen ihre Facebook-Fan-Seiten abschalten
Meldung von doelf, Montag der 28.06.2021, 15:01:52 UhrDer Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Prof. Ulrich Kelber hat alle Bundesministerien und obersten Bundesbehörden aufgefordert, ihre Facebook-Fanpages zu schließen, da derzeit kein datenschutzkonformer Betrieb dieser Angebote möglich sei. Auch von Instagram, Tiktok und Clubhouse rät Kelber ab.
Kelber nimmt Bezug auf sein Rundschreiben vom 20. Mai 2019, in dem er bereits auf diese Problematik hingewiesen hatte. Einzelne Ressorts hatten dem Bundesdatenschutzbeauftragten daraufhin mitgeteilt, dass sie ihre Fanpages als ein wichtiges Element ihrer Öffentlichkeitsarbeit betrachten und nicht darauf verzichten wollen. Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren, hatte Kelber bisher abgewartet, allerdings nur unter der Maßgabe, dass die Verhandlungen mit Facebook nachweisbare Fortschritte machen und erkennbare Aussicht auf einen zeitnahen Erfolg haben
. Diese Hoffnung hat der Bundesdatenschutzbeauftragte inzwischen aufgegeben.
Das Problem ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche natürlich auch für alle Bundesministerien und Bundesbehörden gilt. Die DSGVO sieht in Artikel 5, Absatz 2 eine Rechenschaftspflicht des Betreibers solcher Angebote vor und die Betreiber wären in diesem Fall die Bundesministerien und Bundesbehörden. Artikel 5 beschreibt in Absatz 1 die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten, also beispielsweise für welche Zwecke Daten erhoben werden, wie diese zu speichern und wann diese zu löschen sind. Über alle in Absatz 1 genannten Punkte muss der Verantwortliche Rechenschaft abgeben können und das können die Bundesministerien und Bundesbehörden nicht.
Facebook gibt solche Informationen nicht preis, weshalb die Bundesministerien und -behörden die Besucher ihrer Facebook-Fan-Seiten an Facebook verweisen. Das mag pragmatisch sein, ist in den Augen des Bundesdatenschutzbeauftragten jedoch nicht mit der DSGVO vereinbar. Den verbliebenen Angeboten setzt Kelber eine Frist bis Ende 2021. Ab Januar 2022 will er dann von Abhilfemaßnahmen gemäß Artikel 58 DSGVO Gebrauch machen. Diese reichen von Ermittlungsverfahren über Zwangsschließungen bis hin zu Geldbußen. Weiterhin weist Kelber ausdrücklich darauf hin, dass Facebook die gesammelten Daten in den USA speichert. Im Juli 2020 hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden, dass dort kein ausreichender Schutz für die Daten von EU-Bürgern existiert.
Weiterhin lässt Prof. Ulrich Kelber wissen, dass derzeit die Apps von Instagram, Tiktok und Clubhouse einer technischen Prüfung unterzogen werden. Diese sei zwar noch nicht abgeschlossen, dennoch rät der Bundesdatenschutzbeauftragte den Bundesministerien und Bundesbehörden schon vorab, diese Apps nicht auf dienstlichen Geräten einzusetzen.