Zur Energieverbrauchskennzeichnung von Smartphones und Slate-Tablets
Meldung von doelf, Montag der 23.06.2025, 17:24:20 UhrDie Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669 der Kommission vom 16. Juni 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Smartphones und Slate-Tablets
ist wesentlich mehr als eine Energieverbrauchskennzeichnung. Tatsächlich schafft die neue Verordnung und das daraus abgeleitete Etikett wesentlich mehr Klarheit in Hinblick auf die Batterielaufzeit und Lebensdauer des Akkus, die Robustheit und die Reparierbarkeit des Gerätes sowie die Versorgung mit Software-Updates.
Folgende Kriterien werden von der Verordnung berücksichtigt:
- Energieeffizienzindex (EEI) von A (höchste Effizienz) bis G (geringste Effizienz)
- Klasse der Zuverlässigkeit nach wiederholtem freien Fall aus 1m Höhe von A (am robustesten) bis E (am wenigsten robust)
- Reparierbarkeitsklasse inklusive Software-Updates von A (am besten reparierbar) bis E (am wenigsten reparierbar)
- Batterielaufzeit pro Zyklus in Stunden und Minuten je voller Batterieladung
- Mögliche Ladezyklen mit einer Restkapazität von mindestens 80 Prozent der Nennkapazität (auf volle Hunderter abgerundet)
- Eindringschutzgrad für Wasser, Staub und Schmutz
Reparierbarkeit und Ersatzteile
Die Verordnung beschreibt Methoden, um die Reparierbarkeit eines Gerätes zu beurteilen. Weitere Kriterien sind die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturinformationen sowie die Software-Updates, welche wir gleich noch gesondert betrachten werden. Hinsichtlich der Reparaturinformationen
wird eine öffentliche und kostenlose Verfügbarkeit von Reparatur- und Wartungsinformationen erwartet. Für professionelle Reparateure soll es auch die Schaltpläne kostenfrei geben. Zumindest müssen Reparatur- und Wartungsinformationen gegen eine angemessene und verhältnismäßige Gebühr angeboten werden. Hierbei wird angemerkt, dass eine Gebühr nur dann angemessen und verhältnismäßig ist, wenn sie keine abschreckende Wirkung hat.
Um die volle Punktzahl für die Ersatzteile
zu bekommen, müssen alle vorrangigen Teile als Ersatzteile für Endnutzer und professionelle Reparateure erhältlich sein. Zumindest müssen Endnutzer die Displaybaugruppe kaufen können und alle anderen Bauteile für professionelle Reparateure angeboten werden. Bei klappbaren Smartphones muss zudem die Scharnierbaugruppe erhältlich sein. Wir hätten uns gewünscht, dass auch hinsichtlich der Ersatzteile angemessene und verhältnismäßige Preise gefordert würden, denn was nutzt ein neues Display, das annähernd genauso viel kostet, wie das Gerät selbst. In Hinblick auf aktuelle Unsitten im Automotive-Sektor wäre auch die Vorgabe maximaler Lieferzeiten wünschenswert gewesen.
Mindestens 5 Jahre Software-Updates
Die höchste Punktzahl für Software-Aktualisierungen gibt es für eine garantierte Mindestverfügbarkeit von Sicherheits-, Korrektur- und Funktionsaktualisierungen für das Betriebssystem für mindestens 7 Jahre. Als Minimum werden 5 Jahre Software-Updates ab Verkaufsende des Modells verlangt. Bisher begann die Uhr seitens der Hersteller mit der Markteinführung eines Gerätes zu ticken. Kam das Modell erst nach sechs Monaten auf den europäischen Markt, musste man diese von seiner Support-Zeit bereits abziehen. Zudem machten die Hersteller diese Angaben freiwillig und ohne Gewähr, weshalb so manches Update-Versprechen letztendlich doch nicht eingelöst wurde. Überhaupt war es ein Krampf, die Angaben zum geplanten Support-Ende überhaupt zu finden. In diesem Punkt sorgt die neue Regelung für mehr Verlass und wesentlich mehr Transparenz.
Ein konkretes Beispiel
Alle wichtigen Hersteller von Smartphones und Tablets hatten zum Stichtag, den 20. Juni 2025, die geforderten Informationen für ihre Geräte bereitgestellt. Betrachten wir als Beispiel das motorola g55 5G (XT2435-2), das man im Handel bereits zu Preisen von unter 145 Euro findet:
- Energieeffizienzindex (EEI): B
- Klasse der Zuverlässigkeit nach wiederholtem freien Fall aus einem Meter Höhe: B (180 Durchgänge ohne Beschädigung)
- Reparierbarkeitsklasse inklusive Software-Updates: B (3,99 von 5 Punkten)
- Volle Punktzahl für Ersatzteile, Reparatur- und Wartungsinformationen sowie Software-Updates (7 Jahre)
- Reduzierte Punktzahl für die Komplexität der Demontage (2,40 Punkte), die Befestigungen (3,30 Punkte) und das benötigte Werkzeug (4,30 Punkte)
- Batterielaufzeit pro Zyklus: 52:04 Stunden (4.850 mAH, Akku fest verbaut)
- Mögliche Ladezyklen mit einer Restkapazität von mindestens 80 Prozent der Nennkapazität: 800
- Eindringschutzgrad für Wasser, Staub und Schmutz: IP54 (Schutz gegen allseitiges Spritzwasser und Staub)
Das Etikett und der dazugehörige EPREL-Eintrag (Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung) liefern all diese wichtigen Informationen, die man bisher mühsam zusammensuche musste, sofern sie denn überhaupt aufzuspüren waren, auf dem Silbertablett. Stärken (7 Jahre Updates, gute Ersatzteilversorgung) und Schwächen (nur mäßig reparierbar) sind nun auf einen Blick zu erkennen und es fällt auch viel leichter, verschiedene Modelle anhand dieser Kriterien zu vergleichen. Die Energieverbrauchskennzeichnung von Smartphones und Slate-Tablets mag nicht perfekt sein, dennoch hat die EU mit dieser Verordnung tatsächlich etwas Sinnvolles für die Verbraucher und die Nachhaltigkeit auf die Beine gestellt.