Amazon Prime Video: Das Klageregister für die Sammelklage ist online
Meldung von doelf, Freitag der 24.05.2024, 17:29:29 UhrDie Verbraucherzentrale Sachsen e.V. hat eine Verbandsklage gegen die Amazon Digital Germany GmbH am Bayerischen Obersten Landesgericht eingereicht. Verbraucher, die ein Abonnement für Amazon Prime Video
vor dem 5. Februar 2024 abgeschlossen hatten, können sich ab sofort ins Klageregister eintragen, um sich der Sammelklage anzuschließen. Amazon hatte die Verträge zum Stichtag einseitig geändert und Werbeunterbrechungen eingeführt. Wer den Streaming-Dienst werbefrei nutzen möchte, muss seither 2,99 Euro pro Monat mehr bezahlen.
Abonnementen, die zum Erhalt der Werbefreiheit der Preiserhöhung zugestimmt hatten, sollen den gezahlten Aufschlag zurückerhalten. Für all jene, die zum ursprünglichen Preis des Abonnements seit Februar Werbeunterbrechungen ertragen müssen, soll es einen Schadenersatz geben. Dessen Höhe soll das Gericht nach eigenem Ermessen festlegen, wobei die Verbraucherzentrale Sachsen e.V. mindestens die Hälfte der seit dem 5. Februar 2024 gezahlten Abonnementgebühren ansetzt. In beiden Fällen werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aufgeschlagen.
Auf den ersten Blick erscheint der Schadensersatz für die werbegeplagten Streaming-Kunden recht hoch angesetzt, doch Amazon hatte nicht nur die Werbefreiheit gestrichen, sondern auch die Ton- und Bildqualität reduziert. Auch die Funktion Watch Party
zum gemeinsamen Streamen auf verschiedenen Geräten wurde im Basisabonnement gestrichen. Somit hat sich der Vertragsgegenstand nicht nur in einem Punkt geändert, sondern gleich in dreien: Werbefreiheit, Qualität und Funktionalität.
Der Eintrag ins Klageregister ist kostenlos. Den teilnehmenden Verbrauchern entstehen auch keine Prozesskostenrisiken. Wer sich der Sammelklage nicht anschließt, geht im Erfolgsfall leer aus.