Werbung
ALL-INKL.COM - Webhosting Server Hosting Domain Provider


Glasfaser: Oberlandesgericht kippt 24 Monate Vertragslaufzeit ab irgendwann

Meldung von doelf, Donnerstag der 23.01.2025, 21:13:28 Uhr

logo

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat entschieden, dass die Mindestlaufzeit von Glasfaserverträgen beim Vertragsschluss beginnt. Dies klingt eigentlich so logisch, dass man sich fragt, warum hier ein Gericht bemüht werden musste. Doch bisher war der Knackpunkt die Bereitstellung des Glasfaseranschlusses bzw. dessen Freischaltung. Nach Ansicht der Telekommunikationsunternehmen beginnt die Vertragslaufzeit nämlich mit dem Tag der Aktivierung, der zuweilen auch als Sankt-Nimmerleins-Tag bekannt ist.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen diese Auslegung durch den Telekommunikationsanbieter Deutsche GigaNetz GmbH vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht geklagt und das Verfahren am 19.12.2024 gewonnen. Dass dieses wegweisende Urteil erst jetzt bekannt gemacht wurde, liegt daran, dass die schriftliche Urteilsbegründung auf sich warten ließ. Die Deutsche GigaNetz GmbH muss die entsprechende Klausel aus ihren Verträgen streichen und darf sie nicht mehr zur Anwendung bringen. Da diese Klauseln bei den deutschen Glasfaseranbietern eine gängige Praxis darstellen, ist das Urteil für alle Kunden von Bedeutung, die noch auf die Bereitstellung eines Glasfaseranschlusses warten.

Nach Ansicht des Hanseatischen Oberlandesgericht sorgt die teils lange Wartezeit zu einer übermäßig langen Bindung der Kunden und schränkt deren Wahlfreiheit bezüglich des Netzanbieters unzulässig ein. Andere Gerichte hatten diesen Sachverhalt abweichend bewertet und auch die Deutsche GigaNetz GmbH will das Urteil nicht einfach so hinnehmen. Da das Hanseatische Oberlandesgericht eine Revision zugelassen hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Damit dürfte die Frage nach dem Beginn der Vertragslaufzeit von Glasfaserverträgen zur abschließenden Klärung beim Bundesgerichtshof landen.

Aus eigener Erfahrung
Im Jahr 2023 hatte die Deutsche Telekom am Standort unseres Redaktionsbüros mit dem Glasfaserausbau begonnen und auch wir hatten einen entsprechenden Vertrag geschlossen. Dies war insofern alternativlos, da pünktlich zum Ausbaubeginn alle Mitbewerber der Telekom für diesen Standort keine DSL-Anschlüsse mehr anbieten wollten. Stattdessen konnte man sich für einen Glasfaseranschluss vormerken lassen, der nach Abschluss des Ausbaus durch die Deutsche Telekom geschaltet werden soll. TV-Kabel gibt es hier nicht und das Mobilfunknetz ist indiskutabel. Zum November 2023 waren alle Gebäude in der Straße, soweit die Eigentümer dies gewünscht hatten, mit einem Glasfaseranschluss versehen. Bis auf unser Haus und dessen beide Nachbarhäuser.

Über den Winter 2023/2024 verblieben die Gehwege halb aufgerissen, erst im März 2024 wurde der Asphalt wieder halbwegs ordentlich geschlossen. Der Bautrupp klingelte auch bei uns, um im Keller eine geeignete Stelle zum Einführen des Glasfaserkabels festzulegen. Diese befand sich hinter einer Reihe aus Stahlregalen, die abzubauen seien. Man komme dann in zwei Wochen zum Durchschießen. Wir haben die Regale ausgeräumt, abgebaut und gewartet. Es kam aber keiner. Die Telekom sah sich nicht in der Verantwortung und verwies auf das beauftragte Bauunternehmen. Ich bekam eine Telefonnummer, die ich in den folgenden Monaten immer wieder anrief. Statt einer Ansage kam sofort Warteschleifenmusik und spielte für 20 Minuten, dann wurde die Verbindung unterbrochen.

Im Mai 2024 kam niemand. Im Juni wollte dann ein Telekom-Techniker, der ohne jegliche Terminvereinbarung vor der Tür stand, den Anschluss schalten. Dabei wird das durch die Wand geführte Außenkabel in eine Dose geführt und von dieser Dose geht dann das Innenkabel zum Modem oder Router. Da kein Außenkabel vorhanden war, weder im Keller noch in der Straße vor dem Haus, zog der Techniker genervt wieder ab. Im Juli kam ein anderer Telekom-Techniker mit dem selben Ansinnen und ebenfalls ohne Termin. Dieser ließ zumindest sein Innenkabel da, welches ich in den Folgetagen von der designierten Eintrittsstelle zum Router verlegte. Die Nummer der Baufirma war nun abgeschaltet und laut Telekom gab es noch keine neue (Baufirma, nicht Nummer).

Im September 2024 war dann die Einfahrt zum Haus ohne Vorankündigung aufgerissen, als ich von einem Wochenendausflug kam. Natürlich ohne jede Ankündigung und auch nicht dort, wo man uns hatte freiräumen lassen. Die designierte Eintrittsstelle war nach Ansicht des neuen Bautrupps ungeeignet und so mussten die nächsten Kellerregale weichen. Ein zerstörtes Fallrohr und eine Fehlbohrung später war das Außenkabel im Keller angekommen und die Bauarbeiter machten sich daran, die verursachten Schäden zu reparieren. Diese Reparaturen haben bis jetzt gehalten, um auch mal etwas Positives zu vermelden. In den nächsten Tagen komme dann ein Techniker für den Innenanschluss, versicherte man mir.

Laut meiner Bestellbestätigung beabsichtigte die Telekom, alle Anschlüsse bis Dezember 2024 bereitzustellen. Doch statt des Technikers kam nun ein Brief mit dem Hinweis, dass die in meinem Ausbaugebiet die Anschlüsse nach neuer Planung zwischen Dezember 2023 und Dezember 2025 verwirklicht werden sollen. In diesem Zeitraum solle jemand zu Hause sein, um dem Techniker Einlass zu gewähren. Eine Woche später teilte mir die Deutsche Telekom dann mit, dass man aufgrund von Kapazitätsengpässen... leider mehr Zeit als geplant benötige. Spätestens bis zum 31.03.2026 wolle man mir eine E-Mail mit einem Terminvorschlag schicken. Dieser Irrsinn ließ sich auch nicht telefonisch klären.

Der im Sommer 2023 abgeschlossene Vertrag bindet mich maximal 24 Monate, also bis Sommer 2025, denn längere Laufzeiten sind nach deutschem Recht nicht mehr erlaubt. Für die Telekom beginnt die Vertragslaufzeit aber erst nach der Freischaltung des Anschlusses, also vermutlich irgendwann nach März 2026 und somit rund drei Jahre nach der Vertragsunterzeichnung. Damit stehen mir dann, sofern die Telekom keine Kulanz einräumt, auch nur die vereinbarten Vertragsleistungen Stand 2023 zu. Doch schon jetzt gibt es mehr als die dreifache Geschwindigkeit zum gleichen Preis und man kommt sich als Kunde nicht nur ein kleines bisschen verarscht vor. Insofern begrüße ich das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts und hoffe, dass sich der Bundesgerichtshof diesem anschließen wird.

Projekte von Freunden
Robert Mehl erbringt alle fotografischen und redaktionellen Dienstleistungen rund um das Bauwesen:
Wort und Bild aus einer Hand